5 Tipps für den Schulalltag auf Social Media
Der Zentrale Fachbereich Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) erweitert sein Informationsangebot: Mit der neuen Videoreihe „5 Tipps …“ erhalten Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte künftig auch über Instagram praktische Informationen und Orientierung bei Fragen und Herausforderungen rund um den Schulalltag.
Ob Prüfungsstress, Konflikte in der Klasse oder Fragen zum sonderpädagogischen Förderbedarf – in kurzen Videos erklären Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, welche Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen und an wen sich Ratsuchende wenden können.
Die Leitstelle des ZDS bietet eine vertrauliche und unkomplizierte schulpsychologische Erstberatung, vermittelt bei Bedarf an zuständige Fachkräfte und informiert über weitere Unterstützungsangebote. Die Videos der Reihe „5 Tipps …“ erscheinen regelmäßig auf den Social-Media-Kanälen des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern.
Neue Versetzungsregeln ab dem Schuljahr 2026/2027
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 gelten in Mecklenburg-Vorpommern neue Regelungen zur Versetzung von Schülerinnen und Schülern. Ziel der überarbeiteten Versetzungsverordnung ist es, Leistungsanforderungen transparenter zu gestalten und individuelle Lernentwicklungen stärker zu berücksichtigen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Grundschule: Über die Verweildauer in der Schuleingangsphase entscheidet künftig die Klassenkonferenz. Bei wiederholt nicht erreichten Versetzungsvoraussetzungen für die 5. Klasse wird ein möglicher Förderbedarf geprüft.
- Regionale Schule: Die Regelungen zum Notenausgleich werden angepasst und die jeweilige Anspruchsebene künftig auf den Zeugnissen ausgewiesen. Für die Versetzung in die 10. Klasse ist in den Kernfächern kein Notenausgleich mehr möglich.
- Gymnasium: Ein Notenausgleich in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache entfällt. Im Erprobungsjahr führt ein notwendiger Notenausgleich künftig zum Wechsel in den nichtgymnasialen Bildungsgang.
- Wechsel des Bildungsgangs: Die Voraussetzungen für den Wechsel auf das Gymnasium werden neu geregelt. Erstmals enthält die Verordnung auch Regelungen für den Wechsel vom Gymnasium in einen anderen Bildungsgang.
- Versetzungsgefährdung: Eine Versetzungsgefährdung liegt künftig vor, wenn in einem Fach ein Notendurchschnitt von 4,5 oder schlechter erreicht wird.
- Freiwillige Wiederholung: Ein freiwilliger Rücktritt zum Schulhalbjahr ist künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Ausführliche Informationen zur neuen Versetzungsverordnung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern.
Neue Videoreihe: Schnelle Hilfe bei schulischen Fragen
Der Zentrale Fachbereich Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) informiert ab sofort mit einer neuen Videoreihe auf Instagram über Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte. In kurzen Reels geben Schulpsychologinnen und Schulpsychologen praktische Tipps zu häufigen schulischen Fragen – etwa bei Prüfungsstress, Konflikten in der Schule oder zum sonderpädagogischen Förderbedarf.
Die Leitstelle des ZDS bietet eine vertrauliche schulpsychologische Erstberatung und informiert über passende Unterstützungsangebote. Ratsuchende können sich telefonisch – auf Wunsch anonym –, per E-Mail oder per Direktnachricht auf Instagram an die Leitstelle wenden.
Weitere Informationen zur Leitstelle und ihren Angeboten finden Sie auf dem Bildungsserver MV.
Kinderrechte im Schulalltag stärken
In Mecklenburg-Vorpommern startet das neue Kinderrechteschulen-Programm. Ziel ist es, Kinderrechte dauerhaft im Schulalltag zu verankern und die Mitbestimmung von Kindern zu fördern. Das gemeinsame Projekt des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung und UNICEF Deutschland beginnt zunächst an acht Grund- und Förderschulen aus allen Regionen des Landes. In den kommenden Jahren soll das Programm schrittweise auf weitere Schulen ausgeweitet werden.
