Außerschulisches Lern- und Förderprogramm
Schüler*innen, die in MV eine allgemeinbildende Schule oder ein Fachgymnasium besuchen, können bis zu 30 Förderstunden in Anspruch nehmen. Das kann sowohl während der Schulzeit zusätzlich zum Unterricht als auch während der Ferien passieren. Das Land fördert jede Stunde mit bis zu 12,50 Euro. Das Angebot kann auch unabhängig von einer bereits bestehenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) wahrgenommen werden.
Anbieter von Lern- und Förderangeboten können z. B. Nachhilfeinstitute oder aber Einzelpersonen sein, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, in Mecklenburg-Vorpommern ansässig oder niedergelassen sind und ihre Angebote hier im Land unterbreiten.
Auf den Internetseiten des Landesförderinstitutes MV (LFI) kann ab sofort unbürokratisch unter diesem Link ein Berechtigungsschein angefordert werden. Der Berechtigungsschein kommt dann per E-Mail, muss ausgedruckt und ausgefüllt werden. Die Schule bestätigt auf dem Berechtigungsschein, dass die Schülerin bzw. der Schüler die entsprechende allgemein bildende Schule oder das Fachgymnasium in Mecklenburg-Vorpommern besucht. Der ausgefüllte und von der Schule bestätigte Schein wird bei einem privaten Anbieter von Lern- und Förderprogrammen vorgelegt und das Lern- und Förderangebot kann starten.
Am Ende der erhaltenen Lernförderung wird mit einer Unterschrift bestätigt, dass die Förderung auch stattgefunden hat. Der/Die Anbieter*in rechnet dann direkt mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern beim Landesförderinstitut ab. Eltern müssen NICHT in Vorkasse gehen.
Pressemitteilung vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV