Schulgesetznovelle: Mehr Digitalisierung und Mitbestimmung
Mehr Digitalisierung, stärkere Berufliche Orientierung und ein sicheres Schulnetz – das bringt die Schulgesetznovelle, die ab dem kommenden Schuljahr in Kraft tritt.
„Keine Schule wird wegen sinkender Schülerzahlen geschlossen“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg. Die Mindestschülerzahlen sinken: von 20 auf 15 Kinder in der Eingangsklasse und von 36 auf 30 Kinder in der Jahrgangsstufe 5. Das entlastet die Schulträger und schafft Planungssicherheit.
- Die Berufliche Orientierung startet künftig bereits im Kindergarten und begleitet die Schülerinnen und Schüler bis zum Abitur.
- Ab Klasse 3 können Kinder beratend an der Schulkonferenz teilnehmen, ab Klasse 5 erhalten sie volles Mitspracherecht. Eine Vertrauenslehrkraft unterstützt die Schülervertretungen.
- Die Schullaufbahnempfehlung erfolgt künftig in Gesprächen und wird im Halbjahreszeugnis vermerkt. Zudem wird die Digitale Landesschule gesetzlich verankert.
- Das Land übernimmt den Schulkostenbeitrag für polnische Schülerinnen und Schüler. Freie Schulen erhalten mehr Planungssicherheit bei der Finanzhilfe.