An der Pilotphase nehmen folgende Schulen teil:
- Grundschule „Am See“ in Löcknitz
- Grundschule „Fritz Reuter“ in Crivitz
- Grundschule „Fritz Reuter“ in Ludwigslust
- Grundschule „Marlower Loris“ in Marlow
- Grundschule „Theodor Körner“ in Wöbbelin
- Kranichschule Neubrandenburg (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
- Förderschule „J.-A. Komensky“ in Barth (Förderschwerpunkt Lernen)
- Schule „Am Wallberg“ in Neuburg (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass sich die gesamte Schulgemeinschaft – Schulleitung, Lehrkräfte, weiteres pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern – gemeinsam auf den Entwicklungsprozess verständigt. An jeder teilnehmenden Schule wird ein Kinderrechte-Team eingerichtet, das die Umsetzung begleitet. Das Programm orientiert sich an der UN-Kinderrechtskonvention und unterstützt Schulen dabei, Kinderrechte sichtbar und erlebbar zu machen. Kinder sollen ihre Rechte kennenlernen, ihre Meinung einbringen und Schule aktiv mitgestalten können.
Fahrtkostenzuschuss für Ganztagsangebote im ländlichen Raum
Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten außerschulische Kooperationspartner von Ganztagsschulen im ländlichen Raum einen Fahrtkostenzuschuss. Damit sollen Vereine, Verbände, Unternehmen und Ehrenamtliche bei der Durchführung von Angeboten unterstützt werden.
Gezahlt werden fünf Euro pro Angebot ab dem 15. Entfernungskilometer einer einfachen Fahrt, ab dem 50. Kilometer erhöht sich der Zuschuss auf zehn Euro. Die Förderung gilt für Schulen in den vom Landesraumentwicklungsprogramm ausgewiesenen ländlichen Regionen.
Ziel ist es, Ganztagsangebote auch in Regionen mit längeren Anfahrtswegen zu stärken und Kindern sowie Jugendlichen vielfältige Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Für Schulen und Kooperationspartner entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Bereits heute bieten 158 Grundschulen und 192 weiterführende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern Ganztagsangebote über den regulären Unterricht hinaus an.
Mehr Unterstützung für Kinder bei psychischen Belastungen
Immer mehr Schülerinnen und Schüler kämpfen mit Stress, Ängsten oder Erschöpfung. In Mecklenburg-Vorpommern wurde deshalb das schulpsychologische Angebot ausgebaut.
Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) berät Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Mobile Teams unterstützen Schulen direkt vor Ort, zusätzlich wurden weitere Schulpsychologinnen und -psychologen eingesetzt – besonders an Schulen mit erhöhtem Bedarf.
Eine zentrale Leitstelle bietet schnelle Hilfe und vermittelt weiterführende Angebote. Im Schuljahr 2024/2025 gab es dort über 600 Anfragen.
Ergänzend informiert das Land mit Broschüren zur psychischen Gesundheit und ermutigt Kinder und Jugendliche, sich Hilfe zu holen.
Infos und Materialien beim Zentralen Dienst für Diagnostik und Schulpsychologi (ZDS)
Mehr Hortplätze für Grundschulkinder geplant
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern bereitet sich auf den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 vor. Das Kabinett hat dazu eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) auf den Weg gebracht.
Mit der geplanten Neuregelung erhalten künftig alle eingeschulten Kinder eine Förderung von 40 Stunden pro Woche – unabhängig vom beruflichen Bedarf der Eltern. Die Betreuung gilt auch in den Ferien und ohne zusätzliche Antragstellung.
Darüber hinaus sind weitere Änderungen vorgesehen:
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Eltern können weiterhin bis zu 50 Wochenstunden Betreuung beantragen.
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Eine Bedarfsprüfung durch das Jugendamt erfolgt nur noch, wenn mehr als 40 Stunden Betreuung pro Woche benötigt werden.
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Die Glaubhaftmachung eines zusätzlichen Betreuungsbedarfs in den Ferien entfällt.
