„Dösbaddel“ ist niederdeutsches Schülerwort des Jahres 2025

Beim ersten Landesfachtag Niederdeutsch wurde das Wort „Dösbaddel“ zum „niederdeutschen Schülerwort des Jahres 2025“ gewählt. Eingereicht wurde es von Schülerinnen und Schülern des Goethe-Gymnasiums Demmin. Der Begriff leitet sich vom Verb „dœsen“ ab und bezeichnet eine verträumte oder leicht tollpatschige Person – jedoch liebevoll gemeint.

Am Wettbewerb beteiligten sich Lernende von 37 Schulen mit Niederdeutsch-Angeboten. Der Fachtag stand unter dem Motto „All tauhop“ und bot pädagogischen Fachkräften neue Impulse für den Einsatz des Niederdeutschen in Kita und Schule. Unterstützt wurde die Veranstaltung vom Kompetenzzentrum für Niederdeutschdidaktik der Universität Greifswald. Zudem stellte sich die neue Landesbeauftragte für Niederdeutsch, Nadine Koop, vor.

Die Wahl zeigt, dass Niederdeutsch lebendig bleibt und von jungen Menschen aktiv mitgestaltet wird – ein Gewinn für Sprachkultur und regionale Identität.

Modellprojekt „Niederdeutsch-Kitas M-V“

Im Jahr 2025 fördert die Landesregierung mit insgesamt 15.000 Euro Projekte in Kindertagesstätten, die durch spielerische und kreative Ansätze die Vielfalt der niederdeutschen Sprache und das Bewusstsein für die niederdeutsche Kultur stärken. „Mit dem Modellprojekt ‚Niederdeutsch-Kitas M-V‛ wollen wir in diesem Jahr Kitas finanziell unterstützen, die den Lütten die niederdeutsche Sprache näherbringen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im Rahmen des Modellprojektes werden Vorhaben gefördert, die den Kindern nicht nur Sprachkenntnisse vermitteln, sondern auch das Interesse an regionalen Traditionen und Werten wecken. Beispielsweise:

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen können ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V unter www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ Anträge auf Förderung im Rahmen des Modellprojektes „Niederdeutsch-Kitas M-V“ stellen. Die Höhe der Zuwendung beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 mindestens 500 Euro und höchstens 1.500 Euro pro Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegeperson.