Bundestagswahl 2025 für Kinder und Jugendliche erklärt

Neues ab 2025! Alle Infos für Familien in Mecklenburg-Vorpommern

Netzwerkkonferenz 2024: Gemeinsam Brücken bauen in der Familienbildung!

Der Landesjugendring MV im Porträt

Hallo Juliane Tetzlaff, danke, dass du dir die Zeit für den Blog nimmst. Stelle dich gern einmal kurz vor.

Ich heiße Jule, bin jetzt fünf Monate beim Landesjugendring M-V und für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Medienbildung zuständig. Letzteres habe ich zwar nicht studiert, aber in vorherigen Berufen bei humanitären Organisationen von der Pike auf gelernt. Meine Abschlüsse in Politikwissenschaft (B.A) und Friedens- und Konfliktforschung (M.A.) helfen mir dabei, das große Ganze im Blick zu behalten: Demokratie braucht starke und vielfältige Jugendverbandsarbeit.

Seit wann gibt es den Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern und was verbirgt sich dahinter? Welche Bereiche gibt es? Was sind die Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte?

Im Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e. V. haben sich 20 landesweit aktive Landesjugendverbände, zwei Anschlussverbänden und der Landesrat der Stadt- und Kreisjugendringe zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Mit der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern besteht eine Kooperation, sich gemeinsam für die Belange von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Damit ist der 1990 gegründete Landesjugendring die größte Interessenvertretung für die Belange junger Menschen in ganz M-V.

Ziele und Aufgaben des Landesjugendring M-V sind (laut Satzung):

In der Geschäftsstelle arbeiten wir zu den Schwerpunkten Ehrenamt, Jugendbeteiligung und Jugendpolitik, Internationale Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Medienbildung.

Wie begleitet und unterstützt Ihr Kinder bzw. Jugendliche?

Jugendverbände sind Orte, die es jungen Menschen ermöglichen, vorurteilsfrei zu wachsen, sich auszuprobieren und mitentscheiden zu können. Die Erfahrung gehört, gesehen, mit einbezogen zu werden und mitgestalten zu können, ist gelebte Demokratie. Dieses Potential sichtbar zu machen und politische, gesellschaftliche und auch finanzielle Wertschätzung einzufordern, ist unsere wichtigste Aufgabe.
In diesem Sinne unterstützen wir Kinder und Jugendliche eher indirekt. Etwa indem wir Lobbyarbeit für ihre Belange bspw. bei Entscheidungsträger*innen und Gremien aus Politik und Verwaltung machen. Wie beim Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz, welches in diesem Frühjahr verabschiedet wurde. Es ist auch das Ergebnis unserer langjährigen Forderung, eine rechtliche Grundlage für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen und sie nachhaltig und verlässlich in allen Landkreisen und kreisfreien Städten zu verankern.
Außerdem stehen wir unseren Mitgliedsverbänden bei Fragen und Problemen mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise bieten wir Inputs zu Themen wie Öffentlichkeitsarbeit an, informieren zu Fördermöglichkeiten oder Weiterbildungen. Und sind natürlich regelmäßig mit unseren Mitgliedsverbänden im Austausch. Positionspapiere oder Beschlüsse, die auf Hauptausschüssen oder der Vollversammlung verabschiedet werden, bestimmen maßgeblich, worauf wir in unserer Arbeit einen Fokus legen.

Die Projekte, bei denen wir direkt mit Jugendlichen arbeiten, sind unsere Beteiligungsprojekte und Veranstaltungen. Zu nennen wären hier vor allem "Jugend im Landtag" und "Jugend fragt nach". Jedes Jahr treffen sich junge Menschen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern, um sich zu für sie wichtigen Themen auszutauschen und mit Landtagsabgeordneten ins Gespräch zu kommen. Darüber hinaus haben wir in diesem Wahljahr mehrere Aktionen und Veranstaltungen für Erstwähler*innen organisiert. In ganz M-V wurde das Planspiel „leben, lieben, Kreuzchen machen“ gespielt, um jungen Menschen wichtiges Wissen über Kommunalpolitik zu vermitteln.