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Für Kindertagespflegepersonen soll es künftig einfacher werden, auch Grundschulkinder zu betreuen.
Ziel der Änderungen ist es, Familien stärker zu entlasten, Verfahren zu vereinfachen und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu stärken. Aktuell nutzen bereits 77,5 Prozent der Kinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Hortplatz. Insgesamt stehen rund 51.000 Plätze zur Verfügung. Bis 2028 sollen über 4.000 zusätzliche Plätze geschaffen oder gesichert werden.
Auch die Zusammenarbeit von Grundschulen und Horten soll weiter gestärkt werden. Unterstützt wird dies durch das neue „Kompetenzzentrum Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“, das Einrichtungen bei der Weiterentwicklung gemeinsamer Bildungs- und Betreuungsangebote beraten wird.
Weitere Informationen gibt es in der vollständigen Pressemitteilung.
Theater erleben – näher dran an Kultur und Schule
In Mecklenburg-Vorpommern können Schülerinnen und Schüler auch in diesem Jahr wieder intensive Begegnungen mit Theater und kultureller Vielfalt erleben. Das Projekt „Theater in Sicht“, das vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung unterstützt wird, startet in seine nächste Saison und lädt Kinder und Jugendliche ein, Theater nicht nur zu besuchen, sondern aktiv zu erleben.
Mit einer Förderung von 10.000 Euro im Jahr 2026 ermöglicht das Land Klassenfahrten oder Ausflüge zu regionalen Bühnen sowie theaterpädagogische Workshops. Ziel ist es, Kultur und Schule noch enger zu verknüpfen: In den Inszenierungen können Kinder neue Perspektiven entdecken, Kreativität entfalten und sich mit Sprache, Musik, Bewegung und Geschichten auseinandersetzen – Lernprozesse, die weit über den Unterrichtsalltag hinausgehen.
Das vergangene Jahr hat gezeigt, wie groß das Interesse an diesem Angebot ist: Insgesamt nutzten 1.250 Schülerinnen und Schüler von 19 Schulen die Möglichkeit, Theater zu besuchen oder an Workshops teilzunehmen – Grundschulen und Regionale Schulen bildeten dabei den größten Anteil.
Mehr Klassenfahrten für Kinder und Jugendliche in MV
Gute Nachrichten für Familien in Mecklenburg-Vorpommern: Schülerinnen und Schüler können künftig an zwei zusätzlichen Klassenfahrten teilnehmen – eine weitere in der Grundschule und eine in der Orientierungsstufe. Das Land erhöht dafür die finanziellen Mittel deutlich. Im Jahr 2026 stehen rund 1,2 Millionen Euro für Klassenfahrten zur Verfügung, im Vorjahr waren es noch knapp 970.000 Euro.
Mit der Aufstockung sollen gemeinsame Erlebnisse in der Klassengemeinschaft gestärkt werden. Klassenfahrten fördern nicht nur das Lernen außerhalb des Unterrichts, sondern auch Teamgeist, Selbstständigkeit und soziale Kompetenzen.
Auch organisatorisch gibt es Veränderungen: Die Frist zur Beantragung von Klassenfahrten wird vorgezogen. Schulen müssen ihre Planungen künftig bereits Anfang Oktober einreichen. Das schafft mehr Planungssicherheit für Schulen und Familien.
Kleiner Philosoph hilft Kindern beim Umgang mit Stress
Ein kleiner Philosoph zeigt Kindern mit neuen Film- und Begleitmaterialien, wie sie Stress erkennen und besser damit umgehen können. Das Angebot wurde vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) entwickelt.
Der Animationsfilm und die ergänzenden Materialien richten sich vor allem an Grundschulkinder und vermitteln alltagstaugliche Strategien zur Stärkung von Resilienz und Selbstvertrauen. Die Inhalte eignen sich für den Einsatz zu Hause, in Schule, Kita und Gruppenangeboten.
👉 Weitere Informationen unter: Bundesminsterium für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend