Zwei neue Landesgesetze stärken soziale Angebote

Zum 1. Januar 2026 sind in Mecklenburg-Vorpommern das Kinderschutzstrukturgesetz und das Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) in Kraft getreten (siehe Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV).

Mit dem neuen Kinderschutzstrukturgesetz gibt es erstmals ein eigenständiges Landesgesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es stärkt die Zusammenarbeit im Kinderschutz, verbessert die Qualifizierung von Fachkräften und verankert verbindliche Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen.

Das Wohnformen- und Teilhabegesetz schafft einen modernen Rahmen für Pflege- und Betreuungswohnformen. Es berücksichtigt unterschiedliche Lebenssituationen, stärkt den Verbraucherschutz und baut Bürokratie ab.

Neues Kinderschutzgesetz für MV beschlossen

Mecklenburg-Vorpommern bekommt erstmals ein eigenes Kinderschutzgesetz. Das Kabinett hat am 24. Juni 2025 den Gesetzentwurf von Sozialministerin Stefanie Drese beschlossen. Ziel ist es, Kinder besser zu schützen, Fachkräfte zu stärken und die Zusammenarbeit verschiedener Stellen zu verbessern. Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Beratung.

Geplant ist unter anderem die Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz beim Landesjugendamt, die als fachliche Schnittstelle wirken und Prozesse besser vernetzen soll. Zudem soll das Landesjugendamt ab 2026 wieder dem Landesamt für Gesundheit und Soziales zugeordnet werden – verbunden mit einer personellen Aufstockung und Investitionen in Höhe von 1,6 Millionen Euro jährlich.

Drese betont: „Wir schaffen mit dem Gesetz ein stabiles Fundament für einen modernen, wirksamen Kinderschutz, der sowohl auf Prävention als auch auf Intervention setzt.“

Neue Publikation: „Datenschutz – (k)ein Hindernis im Kinderschutz(!)?“

Wenn es im Einzelfall für den Kinderschutz erforderlich ist, tritt der Datenschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen zurück. Umgekehrt ist der Datenschutz für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den betroffenen Personen die wichtigste Grundlage, so dass er auch während des Kinderschutzverfahrens nicht pauschal „außer Kraft“ gesetzt werden kann. Für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet die Berücksichtigung dieses Spannungsfeldes eine Herausforderung. Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport MV entstand ein umfassendes an der Praxis orientiertes Regelwerk über den sicheren datenschutzrechtlichen Umgang zur Sicherung des Kinderwohls.

HIER zum Download der Broschüre...

Kinder- und Jugendschutz in MV