Zehn Jahre Bundesinitiative „Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit“

Fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Um sich den Wunsch nach Kindern erfüllen zu können, sind diese Paare auf medizinische Hilfe angewiesen. Die Behandlung stellt für die Betroffenen aber nicht nur finanziell, sondern auch körperlich und seelisch eine erhebliche Belastung dar. Vor zehn Jahren, am 1. April 2012, hat das Bundesfamilienministerium deshalb die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, Kinderwunschpaare bei der Behandlung finanziell zu unterstützen. Außerdem wird das Angebot der begleitenden psychosozialen Beratung verbessert sowie Ursachen und Folgen ungewollter Kinderlosigkeit durch Aufklärung enttabuisiert.

Der Bundeszuschuss wird nur dann gewährt, wenn sich das Bundesland, in dem das Kinderwunschpaar wohnt, durch ein eigenes Förderprogramm beteiligt. Derzeit kooperieren zwölf Bundesländer: Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und das Saarland unterstützen bereits auch gleichgeschlechtliche Frauenpaare bei Kinderwunschbehandlung mit Landesmitteln.

Das Informationsportal Kinderwunsch (www.informationsportal-kinderwunsch.de) bietet seriöse Informationen zu Ursachen und Behandlung von Kinderlosigkeit, ein Beratungsangebot und authentische Berichte von Betroffenen. Das Angebot wurde jetzt nochmals deutlich ausgebaut: Interessierte finden nun auch Podcasts und Videos von und mit Betroffenen und Fachleuten. Der Förder-Check klärt zudem nach Beantwortung von elf einfachen Fragen, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung der Kinderwunschbehandlung erfüllt sind.

Pressemitteilung; BMFSFJ vom 01.04.2022