Kinderfreizeitbonus auch für Empfänger*innen von Wohngeld
Familien, die im August dieses Jahres Sozialleistungen wie Wohngeld, Sozialhilfe oder Hartz IV erhalten, haben Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind und Jugendlichen unter 18 Jahren. Dieser „Kinderfreizeitbonus“ wurde mit dem Aktionsprogramm der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als Hilfe für bedürftige Familien sowie Familien mit geringem Einkommen beschlossen und soll den Minderjährigen ermöglichen, Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen. „Familien, die Wohngeld bekommen, aber keinen Kinderzuschlag müssen den Kinderfreizeitbonus bei ihrer Familienkasse beantragen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und begründet: „Der Bund hat die Auszahlung dieses Bonus‘ an die Familienkassen der Arbeitsagenturen übertragen. Diese haben aber nur die Daten der Kinderzuschlagsempfänger."