Landesprogramm „M-V kann schwimmen“ geht ins 5. Jahr
Auch in diesem Jahr können Grundschülerinnen und Grundschüler wieder im Rahmen des Landesprogramms „M-V kann schwimmen“ kostenfrei Schwimmkurse besuchen, um ihre Schwimmfertigkeiten zu verbessern. Dafür stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nach Angabe von Sport-Staatssekretärin Sylvia Grimm 200.000 Euro zur Verfügung.
Das Programm richtet sich an diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach dem regulären Schwimmunterricht an der Grundschule noch immer nicht bzw. nicht sicher schwimmen können, z.B. da sie nicht oder nur teilweise am Schwimmunterricht in der dafür vorgesehenen Jahrgangsstufe teilnehmen konnten.
Über die Berechtigung für eine kostenlose Teilnahme an einem der Schwimmkurse entscheiden die jeweiligen Sport- bzw. Schwimmlehrerinnen und -lehrer der Grundschulen und informieren darüber die Eltern rechtzeitig vor Schuljahresende. Berechtigte erhalten von der Schule ein entsprechendes Formular, das vor Beginn des jeweiligen Schwimmkurses beim Veranstalter vorzulegen ist.
Angeboten werden die Kurse hauptsächlich durch die am Programm teilnehmenden schwimmsporttreibenden Verbände DLRG, DRK-Wasserwacht, ASB sowie die Sportvereine des Schwimmverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus können aber auch Kommunen selbst Schwimmkurse in ihren Schwimmstätten durchführen. „Wir raten Eltern, sich bei diesen Anbietern über Kurse in der Nähe zu informieren und ihre Kinder wie gewohnt anzumelden“, so Grimm.
FLIMMO-Tipps für die Sommerferien
Ob Strand, Berge oder einfach daheim auf dem Balkon: Die Sommerferien sind da und viele Menschen freuen sich auf erholsame Tage. In Zeiten von Krieg, Krisen und Katastrophen in den letzten Jahren ist der Bedarf an Erholung und Entspannung besonders groß. Für die freie Zeit hat FLIMMO ein paar Ideen zusammengestellt: Empfehlenswerte Filme für das Sommerkino daheim dürfen genauso wenig fehlen wie Medientipps für lange Fahrten und kreative Anregungen und Anleitungen auf YouTube. Und damit sich nicht alles um Tablet, TV & Co. dreht, gibt es von FLIMMO ein paar Challenges und Ideen für medienfreie Zeit.
Gerade in den Ferien ist genügend Zeit und die Kinder dürfen länger aufbleiben – das ist die Gelegenheit für einen Filmabend mit der Familie. Für die entsprechende Kinoatmosphäre sorgen Popcorn, Knabbereien, Getränke und die Verdunklung des Raumes. Aber vor allem ist die richtige Auswahl wichtig. Hier können die Flimmo Empfehlungen eine gute Entscheidungshilfe sein.
AOK Active Beach eröffnet
Rechtzeitig zu den Sommerferien öffnete der AOK ACTIVE BEACH für alle Bewegungs-und Ballsportliebhaber*innen wieder seine Spielfelder am Strandaufgang 13. Bis Ende September steht den Strandbesucher*innen auf über 7.500 Quadratmetern mit Beachsoccer, Beachhandball, Beachvolleyball und weiteren Ballsportangeboten eine große Angebotspalette zum Mitmachen und Ausprobieren zur Verfügung. Der Eintrittspreis für die Nutzung des Angebots beträgt 2,-Euro pro Person. Sportgeräte können zwischen 11:00 und 18:00 Uhr gegen Pfand ausgeliehen werden. Inhaber der gültigen Kurkarte Warnemünde zahlen keinen Eintritt.
Zusätzliche Landesmittel für den Ferienhort
Das Land stellt zwei Millionen Euro für eine erweiterte Hortbetreuung in den Sommerferien zur Verfügung. „Damit werden coronabedingte Betreuungs-Mehrbedarfe in den bevorstehenden Schulferien finanziert", teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit. Die Mittel stammen aus dem MV-Schutzfonds.
„Viele Eltern mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits teilweise oder sogar vollständig ihren Urlaub nehmen. Deshalb ist eine gute und umfassende Ferienhortbetreuung in diesem Jahr besonders wichtig“, betonte Drese. Das Land sorge mit den zusätzlichen Mitteln dafür, dass diese erweiterte Ferienhortbetreuung für die Eltern beitragsfrei ist.
Kitas und Kindertagespflegestellen konnten vom 19. April bis zum 17. Mai landesweit nur eine Notfallbetreuung anbieten und befanden sich zum Anfang des Jahres 2021 in der Schutzphase.
Die Hortregelbetreuung ist in Mecklenburg-Vorpommern elternbeitragsfrei und beträgt bei einem Ganztagsanspruch sechs Stunden täglich und bei einem Teilzeitanspruch drei Stunden am Tag. Einige Einrichtungen ermöglichen voll berufstätigen Eltern darüber hinaus in den Ferien eine erweiterte Hortbetreuung mit höchstens zehn Stunden täglich. Die zusätzlichen Stunden müssen normalerweise von den Eltern selbst bezahlt werden.
Drese: „Um die Eltern von diesen Kosten für die zusätzliche Betreuung zu entlasten, übernimmt das Land den Mehraufwand der Horte für die Zeit vom 21. Juni bis 31. Juli 2021. Ich hoffe, dass viele Hortträger vor diesem Hintergrund ihr Ferienangebot im Sinne der Eltern und Kinder erweitern.“