Herbstferien im Rostocker Zoo

Mit dem Darwineum- und dem Polarium-Entdeckerpass können junge Tropen- und Polarforscher*innen während der Herbstferien das Darwineum und das Polarium erkunden und anschließend ihr Wissen rund um die Bewohner der lebendigen Museen testen. Bei der Schatzsuche gehen die Ferienkinder am Montag und Mittwoch auf einen spannenden Rundgang durch den Zoo und suchen nach Piratengold. Beim Abendspaziergang mit dem Nachtwächter am Dienstag gehen
die Teilnehmer*innen durch den abendlichen Zoo und schauen nach, welche Tiere am frühen Abend erst so richtig munter werden und welche Schlafmützen schon friedlich schlummern. Bei der Tierpfleger-Sprechstunde im Aquarium am 12. Oktober erleben die Gäste außergewöhnliche Tiere und erfahren von der Tierpflege allerhand Spannendes über ihre Schützlinge. Bei einer ganz besonderen Kinderführung im Darwineum erleben die jungen Teilnehmer*innen die tropische Welt
mit allen Sinnen.

Weitere Informationen zu den Angeboten direkt im Zoo Rostock.

Landeszootag am 29. Juli

Die Landesregierung und der Landeszooverband laden am 29. Juli 2022 zum Landeszootag ein. Wie schon in den beiden Vorjahren ist der Eintritt für Kinder und Jugendliche aus Mecklenburg-Vorpommern bis zu einem Alter von 14 Jahren frei.

An der Aktion beteiligen sich die folgenden dem Landeszooverband angehörigen Zoos und Tierparks:

  1. Tropenzoo Bansin
  2. Tiererlebnispark Müritz (Grabowhöfe)
  3. Heimattierpark Greifswald
  4. Tierpark Grimmen
  5. Natur Erlebnispark Gristow
  6. Wildpark-MV (Güstrow)
  7. Haus- und Nutztierpark Lelkendorf
  8. Erlebnis Vogelpark Marlow
  9. Tiergarten Neustrelitz
  10. Zoologischer Garten Rostock
  11. Zoologischer Garten Schwerin
  12. Zoo Stralsund
  13. Wildlife Usedom (Trassenheide)
  14. Tierpark Uckermünde
  15. Müritzeum (Waren)
  16. Meeresmuseum Stralsund
  17. Tierpark Wismar
  18. Familientierpark Wolgast Tannenkamp

Kinderfreizeitbonus auch für Empfänger*innen von Wohngeld

Familien, die im August dieses Jahres Sozialleistungen wie Wohngeld, Sozialhilfe oder Hartz IV erhalten, haben Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind und Jugendlichen unter 18 Jahren. Dieser „Kinderfreizeitbonus“ wurde mit dem Aktionsprogramm der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als Hilfe für bedürftige Familien sowie Familien mit geringem Einkommen beschlossen und soll den Minderjährigen ermöglichen, Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen. „Familien, die Wohngeld bekommen, aber keinen Kinderzuschlag müssen den Kinderfreizeitbonus bei ihrer Familienkasse beantragen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und begründet: „Der Bund hat die Auszahlung dieses Bonus‘ an die Familienkassen der Arbeitsagenturen übertragen. Diese haben aber nur die Daten der Kinderzuschlagsempfänger."

Weitere Informationen zum Kinderfreizeitbonus