Unterhaltsvorschuss jetzt online beantragen
Alleinerziehende können den Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder jetzt auch online beantragen – über das bundesweite Portal Unterhaltsvorschuss Online. Das erleichtert den Antrag erheblich: Er kann direkt am Computer oder Handy ausgefüllt und mit Nachweisen ergänzt werden, ohne persönlich beim Jugendamt vorzusprechen.
Hinweis: Der Dienst ist derzeit noch nicht in allen Unterhaltsvorschussstellen verfügbar. Geben Sie zu Beginn des Antrags Ihre Postleitzahl ein, um zu erfahren, ob Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle den digitalen Service bereits anbietet und der Online-Antrag für Sie möglich ist.
Über das Portal können Sie außerdem:
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prüfen, ob Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat,
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einen Antrag stellen oder
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bereits erhaltene Leistungen jährlich überprüfen und Dokumente nachreichen.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Erfahren Sie mehr in unseren Familienleistungen.
Tipp: Prüfen Sie zuerst mit dem „Schnell-Check“, ob Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt – so sparen Sie Zeit beim Antrag.
Düsseldorfer Tabelle 2025: Änderungen im Unterhalt
Zum 1. Januar 2025 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige und volljährige Kinder angehoben.
- Minderjährige Kinder: Bedarfssätze steigen auf 482 Euro (bis 6 Jahre), 554 Euro (bis 12 Jahre) und 649 Euro (bis Volljährigkeit).
- Volljährige Kinder: Die Bedarfssätze wurden ebenfalls erhöht.
- Studierende: Der Bedarf steigt auf 990 Euro monatlich, inklusive 440 Euro Warmmiete.
Das Kindergeld wird auf den Unterhalt angerechnet. Die Selbstbehalte bleiben unverändert. Die Tabelle bleibt ein wichtiges Hilfsmittel für die Bestimmung des Kindesunterhalts.
Neue Broschüre für Alleinerziehende
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. hat eine neue Broschüre veröffentlicht. Sie bietet einen Überblick über finanzielle Leistungen, die Alleinerziehenden zustehen können. Die Broschüre informiert auch darüber, welche Wechselwirkungen es zwischen dem Bezug von Leistungen und Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss gibt. Neben praktischen Tipps und Beispielen gibt es eine Übersicht, welche Leistungen zuerst beantragt werden müssen. Die Broschüre kann über die Website des Bundesfamilienministeriums als Publikation bestellt oder direkt heruntergeladen werden.