Bundestag beschließt Elterngeldreform
Das Elterngeld wird noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher - durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. So werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" ist vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen worden. Die Regelungen sollen zum 1. September 2021 in Kraft treten.
Die Elterngeldreform besteht aus folgenden Aspekten:
- Teilzeitkorridor wird erweitert
- bei Bezug von Lohnersatzleistungen bleibt die Höhe des Elterngeldes gleich
- Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsmonat werden bis 31.12.2021 verlängert
- Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate
- Einkommensgrenze für Paare werden angepasst
Weitere Informationen erhalten Sie beim BMFSFJ.