Neunter Altersbericht veröffentlicht
Ältere Menschen in Deutschland leben so vielfältig wie nie zuvor, sie bringen sich ein und sind aktiv bis ins hohe Alter. Allerdings müssen ältere Menschen mehr Hürden überwinden, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können - das zeigt der Neunte Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Altersbericht nimmt auch die Erfahrungen Älterer mit Ausgrenzung und Diskriminierung in den Blick: Bei älteren Menschen können z.B. Lebenssituationen mit stark eingeschränkter Teilhabe entstehen, wenn sie in Armut und in prekären Wohnverhältnissen leben, physisch und/oder psychisch krank sind oder Gewalt erfahren. Auch in Lebenssituationen, bei denen Pflegebedürftigkeit, soziale Isolation und Einsamkeit zusammentreffen, können die Teilhabechancen eingeschränkt sein. Besonders Ältere aus den Gruppen Migrant*innen, LSBTIQ* und Frauen sind benachteiligt sind.
In 31 Empfehlungen richtet sich die Sachverständigenkommission an Politik und Zivilgesellschaft. Sie regt u.a. an, die materielle Lage im Alter besser zu sichern, eine diversitätssensible Gesundheitsversorgung vorzuhalten und Diskriminierung wegen Alters entgegenzuwirken.
Bundeskabinett beschließt Gewalthilfegesetz sowie Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) beschlossen. Das Gewalthilfegesetz sieht erstmalig einen bundesgesetzlichen Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor.
Vorgesehene Maßnahmen:
- Ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder bereitstellen.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person bereitstellen.
- Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
- Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und innerhalb des Systems mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppe
- Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein.
- Für die zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung zum anteiligen Ausgleich.
Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
Das Bundeskabinett hat zudem den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes: die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammenzuführen, um alle Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich zu fördern.
Vorgesehene Maßnahmen:
- Ein Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden zusammengeführt.
- Ein Verfahrenslotse für Familien: Sie helfen den Familien Leistungen zur Teilhabe in Anspruch zu nehmen und beraten Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote vor Ort.
- Kostenfreie Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten: Die Möglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen, an Sportgruppen, Ausflügen etc. teilzunehmen, werden deutlich verbessert.
- Strukturierte Umsetzung ohne Überforderung für die Beteiligten: Bis 2028 haben die Länder und Kommunen Zeit diese vorzunehmen.
Erstes bundesweites Einsamkeitsbarometer
Es ist die erste umfassende Analyse des Einsamkeitserlebens der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in den vergangenen 30 Jahren. Die Langzeitanalyse ist Teil der „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ und wurde auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP - jährliche repräsentative Wiederholungsbefragung von Privathaushalten) mit Daten von 1992 bis 2021 durch das vom BMFSFJ geförderte "Kompetenznetz Einsamkeit" am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik aufbereitet.
Zentrale Ergebnisse des Einsamkeitsbarometers: Einsamkeitsbelastungen durch die Corona-Pandemie gehen zurück. Die Einsamkeitsbelastungen bei der Gesamtbevölkerung stiegen von 7,6 Prozent in 2017 auf 28,2 Prozent in 2020 auf 11,3 Prozent in 2021.
- Ältere und jüngere Menschen sind am häufigsten betroffen
- Frauen sind stärker belastet als Männer
- Einsamkeit wirkt sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit aus
- Armut, Care-Arbeit und Migration hängen stark mit Einsamkeit zusammen
- Gesellschaftliche Teilhabe, soziale Bindungen und Bildung wirken als Resilienzquellen von Einsamkeit
Preis für digitales Miteinander 2024
Seit 2020 wird jedes Jahr anlässlich des bundesweiten Digitaltags der Preis für digitales Miteinander der Initiative "Digital für alle" vergeben. Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben und ist insgesamt mit 10.000 Euro Preisgeld dotiert. Der Wettbewerb richtet sich an Initiativen in Deutschland, deren Projekte erfolgreich digitale Technologien für das Gemeinwohl einsetzen und die Chancen des digitalen Wandels für bürgerschaftliches Engagement nutzbar machen.
Der Preis möchten diejenigen auszeichnen, die sich dafür einsetzen, Menschen aus dem digitalen Abseits zu holen, andere auf dem Weg in die digitale Welt mitzunehmen und sie zu befähigen, sich darin selbstbestimmt und sicher zu bewegen. Auch wollen wir diejenigen wertschätzen, die digitale Technologien für bürgerschaftliches Engagement nutzbar machen und so größere und neue Zielgruppen erreichen. Die Bewerbungsphase für den Jurypreis 2024 endet am Sonntag, 7. April 2024.
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie hier.
Jetzt engagierte Stadt werden
Städte, Gemeinden und Stadtteile in ganz Deutschland können sich dem Netzwerkprogramm »Engagierte Stadt« anschließen. Engagierte Städte entstehen durch die kooperative Zusammenarbeit engagierter Menschen aus gemeinnützigen Organisationen, der öffentlichen Verwaltung, Unternehmen und der Wissenschaft, die gemeinsam daran arbeiten, eine förderliche Umgebung für bürgerschaftliches Engagement und lokale Beteiligung zu schaffen. Die zum Netzwerk zählenden Städte, Gemeinden und Stadtteile werden für drei Jahre durch vielfältige Angebote unterstützt und tauschen sich bundesweit aus.
Um Ihnen einen Überblick darüber zu geben, wie Sie als Engagierte Stadt wirken können und was Sie bei der Anmeldung beachten müssen, haben wir ein FAQ mit den wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt.
