Stufenplan für Schulöffnung in MV

Am 22. Februar startet in Mecklenburg-Vorpommern die Schule wieder. Die Voraussetzungen haben sich geändert – Mit einem Stufenplan ermöglicht die Landesregierung die schrittweise Wiederöffnung der Schulen für den Präsenzunterricht. Wie der Unterricht wo nach den Winterferien geregelt wird, und welche Klassenstufen wieder in Präsenz in der Schule unterrichtet werden können, orientiert sich am Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt.

 

Folgend die wichtigsten Informationen zur Schulorganisation nach den Winterferien auf einen Blick (Bildungsministerium MV):

7-Tages-Inzidenz seit mindestens 10 Tagen unter 50:

 

7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 150:

 

7-Tages-Inzidenz seit 2 Tagen über 150:

Kita-Stufenplan für MV ab 22.02.21

Vom 22. Februar an wird es in den Kindertages- und Kinderpflegeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns eine Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen geben, dort, wo es die Inzidenz zulässt. In diesen Regionen wird die bisherige Kita-Schutzphase von einem Stufenplan abgelöst.

 

Der Kita-Stufenplan sieht vor, dass in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommers mit einer stabilen Inzidenzzahl bis 50, ein regulärer Betrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygienehinweisen stattfindet. Dort können die Kinder wieder uneingeschränkt in die Einrichtungen kommen. Die Schutzmaßnahmen sind aber weiterhin hoch.

 

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 findet auch ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt, allerdings mit strengen Hygienehinweisen. Dazu gehören starke Einschränkungen beim Singen und Sport, Kontaktlisten, stündliche Stoßlüftung und eine notwendige Gesundheitsbestätigung. Eltern dürfen nur in Ausnahmesituationen die Einrichtungen betreten.

 

Bei einer Inzidenz von 100 bis 150 kommen ebenfalls die strengen Hygienehinweise zur Anwendung, es gilt dann aber wieder die Schutzphase und damit verbunden der Appell an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

 

Ab einer Inzidenz von 150 gilt ein grundsätzliches Besuchsverbot der Kitas: Es gibt nur noch eine Notfallbetreuung bei besonderen Härtefällen (u.a. Alleinerziehende, Kindeswohl) bzw. der Beschäftigung von mindestens einem Elternteil in der kritischen Infrastruktur und keiner anderen Möglichkeit der Kinderbetreuung.

 

Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Kindertagesf%C3%B6rderung/