Entwurf zum Pflegestudiumstärkungsgesetz
Mit dem Gesetz soll die Vergütung für diejenigen geregelt werden, die ein Pflegestudium beginnen oder die bereits studieren. Außerdem soll die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtert werden. Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen "Pflegefachfrau" beziehungsweise "Pflegefachmann" kann in Zukunft eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung "Pflegefachperson" gewählt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung sollen an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung, bei der Berücksichtigung gendermedizinischer Erkenntnisse oder um Auslandsaufenthalte im Rahmen der Ausbildung zu ermöglichen.