Viel Herzblut steckt auch im Bereich Internationale Jugendarbeit, die wir als LJR M-V ausdrücklich fördern und stärken wollen. Wir machen deshalb auf Angebote für junge Menschen aufmerksam und beraten Interessierte dazu, wie Jugendbegegnungen auf die Beine gestellt werden können. Vor allem im deutsch-französischen Bereich ist in den vergangenen zwei Jahren einiges passiert. Es finden regelmäßig Begegnungen in M-V oder Frankreich statt, die von uns beratend begleitet wurden. Ganz neu ist auch die jährliche Netzwerkveranstaltung für Träger*innen.

Welche Bereiche / Themen werden am häufigsten von den Kindern und Jugendlichen bei Euch nachgefragt?

Wir sind ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es um den Erwerb oder die Ausstellung der Jugendleiter*innencard (JuLeiCa) geht. Entweder weil Kinder und Jugendliche sich generell über die Inhalte und den Erwerb der JuLeiCa informieren wollen, die nächsten Schulungen nachfragen oder ihre Karte bei uns beantragen. Junge Menschen wenden sich auch an uns, wenn sie Unterstützung und Beratung in Beteiligungsfragen brauchen. Das kann von der Gestaltung eines Spielplatzes bis zur Gründung einer Jugendvertretung reichen.
Ein weiteres großes Thema sind Ferienangebote. Jedes Jahr veröffentlichen wir einen Ferienkalender, in dem wir Angebote unserer Mitgliedsverbände oder von externen Träger*innen sammeln. Selbstverständlich beantworten wir dann auch Nachfragen dazu. In eine ähnliche Richtung geht unsere Expertise im Bereich internationaler Jugendaustausch. Häufig gibt es Nachfragen zu Veranstaltungen. Aufgrund der Bandbreite unseres Angebots sind auch die Fragen breit gestreut.

Kontaktaufnahme: Wo ist der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern zu finden? Wie kann man Kontakt aufnehmen?

Am schnellsten geht’s per Telefon oder E-Mail. Auf unserer Webseite ljrmv.de findet ihr die richtigen Ansprechpartner*innen für eure Themen. Oder ihr richtet eure Anfrage per Mail an info@ljrmv.de oder per Post an: Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern, Goethestraße 73, 19053 Schwerin
Wir würden uns auch freuen, euch bei einer unserer Veranstaltungen zu treffen.

Was sich 2024 für Familien ändert

„Typisch weiblich / typisch männlich“ – Rollenklischees im Alltag

In diesem Blog-Beitrag soll es neben geschlechtsspezifischen Produkten aus der Werbung auch um Rollenklischees, geschlechtsbedingte (Lohn-)Unterschiede und mögliche Alternativen gehen.

Frau und Mann auf einem Schild

Mann // Frau – die Trennung der beiden Geschlechter

Nicht nur in Deutschland, sondern fast überall auf der Welt gibt es das zweigeteilte Geschlechtersystem ‚männlich // weiblich‘. Es ist bereits so fest in unseren Alltag integriert, dass wir uns darüber häufig gar keine Gedanken mehr machen. Wie automatisch gehen wir entweder in die Frauen- oder Männertoilette bzw. in die Frauen- und Männerumkleide. Damit wachsen wir auf und es fühlt sich komisch, gar verboten an, ‚die falsche Tür‘ zu betreten… (*Mancherorts gibt es auch schon Unisex-Toiletten, allerdings sind sie bisher eher selten.)

Beim Kleidungs- oder Spielzeugkauf gibt es ebenfalls eine deutlich erkennbare Trennung zwischen Jungs und Mädchen, Männern und Frauen. Es gibt sogar Hygiene- und Kosmetikprodukte, oder manche Lebensmittel, die gezielt Mädchen oder Jungen bzw. Frauen oder Männer ansprechen wollen. Die Produktverpackungen für Männer kommen meist in dunklen Farben daher, braun, (dunkel)blau oder schwarz. „Weibliche Produkte“ haben dagegen meist zarte und helle Pastellfarben, wie rosa, beige, orange oder gelb. Kommt Ihnen das auch bekannt vor? Was stellen Sie fest, wenn Sie z. B. ihre Kosmetikprodukte im Bad betrachten?

Die gezielte Gestaltung der Produkte wird bezeichnet als „Gender-Marketing“. Etwas überspitzt aber ziemlich eindeutig zeigt dies ein kurzer Video-Beitrag von extra 3:

Gender Marketing

Gibt es denn deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen?

Mit dem Geschlecht verbinden wir von klein auf bestimmte Eigenschaften und Rollen: Männer werden oft als „das starke Geschlecht“ oder als „Beschützer“ gesehen. Sie sind geradlinig, pragmatisch und weniger launisch, dafür nicht so empathisch und einfühlsam. Sie zeigen ihre Gefühle weniger oft und deutlich und lernen schon von klein auf, keine Schwäche zu zeigen. In handwerklichen, naturwissenschaftlichen und technischen Berufen findet man sie häufiger. Außerdem haben Männer oft die Rolle des „Ernährers“ der Familie. Bis vor einigen Jahren wurden Führungspositionen oder politische Ämter auch hauptsächlich von Männern besetzt (dies ändert sich jedoch glücklicherweise seit einigen Jahren). Durch unterschiedliche Positionen und Berufsgruppen kommt es jedoch oft zu höherer Bezahlung bei Männern.

Frauen sind eher einfühlsam, fürsorglich und gesprächig. Sie sind die „Kümmerer“, schmeißen den Haushalt und sind häufig für die Pflege und Betreuung der Kinder oder (Schwieger-)Eltern bzw. Großeltern verantwortlich. Frauen scheinen nicht so gut in mathematischen und naturwissenschaftlichen Angelegenheiten zu sein… oder beim Einparken. Klischees, die die meisten von uns wahrscheinlich kennen. Frauen ergreifen insgesamt häufiger soziale oder pflegerische Berufe, die leider niedriger bezahlt werden und weniger Aufstiegschancen bieten. Auch gehen nach der Geburt eines Kindes die Frauen deutlich häufiger in eine mehrmonatige oder mehrjährige Elternzeit oder arbeiten danach in Teilzeit.

Diese Rollenklischees halten sich hartnäckig über die Generationen hinweg. Wie sind die Rollen bei Ihnen Zuhause verteilt? Finden Sie sich in diesen Beschreibungen wieder oder ist es vielleicht genau andersherum?

Gender Pay Gap und der Equal Pay Day

Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen durch unterschiedliche Positionen, Berufe und / oder Arbeitszeiten wird bezeichnet als „Gender Pay Gap“ (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-1/gender-pay-gap.html). Seit 2008 wird daher jedes Jahr im Frühjahr in 32 Ländern weltweit, darunter in Deutschland, der ‘Equal Pay Day‘ veranstaltet. Das Ziel dieses Tages ist es, auf diese Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen aufmerksam zu machen. Dieses Jahr fällt er auf den 07. März 2022. – Warum gerade dieser Tag?

Die Grundlage stellt eine bestimmte Berechnung dar:
Laut Statistischem Bundesamt beträgt der geschlechterspezifische Entgeltunterschied in Deutschland aktuell (2021) 18 Prozent. Umgerechnet ergeben sich daraus 66 Tage (18 Prozent von 365 Tagen), die Frauen seit Jahresanfang „unentgeltlich“ arbeiten müssen. Der 07. März markiert diesen 66. Tag und hat also vor allem einen symbolischen Charakter. Das Datum kann von Jahr zu Jahr leicht variieren (2020 waren es 19 % und 2016 bis 2019 waren es 21 %). Seit 2016 verringert sich der Verdienstunterschied von Jahr zu Jahr leicht.

Was sind die Gründe für die Verdienstunterschiede

Es gibt mehrere Gründe für die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern. Dabei spielen gesellschaftliche Vorstellungen und Normen auch eine wichtige Rolle:

  1. Etwa die Hälfte aller Frauen zwischen 30 und 65 Jahren arbeiten in Teilzeit oder geringfügig, um z.B. mehr Zeit für Familien- und Sorgearbeit, auch Care-Arbeit zu haben. Auch unterbrechen Frauen ihre Berufstätigkeit häufiger, z.B. für Elternzeit. Es lohnt ein genauer Blick auf diese häusliche Care-Arbeit - Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Hausarbeit, Ehrenamt: Frauen wenden pro Tag im Durchschnitt 52,4 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer. Umgerechnet sind das 87 Minuten Unterschied. So leisten Männer pro Tag im Schnitt zwei Stunden und 46 Minuten unbezahlte Sorgearbeit, bei Frauen sind es vier Stunden und 13 Minuten.
    (Quelle: https://equalcareday.de/equal-care-eine-bestandsaufnahme/)
  2. Auch die Branchen und Positionen in denen Frauen arbeiten sind häufig weniger gut bezahlt als die von Männern. Frauen sind z.B. auch häufiger in bezahlten ‚Care-Berufen‘ (wie Pflege- und Betreuungsberufen) tätig – ganze 85% des Personals in Heimen und ambulanten Diensten sind weiblich! (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/12/PD21_N068_2313.html). Berufe im sozialen Bereich, in der Erziehung, Pflege oder im Einzelhandel bieten außerdem weniger Aufstiegschancen und niedrigere Löhne.
  3. Männer sind deutlich häufiger in Führungspositionen tätig (nur knapp jede dritte Führungskraft ist weiblich!) (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-1/frauen-fuehrungspositionen.html). Dies ändert sich bereits seit einigen Jahren und soll sich auch in Zukunft noch verbessern!

Ob und inwiefern die Berufswahl eher mit persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten des jeweiligen Geschlechts zusammenhängt, oder vielmehr von gesellschaftlichen Vorstellungen und Normen oder der Berufsorientierung in der Schule beeinflusst wird, ist sicherlich eine Diskussion wert! An vielen Schulen gibt es bereits den Girls'Day / Boys'Day – an diesem Tag können Mädchen vor allem in männerdominierte Berufe Einblick erhalten, Jungen eher in frauendominierte Berufe. Der nächste Girls- bzw. Boys-Day findet am 28.04.2022 statt. Auch die Initiative „Klischeefrei“ setzt sich für eine Berufswahl ohne Rollenklischees / Geschlechterklischees ein.

Und welche Ziele verfolgt eine geschlechtsneutrale Erziehung?

Zu guter Letzt soll es noch einmal um die anfangs angesprochene ‚geschlechtsneutrale Erziehung‘ gehen. Diese will sich von traditionellen Rollenbildern lossagen und Klischees vorbeugen. Kinder sollen eben nicht „typisch männlich oder typisch weiblich“ erzogen werden und sich dadurch freier und unabhängiger entwickeln können. Dazu gehört auch, dass wir Erwachsenen auf unsere Worte und Sprache achten. Wie wir mit und über unsere Kinder sprechen vermittelt ihnen ebenfalls gewisse Vorstellungen (z.B. „Jungs weinen doch nicht“ oder „Sei kein Mädchen!“).

Vorreiter dieses pädagogischen Ansatzes gibt es bereits in Schweden und Island, aber auch in den USA. Ein besonderes Beispiel ist der Stockholmer Kindergarten ‚Egalia‘ – hier werden alle Kinder gleichbehandelt und das Geschlecht der Kinder nicht thematisiert. Es wird bei der Ansprache die Formulierung „Hen“ genutzt - was auf Deutsch so viel wie „es“ bedeutet. Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag: https://www.swr.de/wissen/odysso/broadcastcontrib-swr-33558.html.

Sicherlich spalten sich bei einer so radikalen Umsetzung wie in Schweden die Geister. Bisher ist sich auch die Forschung nicht einig, welche Form der Erziehung (geschlechterbetont oder geschlechterneutral) wirklich besser ist. Jedoch kann ein wenig mehr Sensibilität hinsichtlich Geschlechter-Stereotypen nicht schaden. Letztendlich müssen Sie als Eltern vor allem selbst entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten, um Ihr(e) Kind(er) bestmöglich zu fördern und ihnen den Weg zu einer möglichst chancenreichen Zukunft zu ebnen.

Lesen Sie auch gern unseren Artikel zum Thema "Gleichstellung der Geschlechter".

Weitere Quellen:

Was ändert sich im Jahr 2022?

Elektronische Krankschreibung

Bereits seit dem 01.Oktober 2021 ist es vorgesehen, dass Arztpraxen die Krankmeldungen ihrer Patient*innen direkt digital an die Krankenkassen übermitteln. Arbeitnehmer*innen müssen ihren „gelben Schein“ dann lediglich an ihre Arbeitgeber*innen versenden.

Das Jahr 2022 mit einer Geschenkebox

Ab dem 01. Juli 2022 sollen Krankenkassen dann sogar die von den Arztpraxen erhaltenen Krankschreibungen digital an die Arbeitgeber weiterleiten, sodass sich die Patient*innen gar nicht mehr um die Meldungen kümmern müssen.
Ganz ohne Nachweis geht es allerdings nicht: Die Patient*innen bekommen noch eine ausgedruckte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für die eigene Dokumentation.

