Düsseldorfer Tabelle 2025: Änderungen im Unterhalt
Zum 1. Januar 2025 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige und volljährige Kinder angehoben.
- Minderjährige Kinder: Bedarfssätze steigen auf 482 Euro (bis 6 Jahre), 554 Euro (bis 12 Jahre) und 649 Euro (bis Volljährigkeit).
- Volljährige Kinder: Die Bedarfssätze wurden ebenfalls erhöht.
- Studierende: Der Bedarf steigt auf 990 Euro monatlich, inklusive 440 Euro Warmmiete.
Das Kindergeld wird auf den Unterhalt angerechnet. Die Selbstbehalte bleiben unverändert. Die Tabelle bleibt ein wichtiges Hilfsmittel für die Bestimmung des Kindesunterhalts.