Unterhaltsvorschuss jetzt online beantragen
Alleinerziehende können den Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder jetzt auch online beantragen – über das bundesweite Portal Unterhaltsvorschuss Online. Das erleichtert den Antrag erheblich: Er kann direkt am Computer oder Handy ausgefüllt und mit Nachweisen ergänzt werden, ohne persönlich beim Jugendamt vorzusprechen.
Hinweis: Der Dienst ist derzeit noch nicht in allen Unterhaltsvorschussstellen verfügbar. Geben Sie zu Beginn des Antrags Ihre Postleitzahl ein, um zu erfahren, ob Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle den digitalen Service bereits anbietet und der Online-Antrag für Sie möglich ist.
Über das Portal können Sie außerdem:
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prüfen, ob Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat,
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einen Antrag stellen oder
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bereits erhaltene Leistungen jährlich überprüfen und Dokumente nachreichen.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Erfahren Sie mehr in unseren Familienleistungen.
Tipp: Prüfen Sie zuerst mit dem „Schnell-Check“, ob Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt – so sparen Sie Zeit beim Antrag.