Homeoffice-Pauschale

Steuerpflichtige können für die Jahre 2020 und 2021 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, einen Betrag von fünf Euro geltend machen, maximal jedoch 600 Euro (das entspricht 120 Tagen).

Kinderzuschlag steigt

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag auf 209 Euro pro Kind/Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen nicht von sich aus aktiv werden – der Betrag wird ab Januar automatisch angepasst.
Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann online ausgefüllt und hochgeladen werden.

Kraftstoffe werden teurer

Zum 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe der CO₂-Abgabe in Kraft. Pro Tonne CO₂ sind dann 30 Euro fällig. Das macht Treibstoffe erneut teurer: Beim Benzin werden 8,4 Cent pro Liter aufgeschlagen. Beim Diesel sind es 9,5 Cent pro Liter.

Mindestlohn steigt erneut

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn zunächst von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Am 1. Juli 2022 wird er dann noch einmal angehoben, auf 10,45 Euro pro Stunde.

Auch für Auszubildende, die ihre Ausbildung im Jahr 2022 beginnen, gibt es eine gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung von nun monatlich 585 Euro. Sie erhöht sich jährlich:

Weitere Informationen dazu gibt es auf der ➤Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Pflege - Änderungen der Zuzahlungen und Versorgung

In der ambulanten Pflege werden ab 01. Januar 2022 die Sachleistungsbezüge um 5 % erhöht. Die Monatsbeträge sind dann wie folgt:

In der stationären Pflege werden ab 2022, neben dem abhängig vom Pflegegrad gezahlten Leistungsbetrag, Zuschläge von der Pflegeversicherung bei einer Versorgung im Pflegeheim gezahlt. Mit der Dauer der Pflege steigt dieser an:

Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesgesundheitsministerium.

Plastiktüten im Supermarkt

Mit Beginn des neuen Jahres dürfen in Lebensmittel- und Drogeriemärkten sowie im weiteren Handel keine Einkaufstüten aus Plastik mehr ausgegeben werden (dies gilt jedoch nur für die üblicherweise an den Kassen ausliegende Tüten). Stabile Mehrwegtaschen und die sehr dünnen Plastiktüten aus der Obst- und Gemüseabteilung bleiben erhalten.

Portokosten

Die Post hebt auch 2022 wieder die Preise um einige Cent an.

 

Quellen:
https://www.payback.de/ratgeber/schon-gewusst/aenderungen-2022?adobe_mc_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/das-aendert-sich-2022-grosser-ueberblick-von-a-bis-z

Auch Kinder haben Rechte - Kinderrechte in Deutschland

“Ein Recht ist etwas, was dir zusteht und das man dir nicht verbieten kann.”

Jeder Mensch und auch jedes Kind auf der Welt hat Rechte. Diese sollten sowohl Erwachsene als auch Kinder kennen und respektieren. Festgehalten wurden die Rechte der Kinder vor mehr als 30 Jahren in der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Bereits jüngere Kinder können damit vertraut gemacht werden, welche Rechte sie haben und wie sie diese einsetzen können. In diesem Blogartikel beleuchten wir, was Kinderrechte sind, was sie beinhalten und warum sie wichtig sind. Außerdem geht es um Möglichkeiten, den Kindern ihre Rechte näher zu bringen.

Wissen Sie, was Kinderrechte sind und was diese beinhalten?

Die Kinderrechte bestehen insgesamt aus 54 Artikeln. Dabei geht es zum Beispiel um den Schutz vor Diskriminierung und den Schutz des Kindeswohls. Diese Schutzrechte weisen unter anderem darauf hin, dass Kinder und Jugendliche in vielerlei Hinsicht schutzbedürftig sind. Es geht aber auch um das Recht auf Leben und Entwicklung und das Recht der Kinder auf Beteiligung. Dies schließt das Recht auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung sowie auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen ein. Kinder und Jugendliche dürfen ihre Meinung äußern und Entscheidung, die sie betreffen, mitbestimmen.

Kindern und Jugendlichen ihre Rechte zu verdeutlichen ist einerseits Aufgabe der Eltern, andererseits sollten auch Fachkräfte an Kitas, Horten und Schulen diese Aufgabe übernehmen. Erwachsene, ob als Eltern oder pädagogische Fachkräfte, können Kindern aufzeigen und mit ihnen darüber sprechen, welche Rechte sie haben und wie sie diese nutzen können.

