Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Bundesrat das „Ganztagsförderungsgesetz“ beschlossen. Damit wird schrittweise ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule eingeführt. Ganztägige Bildung und Förderung sorge dafür, dass alle Kinder gut ins Schulleben starten und damit gleiche Chancen haben, sagte Sozialministerin Drese: „Bildungschancen dürfen nicht von der Herkunft oder dem Geldbeutel ihrer Eltern abhängen.“
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 43.000 belegte Plätze im Hort (Stichtag 01.03.2021) – ein Zuwachs von fast 7.000 Plätzen gegenüber 2016. Nach Berechnungen des Sozialministeriums müssen in MV noch ca. 10.000 zusätzliche Hortplätze für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Grundschulalter ab 2026 geschaffen werden.