Sofortzuschlag und Kinderbonus
Familien erhalten ab Juli 2022 zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form einer Einmalzahlung („Kinderbonus 2022“). Bei geringem Einkommen bekommen sie zusätzlich einen monatlichen Sofortzuschlag. Die Leistungen werden von der Familienkasse beziehungsweise dem Jobcenter ausgezahlt und müssen nicht beantragt werden.
Wer Kinder hat, kann in den meisten Fällen bald mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind rechnen. Der sogenannte “„Kinderbonus 2022" wird für jedes Kind ausgezahlt, für das in mindestens einem Monat des laufenden Jahres Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Der Bonus wird ab Juli 2022 ausgezahlt. Dafür ist kein gesonderter Antrag notwendig. Auch wer im Laufe des Jahres ein Kind bekommt, hat noch Anspruch auf diese Leistung, die dann entsprechend später ausgezahlt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kinderbonus 2022: Anspruch, Auszahlung, Höhe von der Bundesagentur für Arbeit.
Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, erhalten einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Es lebt mit den Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt zusammen.
- Das Kind erhält Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Wer finanzielle Unterstützung in Form von Kinderzuschlag erhält, kann ebenfalls vom Sofortzuschlag profitieren: Der mögliche Höchstbetrag erhöht sich dauerhaft auf monatlich 229 Euro pro Kind. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dazu, wie ein Anspruch auf Kinderzuschlag vorab geprüft werden kann, finden Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer von der Bundesagentur für Arbeit.