Fünf Jahre Männerhilfetelefon – MV zieht positive Bilanz
Seit fünf Jahren unterstützt das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ Männer, die Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt wurden – kostenlos, anonym und vertraulich unter 0800 123 99 00 oder online auf www.maennerhilfetelefon.de. Mecklenburg-Vorpommern ist seit über drei Jahren dabei und fördert das Angebot mit 5.000 Euro jährlich.
„Gleichstellung heißt, alle Betroffenen im Blick zu haben – auch Männer“, betont Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt. Die Zahl der Kontakte hat sich bundesweit seit dem Start 2020 nahezu verdreifacht – von 1.480 auf über 4.000 im Jahr 2024. Auch in MV wächst die Nachfrage: 2023 wurden 60 Kontakte registriert, im Jahr 2020 waren es lediglich fünf.
Laut Kriminalstatistik ist inzwischen jeder dritte Betroffene häuslicher Gewalt in MV männlich. Bernhardt: „Das Thema darf kein Tabu sein. Wir wollen das Hilfsangebot bekannter machen und rufen weitere Bundesländer zur Beteiligung auf.“
Neuregelung im Mutterschutz nach Fehlgeburt
Am 14. Februar hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze gebilligt. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Ab dem 1. Juni soll auch der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet werden.
Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es abhängig beschäftigten Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht. Zudem wird die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) klargestellt. Die Schutzfrist beträgt einheitlich 14 Wochen. Entsprechende Regelungsänderungen werden für Selbständige, die eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen, und Bundesbeamtinnen und Soldatinnen geschaffen. In einem weiteren Schritt sollen auch Selbständige, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, einbezogen werden.
Lisa Paus: "Für mich ist es ein gutes Zeichen für Frauen in Deutschland, dass man sich auf einen gestaffelten Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche geeinigt hat."
Stärkung der Medizinischen Hotline für mehr Kinderschutz
Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) verlängert die Laufzeit des Projekts „Medizinische Kinderschutzhotline“ bis einschließlich Dezember 2024. Zudem steht die Hotline seit dem 01. Januar 2021 auch Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte zur Verfügung. In einer externen Evaluation der Medizinischen Kinderschutzhotline wurde bestätigt, dass es einen anhaltend großen Beratungsbedarf bei den medizinischen Berufen zum Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt. 98,6 Prozent derjenigen, die sich an die Hotline wendeten, bewerteten die Beratung als hilfreich bis sehr hilfreich.
Rufnummer der Medizinischen Kinderschutzhotline: 0 800 / 19 210 00
Weitere Informationen unter www.kinderschutzhotline.de