Schauen Sie sich die Erklärung der Kinderrechte in diesem Video an:
https://www.youtube.com/watch?v=4d1878xkAe0

Für eine kindgerechte Erklärung eignet sich außerdem dieses Video der UNICEF:
https://www.youtube.com/watch?v=pXUaxFs4ocM

Wie kann man Kinderrechte in den Alltag integrieren?

Der Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit
Kinder dürfen sich ihre eigene Meinung bilden, und diese zum Beispiel per Telefon, Brief, in einer Email oder einer Nachricht in den sozialen Medien weitergeben. Auch dürfen sich Kinder die Informationen dafür auf alle möglichen Weisen beschaffen. Das ist durch digitale Medien (insbesondere das Internet) heutzutage viel leichter geworden. Dabei ist es wichtig und wäre wünschenswert, dass Kinder zur Beschaffung von Informationen kind- und jugendgerechte Webseiten oder Suchmaschinen benutzen. Dieses zu gewährleisten ist Aufgabe der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte.

Es bedeutet auch, dass bei der Verbreitung von Medien einige Regeln eingehalten werden müssen, z. B. dürfen keine Lügen verbreitet werden oder andere Menschen beleidigt oder ihre Recht verletzt werden. Dies den Kindern zu verdeutlichen ist auch Aufgabe der Erwachsenen.

Artikel 17: Zugang zu den Medien
Da sich Kinder schnell und unkompliziert Informationen aus dem Internet, aus Büchern, dem Fernsehen und Radio beschaffen können, ist es wichtig, dass es kindgerechte Informationen gibt. Sowohl Kinderbücher, als auch Artikel über das Weltgeschehen sollten in kindgerechter Sprache formuliert sein. Weil es vor allem im Internet auch Menschen gibt, die Kindern schaden wollen, ist es wichtig, dass der Staat sie vor solchen Gefahren schützt.

Aber es ist auch Aufgabe der Eltern und Erziehungsberechtigten, diese Rechte zu wahren, indem man die Kinder vor gefährlichen Bildern und Seiten im Internet schützt.

Artikel 16: Schutz der Privatsphäre und Ehre
Kinder haben das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf ihre Post oder SMS lesen, oder in ihr Zimmer kommen, wenn sie mal alleine sein wollen.

Dieser Artikel erklärt sich fast von selbst. Kinder haben ein Recht auf Geheimnisse! Briefe oder andere Nachrichten, die an sie adressiert sind, dürfen von anderen Menschen nicht ohne ihr Einverständnis gelesen werden! Auch die Privatsphäre im eigenen Zimmer steht Kindern zu. Es ist wichtig, dass die Eltern auch dies respektieren.

Einige weitere beispielhafte Artikel / Auszüge aus der UN-Kinderrechtskonvention:
Artikel 3 + 18: Vorrang und Verantwortung für das Kindeswohl
Wir als Eltern und Staat sind dafür verantwortlich, dass es unseren Kindern gut geht und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Mit der Stärkung von Kinderrechten sollen gerade auch Familien und das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung und Förderung von Kindern gestärkt werden (so steht es auch in Artikel 6 des Grundgesetzes).

Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens
Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen diese frei heraus sagen und sie muss dann auch berücksichtigt werden.

Artikel 23: Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen
Alle Kinder haben die gleichen Rechte und sollen gleich behandelt werden. Kinder mit Behinderungen sollen besondere Unterstützung erhalten

Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben
Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und aktive Erholung. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung.

 

Nehmen Sie sich doch auch einmal etwas Zeit, um einige ausgewählte Kinderrechte innerhalb Ihrer Familie, in Ihrer Schulklasse oder Ihrer Jugendgruppe zu thematisieren! Viele weitere Angebote und alltagsnahe Beispiele zur Umsetzung von Kinderrechten finden Sie u.a. auf www.kindersache.de und www.kinderrechte.de

 

Hintergrundinformationen

Seit über 30 Jahren bestehen diese Rechte zum Schutz, zur Förderung und Beteiligung von Kindern. Am 20. November 1989 haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (englisch: United Nations - UN) die Übereinkunft über die Rechte von Kindern (und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr) geschlossen. Die deutsche Bundesregierung hat im Januar 1990 den Vertrag zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Insgesamt 196 Staaten und Länder weltweit haben die Kinderrechte anerkannt, damit ist sie die meist unterzeichnete Konvention der Welt.

Welche Grundprinzipien beinhalten die Kinderrechte?

Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder hat die folgenden vier „Allgemeinen Prinzipien“ definiert, die den Artikeln der Kinderrechtskonvention zugrunde liegen:

  1. Nichtdiskriminierung (Artikel 2) bedeutet, dass jedes Kind / jeder Jugendliche, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, egal ob mit Behinderung oder ohne und unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus genau dieselben Rechte besitzt. Alle Kinder, die in Deutschland leben, müssen Schutz, Förderung, Bildung und Beteiligung erfahren.
    Beispiel: Einem ausländischen Kind steht laut Kinderrechtskonvention eine ärztliche Versorgung in gleicher Qualität zu wie einem Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft.
  2. Der Vorrang des Kindeswohls (Art. 3) meint, dass bei jeder Entscheidung (sei es von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder öffentlichen und privaten Einrichtungen) die Kinder betrifft, das Wohl und die Interessen des Kindes als ein vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden muss.
    Beispiel: Bei der Entscheidung eines Familiengerichtes in Sorgerechtsangelegenheiten.
  3. Aus dem Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6) folgt, dass alle Kinder in Deutschland ein Recht darauf haben, in einem geschützten Rahmen aufzuwachsen. Damit einhergehen auch die gleichen Chancen auf ein gelingendes Leben und die Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
    Beispiel: Kinder haben ein Recht darauf, dass mögliche herkunftsbedingte Bildungsnachteile in Kitas, Schulen und / oder durch gesonderte Förderung ausgeglichen werden.
  4. Aus dem Recht auf Beteiligung (Art. 12) ergibt sich schließlich, dass die Meinung der Kinder und Jugendlichen bei sämtlichen sie betreffenden Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Dabei sollte das Alter und die Reife des Kindes oder Jugendlichen entsprechend berücksichtigt werden.
    Beispiele: Der Bau eines Spielplatzes oder die Erweiterung eines Jugendzentrums, oder aber bei Entscheidungen, die den Schulbetrieb betreffen (z. B. pandemiebedingte Schulschließungen)

 

Quellen:

Was ändert sich für mich im Jahr 2021?

Wir wünschen euch einen guten Start in das neue Jahr! Zum Jahreswechsel treten viele neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft. Wir haben wir euch eine kleine Übersicht wichtiger Änderungen zusammengestellt.

Jahr 2021

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt 2021 um 15 Cent: von 9,35 Euro auf 9,50 Euro in der Stunde. Es ist der erste Schritt einer vierstufigen Anhebung, die den allgemeinen Mindestlohn bis zum Sommer 2022 auf 10,45 Euro befördern soll. Zugleich werden zum Jahreswechsel einige Branchenmindestlöhne angehoben. Eine Übersicht über die aktuell geltenden Branchenmindestlöhne könnt ihr beim Bundesarbeitsministerium nachlesen.

Pauschale fürs Homeoffice

Wer zuhause arbeitet, aber kein Arbeitszimmer absetzen kann, soll eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können. Für jeden Arbeitstag zuhause dürfen Arbeitnehmer*innen künftig einen Betrag von 5 Euro, höchstens aber 600 Euro im Jahr abziehen. Begünstigt werden also 120 Arbeitstage im Homeoffice. Die Pauschale soll auf zwei Jahre begrenzt werden und für Homeoffice-Tage nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2022 gelten. Sie wird allerdings nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale gewährt. Von der Homeoffice-Pauschale werden also nur diejenigen profitieren, die im Jahr Werbungskosten von mehr als 1000 Euro geltend machen können.

Wegfall des Solidaritätszuschlags

Der Soli fällt nach gut drei Jahrzehnten weg – immerhin für rund 90 Prozent der Bundesbürger. Singles mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 73.000 Euro müssen die Abgabe dann nicht mehr zahlen, für ein Ehepaar mit zwei Kindern liegt die Grenze bei 151.000 Euro brutto.

15 Euro mehr Kindergeld

Der Staat erhöht das Kindergeld zum Jahreswechsel ab Januar 2021 um 15 Euro im Monat. Damit beträgt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro. Für das dritte Kind gibt es 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5172 Euro um 288 Euro auf 5460 Euro. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2928 Euro erhöht.

