Jugendbeteiligungsgesetz im Landtag beschlossen

Der Landtag hat das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz beschlossen. Es stärkt die Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie Menschen mit Einschränkungen.

Das Gesetz bestätigt: Kinder und Jugendliche sind Expert*innen in eigener Sache und sollen in allen Belangen, die sie betreffen, mitgestalten und mitentscheiden können. Auf Ebene von Land und Kommunen sollen dafür nun geeignete Maßnahmen zur Beteiligung angeboten werden, um die Rechte von jungen Menschen auf Mitwirkung zu gewährleisten.