Neuregelung im Mutterschutz nach Fehlgeburt

Am 14. Februar hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze gebilligt. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Ab dem 1. Juni soll auch der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet werden.

Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es abhängig beschäftigten Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht. Zudem wird die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) klargestellt. Die Schutzfrist beträgt einheitlich 14 Wochen. Entsprechende Regelungsänderungen werden für Selbständige, die eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen, und Bundesbeamtinnen und Soldatinnen geschaffen. In einem weiteren Schritt sollen auch Selbständige, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, einbezogen werden.

Lisa Paus: "Für mich ist es ein gutes Zeichen für Frauen in Deutschland, dass man sich auf einen gestaffelten Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche geeinigt hat."

Elterngeld digital auch in MV

Das Elterngeld ist eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen in Deutschland. Mithilfe eines digitalen Assistenten können Eltern ihren Antrag auch online ausfüllen. In elf Bundesländern (darunter auch Mecklenburg-Vorpommern) ist das bereits möglich.

Mit dem ElterngeldDigital hat das Bundesgesellschaftsministerium einen digitalen Assistenten geschaffen, der sie dabei unterstützt, den Elterngeldantrag auszufüllen. Er führt sie durch den Prozess. Bald werden die Daten direkt online übertragen, Nachweise elektronisch hochgeladen und die Unterschrift auf Papier durch die Authentifizierungsfunktionen des neuen Personalausweises ersetzbar.

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