Düsseldorfer Tabelle 2025: Änderungen im Unterhalt

Zum 1. Januar 2025 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige und volljährige Kinder angehoben.

Das Kindergeld wird auf den Unterhalt angerechnet. Die Selbstbehalte bleiben unverändert. Die Tabelle bleibt ein wichtiges Hilfsmittel für die Bestimmung des Kindesunterhalts.