Podcast Kinderwunschzeit

Viele Frauen und Männer träumen von einem eigenen Kind. Je länger sich dieser Traum nicht erfüllt, desto schwieriger wird es oft für sie. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchten Sie unterstützen, damit Sie, als Frau, Mann aber vor allem als Paar gestärkt durch diese Kinderwunschzeit kommen.

Für die Podcast-Reihe hat die Kinderwunschpsychologin Sally Schulze verschiedenen Gästen die kniffeligen Fragen gestellt. Zu Wort kommen Fachleute aus der Medizin, der Beratung und auch Betroffene.

Zehn Jahre Bundesinitiative „Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit“

Fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Um sich den Wunsch nach Kindern erfüllen zu können, sind diese Paare auf medizinische Hilfe angewiesen. Die Behandlung stellt für die Betroffenen aber nicht nur finanziell, sondern auch körperlich und seelisch eine erhebliche Belastung dar. Vor zehn Jahren, am 1. April 2012, hat das Bundesfamilienministerium deshalb die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, Kinderwunschpaare bei der Behandlung finanziell zu unterstützen. Außerdem wird das Angebot der begleitenden psychosozialen Beratung verbessert sowie Ursachen und Folgen ungewollter Kinderlosigkeit durch Aufklärung enttabuisiert.

Der Bundeszuschuss wird nur dann gewährt, wenn sich das Bundesland, in dem das Kinderwunschpaar wohnt, durch ein eigenes Förderprogramm beteiligt. Derzeit kooperieren zwölf Bundesländer: Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und das Saarland unterstützen bereits auch gleichgeschlechtliche Frauenpaare bei Kinderwunschbehandlung mit Landesmitteln.

Das Informationsportal Kinderwunsch (www.informationsportal-kinderwunsch.de) bietet seriöse Informationen zu Ursachen und Behandlung von Kinderlosigkeit, ein Beratungsangebot und authentische Berichte von Betroffenen. Das Angebot wurde jetzt nochmals deutlich ausgebaut: Interessierte finden nun auch Podcasts und Videos von und mit Betroffenen und Fachleuten. Der Förder-Check klärt zudem nach Beantwortung von elf einfachen Fragen, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung der Kinderwunschbehandlung erfüllt sind.

Pressemitteilung; BMFSFJ vom 01.04.2022

Familienplanung und Kinderwunsch

Es ist nicht immer der Fall, dass Paare sofort mit Eintreten eines Kinderwunsches schwanger werden. Manchmal dauert dies mehrere Monate, denn es gibt nur ein kleines Zeitfenster jeden Monat, in dem eine Schwangerschaft überhaupt eintreten kann. Vielleicht ist es beruhigend zu wissen, dass etwa jede dritte Frau bis zu einem Jahr auf die Schwangerschaft wartet.

Für Paare mit großem Kinderwunsch kann jedoch das Ausbleiben einer natürlichen Schwangerschaft mit fortschreitender Zeit auch herausfordernd und zermürbend sein. Weiterhin belastend ist es, wenn die Frau zwar schwanger wird, aber die Schwangerschaft nicht aufrechterhalten bleibt (durch eine oder mehrere Fehlgeburten). Erfolgreiche Schwangerschaften und Geburten im nahen Umfeld, etwa im Freundes- und Bekanntenkreis, bei Arbeitskolleg*innen und Familienmitgliedern, können dann ebenfalls zur Zerreißprobe werden. Auch das Sexualleben des Paares gerät häufig unter Druck, wodurch die Beziehung zusätzlich auf die Probe gestellt wird. Paare können sich in solchen Fällen an Beratungsstellen, z. B. Schwangerschaftsberatungsstellen (interaktive Karte - unter Beratungsstellen / Schwangerschaft und BabyJ) wenden.

Frau mit Babynuckel auf der Handfläche

Eine „normale Wartezeit“ auf eine Schwangerschaft beträgt, unabhängig vom Alter und der medizinischen Vorgeschichte der Frau, ein Jahr. Danach, oder wenn vorher schon gesundheitliche Vorerkrankungen bestehen, können sich Paare ärztlichen Rat einholen. Manche Paare haben ihren Kinderwunsch auch erst spät im Leben entwickelt, sodass es aufgrund ihres Alters schwieriger wird, dass eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege eintritt. Dann kann es ratsam sein, sich schon nach einem halben Jahr ärztlichen Rat einzuholen.

Ungewollte Kinderlosigkeit…

… ist allerdings gar nicht so selten. Von ‚ungewollter Kinderlosigkeit‘ spricht man, wenn nach über zwölf Monaten mit regelmäßigem ungeschütztem Geschlechtsverkehr keine Schwangerschaft eingetreten ist. Der Anteil ungewollt kinderloser Frauen und Männer im Alter zwischen 20 und 50 Jahren ist in den letzten Jahren sogar gestiegen, von 25 Prozent in 2013 auf 32 Prozent im Jahr 2020. Insbesondere in der Altersgruppe von 25 bis 34 Jahren ist die ungewollte Kinderlosigkeit hoch, sie lag 2020 bei über 40 Prozent (BMFSFJ, Ungewollte Kinderlosigkeit 2020, S.38f.)

Eine ungewollte Kinderlosigkeit kann verschiedene Gründe haben. Einerseits können körperliche oder emotionale Gründe vorliegen, oder die Fruchtbarkeit kann aufgrund einer ungesunden Lebensweise beeinträchtigt sein. Umfassende Möglichkeiten zur Diagnose und Behandlung bieten dann Reproduktionsmedizinische Zentren oder Spezialpraxen an.

