Landesprogramm "MV kann schwimmen" wird verlängert
Mit einer Landesförderung in Höhe von 200.000 Euro sollen auch in diesem Jahr pandemiebedingte Defizite in der Schwimmkompetenz von Kindern aufgeholt werden. „Die Zahl der teilnehmenden Grundschüler*innen hat sich seit Initiierung des Programmes fast verdoppelt. So profitierten letztes Jahr bereits 1.860 Kinder im Land von den zusätzlichen Angeboten der Schwimmsport treibenden Verbände in den schulfreien Zeiten“, erklärte Drese. Auch die Anzahl der angebotenen Kurse stieg von 140 im Jahr 2020 auf 260 im Jahr 2022. Anbieter der Schwimmkurse, die vom Land gefördert werden, sind Vereine im Schwimm-Verband M-V, die DLRG MV, der ASB MV, die Wasserwacht im DRK-Landesverband MV sowie Städte und Gemeinden. Um eine Förderung für die zusätzlichen Kurse zu erhalten, muss durch den Träger ein entsprechender Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin eingereicht werden. Die Durchführung kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte erfolgen, die im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sind.
Ziel des Sportministeriums sei es, dass das Projekt langfristig sicher finanziert wird, so Drese. Wurde es 2022 zuletzt aus Bundesmitteln des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ getragen, so sei ab diesem Jahr eine feste Finanzierung aus Landesmitteln vorgesehen.
Weitere Informationen zum Landesprogramm "MV kann schwimmen"
"MV kann schwimmen" wird fortgesetzt
Auch in diesem Jahr fördert die Landesregierung zusätzliche Schwimmlernkurse für Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt stehen für die Fortsetzung des Landesprogramms „MV kann schwimmen“ 250.000 Euro zur Verfügung, teilten die Ministerinnen Stefanie Drese und Simone Oldenburg mit.
„MV kann schwimmen“ geht damit bereits in das dritte Jahr. Im Jahr 2021 haben rund 3.600 Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Landesprogramms Schwimmkurse besucht. Bei der ersten Auflage 2020 im ersten Jahr der Pandemie waren es 950. Auch in diesem Jahr rechnen das Sportministerium und die Anbieter mit einer großen Nachfrage.
Die Schwimmkurse können in der unterrichtsfreien Zeit vorrangig in den Ferien oder auch an den Wochenenden bzw. Nachmittagen im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2022 stattfinden. Sie richten sich insbesondere an Grundschüler:innen der Klassenstufen 3 und 4. Die Kurse sind für die Familien kostenfrei. Verabschiedete Fördergrundsätze regeln Näheres.
Anbieter der Schwimmkurse, die vom Land gefördert werden, sind Vereine im Schwimm-Verband M-V, die DLRG MV, der ASB MV, die Wasserwacht im DRK-Landesverband MV sowie Städte und Gemeinden. Um eine Förderung für die zusätzlichen Kurse zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin eingereicht werden. Die Durchführung kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte erfolgen, die im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sind.
Weitere Informationen zu Fördergrundsätzen und der Antrag für eine Förderung gibt es auf der Website des für Sport zuständigen Sozialministeriums: Landesprogramm "MV kann schwimmen"