Kinderwunschbehandlungen: Land stellt Kofinanzierung sicher
Das Land Mecklenburg‑Vorpommern beteiligt sich weiterhin gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an der finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen – seit 2013 für verheiratete Paare, seit 2017 auch für Paare in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft.
Wichtige Fakten:
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Seit Start der Förderung wurden fast 3.500 Behandlungszyklen im Land unterstützt. Allein im letzten Jahr waren es 226 bei Ehepaaren sowie 45 bei Paaren in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft.
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Die Förderung deckt bis zu 50 % des verbleibenden Eigenanteils nach Abzug der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung – paritätisch aufgeteilt zwischen Bund und Land.
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Aufgrund der deutlichen Kürzungen von Bundesmitteln in den Jahren 2024/2025 konnte weniger Anträge bewilligt werden. Die Zuschüsse für die Kinderwunschbehandlungen werden ab 2026 nach den Haushaltsberatungen des Bundes wieder erhöht und die Förderung über das LAGuS ist dann ab Januar wieder in gewohnter Weise möglich.
Relevanz für Familien:
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch erhalten durch diese Landesförderung eine wichtige finanzielle Unterstützung. Gerade für Familien mit kleinerem oder mittlerem Einkommen kann dies den Zugang zu medizinischen Maßnahmen erleichtern und den Kinderwunsch unterstützen.
Familienbarometer veröffentlicht
Das Familienbarometer zieht Empfehlungen und Schlüsse aus zahlreichen Daten und amtlichen Statistiken. Den Kern bildet eine vom Institut für Demoskopie Allenbach durchgeführte Repräsentativbefragung von Familien in Deutschland.
Laut Familienbarometer sehen Eltern u.a. Verbesserungspotenzial bei der sozialen Sicherung, bei der finanziellen Unterstützung sowie bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gerade diese Erwartung spiegelt sich in der Lebensrealität vieler Familien. Sie haben den Eindruck, dass die Anforderungen und Erwartungen an Elternschaft ansteigen und berichten von einer Intensivierung des Betreuungsaufwands.
Dabei sehen die Eltern die Verantwortung für die Kinder bei beiden Elternteilen. Immer mehr Mütter und Väter halten es für wichtig, dass beide Partner gute berufliche Perspektiven haben und finanziell unabhängig sind; im Jahr 2022 ist die partnerschaftliche Aufgabenteilung zwei Dritteln wichtig – vor acht Jahren galt dies nur für gut die Hälfte der Eltern. Bei der Umsetzung einer partnerschaftlichen Rollenaufteilung treten jedoch oftmals Lücken zwischen Wunsch und Wirklichkeit auf. So betrachten es bspw. 20 Prozent der Väter als ideal, in längerer Teilzeit erwerbstätig zu sein; realisiert wird dieses Arbeitspensum nur von 4 Prozent der Paarfamilien.
Sie können das Familienbarometer auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums herunterladen.
StartAppFamilie: Prototyp für mehr Partnerschaftlichkeit
Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit Tech4Germany einen digitalen Prototypen für mehr Partnerschaftlichkeit bei der Familiengründung entwickelt und jetzt vorgestellt. Das Ziel der StartAppFamilie: eine gleichmäßige Aufgabenaufteilung - von Anfang an. Die Anwendung wurde in zwölf Wochen auf Basis empirischer Evidenz sowie Nutzer*innentests entwickelt. Das interdisziplinäre Team hat am 29. Oktober den digitalen Prototypen vorgestellt. Die digitale Anwendung kann in ihrer noch zu entwickelnden Vollversion praktisch bei den anstehenden Aufgaben und deren Erledigung unterstützen sowie Orientierung und Informationen bieten. Mit Praxistipps und To-Do-Listen erleichtert sie die Planung und macht auf einfache Weise Langzeitfolgen von Entscheidungen bewusst. Das Besondere ist: Die StartAppFamilie ist dank der Sharing-Funktion auch für Paare nutzbar. So kann sie zur gemeinsamen Planung beitragen und einen gleichen, einfachen Zugang zu Wissen und Informationen schaffen.