Kennen Sie schon die Initiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit?“

Elf Bundesländer in Deutschland, darunter auch MV, haben sich bereits dieser Initiative angeschlossen. Sie wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins Leben gerufen. Die Initiative möchte über mögliche Ursachen, Beratung und Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch aufklären sowie Paare über Möglichkeiten der finanziellen Förderung bei Kinderwunsch informieren.

Kinderwunschbehandlung in MV

Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, haben die Möglichkeit sich reproduktionsmedizinisch behandeln zu lassen. Dabei gibt es verschiedene Behandlungsmethoden. Meist werden vorher ärztliche Untersuchungen gemacht, um Ursachen für das Ausbleiben einer natürlichen Schwangerschaft festzustellen und eine geeignete reproduktionsmedizinische Methode auszuwählen. Es ist allerdings wichtig zu bedenken, dass eine solche Behandlung ebenfalls mit körperlichen und psychischen Belastungen für das Paar einhergehen kann.

In Mecklenburg-Vorpommern werden Maßnahmen einer Kinderwunschbehandlung finanziell vom Bundesland MV unterstützt. Gefördert werden Behandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Auch die Bundesrepublik unterstützt Paare finanziell und zwar zu gleichen Teilen wie das Land MV. Maximal können so 50 Prozent der entstandenen Kosten für die Paare übernommen werden.

Die Kostenerstattung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern es müssen sowohl beim Bund, als auch beim Land Anträge gestellt werden. Letztlich entscheidet eine Bewilligungsbehörde darüber, ob die finanzielle Zuwendung tatsächlich geleistet wird. Digitale Antragsunterlagen finden sich auf der Webseite des LAGuS MV.

Einige weitere Anforderungen müssen außerdem erfüllt sein: Beide (Ehe-)Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Frau darf höchstens 40 Jahre, der Mann höchstens 50 Jahre alt sein. Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paares verwendet werden (also keine Samen- oder Eizellenspende). Außerdem muss eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit erfolgen, und ein Attest erstellt werden, dass Erfolgsaussichten der Kinderwunschbehandlung bestehen. Der Arzt oder die Ärztin muss das Paar außerdem über die medizinischen und psychosozialen Aspekte der Behandlung aufklären.

Einen sogenannten ‚Förder-Check‘ können Paare auf der Webseite des „Informationsportals Kinderwunsch“ machen.

Wird eine Zuwendung bestätigt, dann übernimmt das Land MV bei Ehepaaren 50 Prozent des Eigenanteils für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Bei Paaren, die in nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben, werden bei den ersten drei Behandlungszyklen 25 Prozent der Kosten übernommen, beim vierten Zyklus ebenfalls 50 Prozent.

Neuerungen seit 2021: Behandlungen auch in Kliniken außerhalb von MV

In der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen“ des Bundeslands MV wurde im Dezember 2021 ergänzt, dass eine reproduktionsmedizinische Behandlung auch in einer Klinik/Einrichtung außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern stattfinden kann. Dazu gehören die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachen und Brandenburg, sowie Hamburg und Berlin.

 

Weitere Quellen:

https://www.familienplanung.de/kinderwunsch/

https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinderwunsch-adoption/kinderwunsch

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/ungewollte-kinderlosigkeit-2020-161020

Kinderwunschbehandlungen - Zuschuss auch in angrenzenden Bundesländern

„Als eines der ersten Bundesländer unterstützt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Bund seit 2013 verheiratete Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen“, so Drese. „Für die Landesregierung beginnt Familienpolitik bereits vor der Geburt eines Kindes.“

Weil zu einer modernen zeitgemäßen Familienpolitik auch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensentwürfe zählen, wurde der Kreis der Empfängerinnen und Empfänger dieser freiwilligen Leistung des Landes ab dem Jahr 2017 um Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, erweitert.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel 50 Prozent der Kosten bei den ersten drei Behandlungen. Das Land übernimmt gemeinsam mit dem Bund 50 Prozent des Eigenanteils. Der restliche Betrag muss durch die Paare aufgebracht werden.

Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung war bisher, dass die Paare ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die Behandlung hier im Land vorgenommen wird. „Ab dem 1. Januar 2022 ist die zusätzliche Bezuschussung von Kinderwunschbehandlungen auch in Kinderwunschzentren unserer angrenzenden Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg und Niedersachsen sowie in Hamburg und Berlin möglich“, informiert Ministerin Drese über eine neue Richtlinie des Landes zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen.

Paare aus Mecklenburg-Vorpommern haben damit eine erweiterte Wahlmöglichkeit für den Ort ihrer Kinderwunschbehandlung. Anträge können nach wie vor beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) gestellt werden. Die Formulare stehen zum Download auf der Website bereit. Dort sind auch weitere Informationen zur Kostenentlastung bei Kinderwunschbehandlungen zu finden.

Weitere Informationen zum Thema "Unerfüllter Kinderwunsch" finden Sie auf unserer Themenseite.

Regenbogenfamilie und Kinderwunsch

Unerfüllter Kinderwunsch - Ursachen und finanzielle Hilfe

Kinderwunsch mit Behinderung

Adoption - Voraussetzungen, Ablauf, Formen

Adoptionshilfe-Gesetz

Künftig erhalten alle Adoptivfamilien, die Herkunftsfamilien und vor allem die Kinder mehr Hilfe und Unterstützung. Es wird die Beratung, Aufklärung und Vermittlung verbessert. Das Gesetz macht darüber hinaus verbindlichere Vorgaben bei Auslandsadoptionen, um Kinder vor Menschenhandel zu schützen. Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regelungen sollen am 1. April 2021 in Kraft treten.

Das neue Adoptionshilfe-Gesetz besteht aus vier Bausteinen (Pressemitteilung vom BMFSFJ):

 

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