Bewerbungen sind vom 25. September bis zum 24. November 2023 möglich.
Das Interessensbekundungsverfahren 2023 stellt die einzige Gelegenheit in den kommenden drei Jahren dar, Teil des Netzwerks »Engagierte Stadt« zu werden. Teilnehmen können Städte, Gemeinden und Stadtteile mit 10.000 bis 250.000 Einwohner*innen.
Projekt Teilhabe VEREINfacht
Vereinssport stärkt unseren Körper, unsere Persönlichkeit, sogar unsere Gesellschaft, denn er bringt Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft zusammen und fördert gegenseitigen Respekt und Toleranz. Ein beachtlicher Teil unserer Gesellschaft wird jedoch vom Vereinssport ausgeschlossen. Nur sieben Prozent der knapp 90.000 Sportvereine bieten Sport für Menschen mit Behinderung an. Dabei hat fast jeder zehnte Mensch in Deutschland eine Schwerbehinderung.
Mit dem Projekt „Teilhabe VEREINfacht“ möchte sich der Deutsche Behindertensportverband e.V. gemeinsam mit seinen 17 Landes- und zwei Fachverbänden für mehr Gleichberechtigung im Sport einsetzen und Sportvereine unterstützen, die bereit sind, neue Bewegungs- und Sportangebote für Menschen mit Behinderung, drohender Behinderung oder chronischer Erkrankung einzurichten.
Sportvereine, die die Teilhabemöglichkeiten im Breitensport für Menschen mit Behinderung in ihrer Region stärken wollen, insbesondere den Rehabilitationssport für Kinder und Jugendliche, können ab dem 01.10.2023 bis zum 19.11.2023 einen Förderantrag stellen. Das Projekt „Teilhabe VEREINfacht“ wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert und bietet neben finanzieller Unterstützung kostenlose Fortbildungsmöglichkeiten, Beratung bei der Planung und Umsetzung des Sportangebotes, sowie Hilfe beim Netzwerkaufbau und in der Öffentlichkeitsarbeit.
Zweite Neubrandenburger Seniorenkonferenz
Um möglichst vielen Menschen auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, sind entsprechende Rahmenbedingungen unerlässlich. Dies schließt z. B. die Wohnung, Versorgungsangebote im näheren Umfeld, aber auch die Begegnung mit anderen Menschen und die Möglichkeit zur Teilhabe ein. Ziel ist es, möglichst viele Bürger*innen als Fachleute des Alltags aktiv in die Entwicklung von Strukturen und Angeboten einzubinden. Dabei sollen Erfahrungen ausgetauscht, gemeinsam Bedarfe ermittelt, Neuerungen kommuniziert und Handlungsschwerpunkte für die Zukunft festgelegt werden.
Wann und Wo? Am 20. November 2023 von 14.00 bis 16.30 Uhr im Haus der Kultur und Bildung.
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Fachstelle "Mehrsprachigkeit MV"
Kindertageseinrichtungen und pädagogische Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten mit der Fachstelle „Mehrsprachigkeit MV“ eine neue Kontaktstelle. Diese unterstützt die Einrichtungen auf ihrem Weg zu einer pädagogischen Praxis, die Mehrsprachigkeit und Diversität fördert.
„Mit der neuen Anlaufstelle und ihren kostenfreien Angeboten verbessern wir sowohl die Bildungschancen als auch die soziale Teilhabe aller Kinder und Familien“, sagte Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung.
Die Fachstelle „Mehrsprachigkeit MV“ folgt auf das gelungene Modellprojekt „Mehrsprachigkeit leben!“. Sie wird die Aufgaben fortführen, erweitern und auf das gesamte Bundesland ausdehnen. „Um möglichst viele Fachkräfte im Land zu erreichen, werden zwei Standorte aufgebaut und eine Vielzahl von Entwicklungsformaten angeboten“, informierte die Ministerin.
Dazu zählen unter anderem Fortbildungen und Beratungen zu den Themen Mehrsprachigkeit und gesellschaftliche Vielfalt, die regionale und überregionale Vernetzung und der Austausch in Form von Netzwerktreffen, Fachtagen, Bildungsreisen und Hospitationen innerhalb von MV sowie in andere Bundesländer und ins europäische Ausland.
Die Fachstelle entwickelt auch Lehrmaterialien zur Mehrsprachigkeit und Diversität und koordiniert die fachliche Begleitung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack KiTa“.
Ausschreibung Medienkompetenz-Preis MV 2022
Bildungsträger und Schulklassen, Freizeit- und Kindereinrichtungen, Vereine, Jugend- und Seniorengruppen sowie Einzelpersonen aus unserem Land können ab sofort ihre medienpädagogischen Projekte aus den Jahren 2020 bis 2022 online einreichen. Projekte aus allen Altersgruppen und allen Bereichen der Medienarbeit sind willkommen. Der Konzeptvielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Es werden Preisgelder in einer Gesamthöhe von 6.000 Euro vergeben. Einsendeschluss ist der 15. Januar 2022.
Der Medienkompetenz-Preis Mecklenburg-Vorpommern 2022 prämiert Medienbildungs-Projekte aus den Bereichen:
- Freizeit und Teilhabe (Vergabe: Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern)
- Schule und Bildung (Vergabe: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V)
- Kindheit und Alter (Vergabe: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V)
- Nachgehakt (Vergabe: Ministerpräsidentin des Landes M-V)