Bundeshaushalt 2025 für das BMFSFJ
Das Bundeskabinett hat am 17. Juli den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesfamilienministeriums sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von rund 14,44 Milliarden Euro vor.
Damit steigt der Etat im Vergleich zu 2024 um rund vier Prozent. Dem Bundesfamilienministerium steht im Jahr 2025 ein Plus von 570 Millionen Euro zur Verfügung.
Zentrale Schwerpunkte im Haushalt 2025:
- Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen sind rund 3,3 Milliarden Euro veranschlagt. Die beträchtliche Erhöhung des Ansatzes für den Kinderzuschlag (rund 1,15 Milliarden Euro) resultiert aus einer zuletzt deutlich vermehrten Inanspruchnahme der Leistung.
- Ab dem Jahr 2025 steigen sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um fünf Euro je Kind und Monat an. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.
- Kita-Qualitätsgesetz: Der Bund stellt den Ländern außerhalb des Einzelplans 17 jeweils 1,993 Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026 (also insgesamt rund vier Milliarden Euro) über die Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils für Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung.
Weitere Schwerpunkte (siehe Pressemitteilung vom BMFSFJ; 17. Juli 2024)
Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien
Das Bundeskabinett hat den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes durch die neue Leistung Kindergrundsicherung zu ersetzen. Im Jahr 2025 soll die Kindergrundsicherung erstmals ausgezahlt werden.
Familien werden künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen werden einfacher. Damit schafft die Kindergrundsicherung einen Systemwechsel - weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates.
Weitere zentrale Inhalte des Gesetzesentwurfes können HIER nachgelesen werden.
Kindergrundsicherung - Leistung für alle Kinder
Jedes fünfte Kind in Deutschland gilt als arm. Eine der dringendsten Aufgaben der Politik ist es deshalb, Armutsrisiken zu verringern und gleiche Entwicklungs- und Teilhabechance für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Rund 70 Prozent der Bevölkerung unterstützen nach einer aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) die Bekämpfung von Kinderarmut. Mehr als 65 Prozent wünschen sich, dass mehr für die Chancengerechtigkeit von Kindern unabhängig von der sozialen Herkunft getan wird.
Die Kindergrundsicherung ist künftig die zentrale Leistung für alle Kinder. Sie vereinfacht das System der Familienförderung. Die Kindergrundsicherung soll vor allem diese Ziele erreichen:
- vor Armut schützen und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen
- mehr Familien und Kinder erreichen und damit verdeckte Armut bekämpfen
- eine gebündelte Leistung sein, die das Leben für Familien leichter macht
Die Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst - außer dem Namen ändert sich nichts. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Kinderzusatzbetrag. Zusammen decken Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab.
Quelle: BMFSFJ, abgerufen am 30.08.2023 (Hintergrundinformationen)
Sofortzuschlag und Kinderbonus
Familien erhalten ab Juli 2022 zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form einer Einmalzahlung („Kinderbonus 2022“). Bei geringem Einkommen bekommen sie zusätzlich einen monatlichen Sofortzuschlag. Die Leistungen werden von der Familienkasse beziehungsweise dem Jobcenter ausgezahlt und müssen nicht beantragt werden.
Wer Kinder hat, kann in den meisten Fällen bald mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind rechnen. Der sogenannte “„Kinderbonus 2022" wird für jedes Kind ausgezahlt, für das in mindestens einem Monat des laufenden Jahres Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Der Bonus wird ab Juli 2022 ausgezahlt. Dafür ist kein gesonderter Antrag notwendig. Auch wer im Laufe des Jahres ein Kind bekommt, hat noch Anspruch auf diese Leistung, die dann entsprechend später ausgezahlt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kinderbonus 2022: Anspruch, Auszahlung, Höhe von der Bundesagentur für Arbeit.
Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, erhalten einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Es lebt mit den Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt zusammen.
- Das Kind erhält Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Wer finanzielle Unterstützung in Form von Kinderzuschlag erhält, kann ebenfalls vom Sofortzuschlag profitieren: Der mögliche Höchstbetrag erhöht sich dauerhaft auf monatlich 229 Euro pro Kind. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dazu, wie ein Anspruch auf Kinderzuschlag vorab geprüft werden kann, finden Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer von der Bundesagentur für Arbeit.
Bundeskabinett beschließt Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung
Die Unterstützung hilfebedürftiger Familien und die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 1. Juli 2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben.
Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, werden zudem durch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.
Bundesministerin Anne Spiegel:„Mit dem Sofortzuschlag gehen wir einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem echten Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarmut. Ab dem 1. Juli bekommen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat. Damit helfen wir den Kindern und Familien, die unsere Hilfe besonders brauchen und die es gerade in der Pandemie besonders schwer hatten. Kinder aus der Armut zu holen heißt, ihnen bessere Startchancen zu geben, Teilhabe zu ermöglichen und soziale Ausgrenzung zu beenden. Es ist unerträglich, dass in einem reichen Land wie Deutschland so viele Kinder mit so wenig auskommen müssen und viele die ihnen zustehende Unterstützung gar nicht bekommen. Das gehen wir mit dem Sofortzuschlag nun entschieden an. Der Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt, und es gibt ihn lückenlos bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.“
Quelle: BMFSFJ, Pressemitteilung vom 16.03.2022
Was ändert sich im Jahr 2022?
Elektronische Krankschreibung
Bereits seit dem 01.Oktober 2021 ist es vorgesehen, dass Arztpraxen die Krankmeldungen ihrer Patient*innen direkt digital an die Krankenkassen übermitteln. Arbeitnehmer*innen müssen ihren „gelben Schein“ dann lediglich an ihre Arbeitgeber*innen versenden.
Ab dem 01. Juli 2022 sollen Krankenkassen dann sogar die von den Arztpraxen erhaltenen Krankschreibungen digital an die Arbeitgeber weiterleiten, sodass sich die Patient*innen gar nicht mehr um die Meldungen kümmern müssen.
Ganz ohne Nachweis geht es allerdings nicht: Die Patient*innen bekommen noch eine ausgedruckte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für die eigene Dokumentation.
Homeoffice-Pauschale
Steuerpflichtige können für die Jahre 2020 und 2021 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, einen Betrag von fünf Euro geltend machen, maximal jedoch 600 Euro (das entspricht 120 Tagen).
Kinderzuschlag steigt
Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag auf 209 Euro pro Kind/Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen nicht von sich aus aktiv werden – der Betrag wird ab Januar automatisch angepasst.
Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann online ausgefüllt und hochgeladen werden.
Kraftstoffe werden teurer
Zum 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe der CO₂-Abgabe in Kraft. Pro Tonne CO₂ sind dann 30 Euro fällig. Das macht Treibstoffe erneut teurer: Beim Benzin werden 8,4 Cent pro Liter aufgeschlagen. Beim Diesel sind es 9,5 Cent pro Liter.
Mindestlohn steigt erneut
Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn zunächst von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Am 1. Juli 2022 wird er dann noch einmal angehoben, auf 10,45 Euro pro Stunde.
Auch für Auszubildende, die ihre Ausbildung im Jahr 2022 beginnen, gibt es eine gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung von nun monatlich 585 Euro. Sie erhöht sich jährlich:
- plus 18 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr
- plus 35 Prozent im dritten Ausbildungsjahr
- plus 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr, jeweils von der Einstiegsvergütung ausgehend.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der ➤Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Pflege - Änderungen der Zuzahlungen und Versorgung
In der ambulanten Pflege werden ab 01. Januar 2022 die Sachleistungsbezüge um 5 % erhöht. Die Monatsbeträge sind dann wie folgt:
- Pflegegrad 2: 724 Euro,
- Pflegegrad 3: 1.363 Euro,
- Pflegegrad 4: 1.693 Euro,
- Pflegegrad 5: 2.095 Euro.
- Auch die Leistungen der Kurzzeitpflege steigen auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr.
In der stationären Pflege werden ab 2022, neben dem abhängig vom Pflegegrad gezahlten Leistungsbetrag, Zuschläge von der Pflegeversicherung bei einer Versorgung im Pflegeheim gezahlt. Mit der Dauer der Pflege steigt dieser an:
- 5 Prozent im ersten Jahr
- 25 Prozent im zweiten Jahr
- 45 Prozent im dritten Jahr
- 70 Prozent in den folgenden Jahren
Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
Plastiktüten im Supermarkt
Mit Beginn des neuen Jahres dürfen in Lebensmittel- und Drogeriemärkten sowie im weiteren Handel keine Einkaufstüten aus Plastik mehr ausgegeben werden (dies gilt jedoch nur für die üblicherweise an den Kassen ausliegende Tüten). Stabile Mehrwegtaschen und die sehr dünnen Plastiktüten aus der Obst- und Gemüseabteilung bleiben erhalten.
Portokosten
Die Post hebt auch 2022 wieder die Preise um einige Cent an.
- Die Postkarte kostet dann 70 Cent statt 60 Cent.
- Der Standardbrief kostet 85 Cent statt 80 Cent.
- Der Kompaktbrief wird 1,00 Euro statt 95 Cent kosten.
- Der Großbrief kostet dann 1,60 Euro statt 1,55 Euro.
- Für den Maxibrief werden 2,75 Euro statt 2,70 fällig.
- Einschreiben sollen um 15 Cent teurer werden, d.h. für das Einwurf Einschreiben 2,35 Euro statt 2,20 und für das normale Einschreiben 2,65 Euro statt 2,50 Euro
- Auch Bücher- und Warensendungen, sowie Nachsendeaufträge werden teurer.
Quellen:
https://www.payback.de/ratgeber/schon-gewusst/aenderungen-2022?adobe_mc_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/das-aendert-sich-2022-grosser-ueberblick-von-a-bis-z