Bundeshaushalt 2025 für das BMFSFJ

Das Bundeskabinett hat am 17. Juli den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesfamilienministeriums sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von rund 14,44 Milliarden Euro vor.

Damit steigt der Etat im Vergleich zu 2024 um rund vier Prozent. Dem Bundesfamilienministerium steht im Jahr 2025 ein Plus von 570 Millionen Euro zur Verfügung.

Zentrale Schwerpunkte im Haushalt 2025:

Weitere Schwerpunkte (siehe Pressemitteilung vom BMFSFJ; 17. Juli 2024)

Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien

Das Bundeskabinett hat den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes durch die neue Leistung Kindergrundsicherung zu ersetzen. Im Jahr 2025 soll die Kindergrundsicherung erstmals ausgezahlt werden.

Familien werden künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen werden einfacher. Damit schafft die Kindergrundsicherung einen Systemwechsel - weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates.

Weitere zentrale Inhalte des Gesetzesentwurfes können HIER nachgelesen werden.

Kindergrundsicherung - Leistung für alle Kinder

Jedes fünfte Kind in Deutschland gilt als arm. Eine der dringendsten Aufgaben der Politik ist es deshalb, Armutsrisiken zu verringern und gleiche Entwicklungs- und Teilhabechance für Kinder und Jugendliche zu schaffen.

Rund 70 Prozent der Bevölkerung unterstützen nach einer aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) die Bekämpfung von Kinderarmut. Mehr als 65 Prozent wünschen sich, dass mehr für die Chancengerechtigkeit von Kindern unabhängig von der sozialen Herkunft getan wird.

Die Kindergrundsicherung ist künftig die zentrale Leistung für alle Kinder. Sie vereinfacht das System der Familienförderung. Die Kindergrundsicherung soll vor allem diese Ziele erreichen:

Die Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst - außer dem Namen ändert sich nichts. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Kinderzusatzbetrag. Zusammen decken Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab.

Quelle: BMFSFJ, abgerufen am 30.08.2023 (Hintergrundinformationen)

Kabinett beschließt Entlastungen insbesondere für Familien

Das Inflationsausgleichsgesetz regelt den Abbau der kalten Progression, damit Lohnsteigerungen, die nur den inflationsbedingten Preisanstieg ausgleichen, nicht von der Steuer aufgezehrt werden. Durch diese Maßnahme werden alle Steuerzahler*innen entlastet. Familien müssen für ihren Lebensunterhalt mehr ausgeben als Haushalte ohne Kinder. Die beschlossene Erhöhung des Kindergeldes bewirkt eine zusätzliche Entlastung für Familien: Es steigt für die ersten drei Kinder auf 237 Euro pro Monat und Kind.

Die Leistungsverbesserungen im beschlossenen künftigen Bürgergeld setzen wichtige Zeichen der Unterstützung: Für Kinder im Bürgergeld gibt es je nach Alter 33 bis 44 Euro mehr im Monat. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Erhöhung der Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende auf 520 Euro. Dadurch können vor allem junge Menschen mehr von ihrem erarbeiteten Geld für sich behalten.

Sofortzuschlag und Kinderbonus

Familien erhalten ab Juli 2022 zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form einer Einmalzahlung („Kinderbonus 2022“). Bei geringem Einkommen bekommen sie zusätzlich einen monatlichen Sofortzuschlag. Die Leistungen werden von der Familienkasse beziehungsweise dem Jobcenter ausgezahlt und müssen nicht beantragt werden.

Wer Kinder hat, kann in den meisten Fällen bald mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind rechnen. Der sogenannte “„Kinderbonus 2022" wird für jedes Kind ausgezahlt, für das in mindestens einem Monat des laufenden Jahres Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Der Bonus wird ab Juli 2022 ausgezahlt. Dafür ist kein gesonderter Antrag notwendig. Auch wer im Laufe des Jahres ein Kind bekommt, hat noch Anspruch auf diese Leistung, die dann entsprechend später ausgezahlt wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kinderbonus 2022: Anspruch, Auszahlung, Höhe von der Bundesagentur für Arbeit.

 

Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, erhalten einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

Wer finanzielle Unterstützung in Form von Kinderzuschlag erhält, kann ebenfalls vom Sofortzuschlag profitieren: Der mögliche Höchstbetrag erhöht sich dauerhaft auf monatlich 229 Euro pro Kind. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dazu, wie ein Anspruch auf Kinderzuschlag vorab geprüft werden kann, finden Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer von der Bundesagentur für Arbeit. 

Anlaufstelle für Elterngeld und Kindergeld

Pressemitteilung Landesamt für Gesundheit und Soziales MV

Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni eröffnet die Elterngeldstelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in ihrem Bürgerzentrum in Rostock gemeinsam mit der Familienkasse Nord eine gemeinsame Anlaufstelle für Familien. So kann Elterngeld und Kindergeld gleichzeitig an einem Ort beantragt werden.

