Zwei neue Landesgesetze stärken soziale Angebote
Zum 1. Januar 2026 sind in Mecklenburg-Vorpommern das Kinderschutzstrukturgesetz und das Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) in Kraft getreten (siehe Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV).
Mit dem neuen Kinderschutzstrukturgesetz gibt es erstmals ein eigenständiges Landesgesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es stärkt die Zusammenarbeit im Kinderschutz, verbessert die Qualifizierung von Fachkräften und verankert verbindliche Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen.
Das Wohnformen- und Teilhabegesetz schafft einen modernen Rahmen für Pflege- und Betreuungswohnformen. Es berücksichtigt unterschiedliche Lebenssituationen, stärkt den Verbraucherschutz und baut Bürokratie ab.