Bundesrat stimmt KiTa-Qualitätsgesetz zu

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz sollen in den Jahren 2023 und 2024 rund vier Milliarden Euro in die frühkindliche Bildung investiert werden. Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Länder über 50 Prozent der Mittel in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren:

Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen Gute-KiTa-Gesetzes eingeführt wurden, sollen aber fortgesetzt werden können - sofern ansonsten die Schwerpunktsetzung, also der Einsatz von mindestens 50 Prozent der Mittel auf die vorrangigen Handlungsfelder sichergestellt ist.

Die Zustimmung des Bundesrates zum KiTa-Qualitätsgesetz bedeutet auch grünes Licht für eine übergangsweise Fortsetzung des Bundesprogramms "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" bis zum 30. Juni 2023.