„Wir wollen einen tatsächlichen Mehrwert für die Familien schaffen, in diesem Fall eine deutliche Zeitersparnis“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des LAGuS. Wie Guntram Bombor, Regionaler Leiter der Familienkasse Nord, sieht er viele Vorteile einer gemeinsamen Anlaufstelle zu den Leistungen für Familien bei Geburt eines Kindes. „Wege für Familien zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen“, ist Guntram Bombor besonders wichtig.

Beratungen und Erläuterungen im Antragsverfahren sowie zu notwendigen Unterlagen für die Anträge auf Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag können nunmehr an einem gemeinsamen Ort erfolgen. Das gemeinsame Angebot steht den Familien ohne Voranmeldung jeweils dienstags zu den Öffnungszeiten von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr im LAGuS am Friedrich-Engels Platz 5-8 in 18055 Rostock zur Verfügung.

Alleinerziehend - welche Hilfen bekomme ich?

Finanzielle Regelungen für Patchworkfamilien

Was ändert sich für mich im Jahr 2021?

Wir wünschen euch einen guten Start in das neue Jahr! Zum Jahreswechsel treten viele neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft. Wir haben wir euch eine kleine Übersicht wichtiger Änderungen zusammengestellt.

Jahr 2021

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt 2021 um 15 Cent: von 9,35 Euro auf 9,50 Euro in der Stunde. Es ist der erste Schritt einer vierstufigen Anhebung, die den allgemeinen Mindestlohn bis zum Sommer 2022 auf 10,45 Euro befördern soll. Zugleich werden zum Jahreswechsel einige Branchenmindestlöhne angehoben. Eine Übersicht über die aktuell geltenden Branchenmindestlöhne könnt ihr beim Bundesarbeitsministerium nachlesen.

Pauschale fürs Homeoffice

Wer zuhause arbeitet, aber kein Arbeitszimmer absetzen kann, soll eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können. Für jeden Arbeitstag zuhause dürfen Arbeitnehmer*innen künftig einen Betrag von 5 Euro, höchstens aber 600 Euro im Jahr abziehen. Begünstigt werden also 120 Arbeitstage im Homeoffice. Die Pauschale soll auf zwei Jahre begrenzt werden und für Homeoffice-Tage nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2022 gelten. Sie wird allerdings nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale gewährt. Von der Homeoffice-Pauschale werden also nur diejenigen profitieren, die im Jahr Werbungskosten von mehr als 1000 Euro geltend machen können.

Wegfall des Solidaritätszuschlags

Der Soli fällt nach gut drei Jahrzehnten weg – immerhin für rund 90 Prozent der Bundesbürger. Singles mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 73.000 Euro müssen die Abgabe dann nicht mehr zahlen, für ein Ehepaar mit zwei Kindern liegt die Grenze bei 151.000 Euro brutto.

15 Euro mehr Kindergeld

Der Staat erhöht das Kindergeld zum Jahreswechsel ab Januar 2021 um 15 Euro im Monat. Damit beträgt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro. Für das dritte Kind gibt es 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt entsprechend von 5172 Euro um 288 Euro auf 5460 Euro. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2928 Euro erhöht.

Die CO2-Steuer kommt

Der Jahreswechsel ist auch die Geburtsstunde einer neuen Steuer: 2021 wird es eine Abgabe auf Kohlendioxidemissionen geben – die CO2-Steuer. Das wird sich vor allem auf die Preise an Tankstellen auswirken: Der Preis für den Liter Benzin dürfte sich nach Schätzungen des ADAC 2021 um rund 7 Cent verteuern, der für einen Liter Diesel um rund 8 Cent. Der CO2-Preis wird in den nächsten Jahren schrittweise angehoben und soll 2025 bei 55 Euro pro Tonne CO2 liegen. Als Ausgleich wird die Pendlerpauschale 2021 für Vielfahrer ab dem 21. Entfernungskilometer von aktuell 30 auf 35 Cent erhöht.

Die Grundrente ist sicher

Ab 2021 dürfen sich etwa 1,3 Millionen Senioren über eine neue Rente freuen. Von dieser „Grundrente“ profitieren Menschen, die zwar lange Zeit gearbeitet, aber nur sehr unterdurchschnittlich verdient haben. Sie bekommen einen Zuschlag zu ihrer niedrigen Rente.

Höhere Hartz-IV-Sätze

Am 1. Januar 2021 steigen die Regelsätze für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Alleinerziehende und Alleinstehende erhalten 446 statt bisher 432 Euro monatlich. Wer mit einer anderen bedürftigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält 401 Euro statt bisher 389 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre steigt um 33 auf 283 Euro im Monat, für Kinder von sechs bis 13 Jahren gibt es eine Erhöhung von einem ganzen Euro auf 309 Euro. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren erhalten künftig 373 statt 328 Euro. Wer volljährig, aber jünger als 25 ist und als Nicht-Erwerbstätiger noch im Haushalt der Eltern lebt, bekommt 357 statt bisher 345 Euro.

 

Hinweis: Diese Übersicht ist nicht vollständig.

Quelle: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/gesetzesaenderungen-2021/7517001.html

 

Steuerentlastung für Alleinerziehende

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