Die CO2-Steuer kommt

Der Jahreswechsel ist auch die Geburtsstunde einer neuen Steuer: 2021 wird es eine Abgabe auf Kohlendioxidemissionen geben – die CO2-Steuer. Das wird sich vor allem auf die Preise an Tankstellen auswirken: Der Preis für den Liter Benzin dürfte sich nach Schätzungen des ADAC 2021 um rund 7 Cent verteuern, der für einen Liter Diesel um rund 8 Cent. Der CO2-Preis wird in den nächsten Jahren schrittweise angehoben und soll 2025 bei 55 Euro pro Tonne CO2 liegen. Als Ausgleich wird die Pendlerpauschale 2021 für Vielfahrer ab dem 21. Entfernungskilometer von aktuell 30 auf 35 Cent erhöht.

Die Grundrente ist sicher

Ab 2021 dürfen sich etwa 1,3 Millionen Senioren über eine neue Rente freuen. Von dieser „Grundrente“ profitieren Menschen, die zwar lange Zeit gearbeitet, aber nur sehr unterdurchschnittlich verdient haben. Sie bekommen einen Zuschlag zu ihrer niedrigen Rente.

Höhere Hartz-IV-Sätze

Am 1. Januar 2021 steigen die Regelsätze für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Alleinerziehende und Alleinstehende erhalten 446 statt bisher 432 Euro monatlich. Wer mit einer anderen bedürftigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält 401 Euro statt bisher 389 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre steigt um 33 auf 283 Euro im Monat, für Kinder von sechs bis 13 Jahren gibt es eine Erhöhung von einem ganzen Euro auf 309 Euro. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren erhalten künftig 373 statt 328 Euro. Wer volljährig, aber jünger als 25 ist und als Nicht-Erwerbstätiger noch im Haushalt der Eltern lebt, bekommt 357 statt bisher 345 Euro.

 

Hinweis: Diese Übersicht ist nicht vollständig.

Quelle: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/gesetzesaenderungen-2021/7517001.html

 

Am 15. Mai 2020 ist Tag der Familie!

Jedes Jahr findet am 15. Mai der „Tag der Familie“ statt, welcher international im Jahre 1993 von den Vereinten Nationen (UN) ins Leben gerufen wurde. An diesem Tag soll verstärkt darauf aufmerksam gemacht werden, wie bedeutsam Familie ist. Viele Familieninstitutionen und Bündnisse nutzen diesen Tag bzw. die Tage und Wochen um dieses Datum herum, um mit verschiedenen Aktionen zentrale Anliegen von Familien aufzugreifen, diese öffentlich zu machen und für mehr Anerkennung der Leistungen der Familie sowie eine familienfreundliche Gesellschaft zu werben.

Was ist Familie?

Eine allgemeingültige Definition lässt sich kaum finden, da Familie individuell ist. Für viele von uns stellt die Familie die kleinste Einheit und das Herz unserer Gesellschaft dar. Familie ist Vielfalt und sie befindet sich stets im Wandel. Gerade in außergewöhnlichen Zeiten wie diesen, sind Familien besonders gefordert. Es ist wichtig Verständnis füreinander aufzubringen und die Zeit miteinander sinnvoll zu nutzen. Die vielen Einrichtungen der Familienarbeit in unserem Bundesland (Familienzentren, Familienbildungsstätten, Mehrgenerationenhäuser usw.) sind Ansprechpartner*in für Familien vor Ort. Sie (be-) stärken, begleiten, unterstützen und beraten – ob in Kursen, Workshops oder in individuellen Gesprächen (aktuell über den digitalen Weg).

Lokale Bündnisse mit Aktionstag

Die Bündnisse im gesamten Bundesgebiet gestalten rund um den Tag der Familie vielfältige Aktionen vor Ort. Unter dem Motto "Stark vor Ort – Stark für Familie" treten in diesem Jahr die Bündnisakteure nicht direkt mit den Bürger*innen in Kontakt sondern wählen den digitalen oder kontaktlosen Weg. Dafür eignet sich beispielsweise eine Ausstellung mit beschilderten Pappfiguren, welche die Aufgaben eines Lokalen Bündnisses sichtbar macht. Oder eine Auszeichnung als Familien-Starkmacher. Die Partner*innen können dafür über die sozialen Medien vorgestellt werden.

Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sendet anlässlich des Aktionstages eine Grußbotschaft.

Ansprechpartner*innen vor Ort

Die Treffpunkte für Familien, darunter Bündnisse, Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbegegnungsstätten und viele weitere Ansprechpartner*innen stellen wir ausführlich auf unserer Website vor.