Mehr Kindergeld ab Januar 2026
Gute Nachrichten für Familien: Ab Januar 2026 steigt das Kindergeld für jedes Kind um vier Euro. Damit erhalten Eltern künftig 259 Euro pro Monat und Kind. Die Erhöhung gilt einheitlich für alle Kinder.
Die Familienkasse passt die Beträge automatisch an. Familien, die bereits Kindergeld beziehen oder einen Antrag gestellt haben, müssen nichts unternehmen – die Auszahlung erfolgt ab Januar in der neuen Höhe. Insgesamt profitieren davon mehr als 10 Millionen Kindergeldberechtigte in Deutschland.
Zusätzlich weist die Bundesagentur für Arbeit darauf hin, dass viele Anliegen rund um das Kindergeld bequem online über die e-Services der Familienkasse erledigt werden können – vom Antrag bis zur Mitteilung von Änderungen.
Das ändert sich 2025 in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege
Auf Bundes- wie auch auf Landesebene sind mit dem Jahreswechsel gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege in Kraft getreten. „Insbesondere die Erhöhung von Familien-, Pflege- und Sozialleistungen wird für viele Bürgerinnen und Bürger angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Entlastung sein“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese.
Zum 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen in Kraft:
- Soziales: Höherer Mindestlohn (12,82 €), angehobenes Kindergeld (255 €) und Wohngeld (+15 %).
- Gesundheit: Start der elektronischen Patientenakte, neue Regelungen für Long-Covid-Behandlungen und Krankenhausreform.
- Pflege: Leistungssteigerungen (+4,5 %), zusätzliche Kompetenzen für Pflegestudierende, steigender Beitragssatz.
Details zu weiteren Neuregelungen finden Sie im Blogartikel "Änderungen 2025".
Bundeshaushalt 2025 für das BMFSFJ
Das Bundeskabinett hat am 17. Juli den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesfamilienministeriums sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von rund 14,44 Milliarden Euro vor.
Damit steigt der Etat im Vergleich zu 2024 um rund vier Prozent. Dem Bundesfamilienministerium steht im Jahr 2025 ein Plus von 570 Millionen Euro zur Verfügung.
Zentrale Schwerpunkte im Haushalt 2025:
- Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen sind rund 3,3 Milliarden Euro veranschlagt. Die beträchtliche Erhöhung des Ansatzes für den Kinderzuschlag (rund 1,15 Milliarden Euro) resultiert aus einer zuletzt deutlich vermehrten Inanspruchnahme der Leistung.
- Ab dem Jahr 2025 steigen sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um fünf Euro je Kind und Monat an. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.
- Kita-Qualitätsgesetz: Der Bund stellt den Ländern außerhalb des Einzelplans 17 jeweils 1,993 Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026 (also insgesamt rund vier Milliarden Euro) über die Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils für Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung.
Weitere Schwerpunkte (siehe Pressemitteilung vom BMFSFJ; 17. Juli 2024)
Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien
Das Bundeskabinett hat den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes durch die neue Leistung Kindergrundsicherung zu ersetzen. Im Jahr 2025 soll die Kindergrundsicherung erstmals ausgezahlt werden.
Familien werden künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen werden einfacher. Damit schafft die Kindergrundsicherung einen Systemwechsel - weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates.
Weitere zentrale Inhalte des Gesetzesentwurfes können HIER nachgelesen werden.
Kindergrundsicherung - Leistung für alle Kinder
Jedes fünfte Kind in Deutschland gilt als arm. Eine der dringendsten Aufgaben der Politik ist es deshalb, Armutsrisiken zu verringern und gleiche Entwicklungs- und Teilhabechance für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Rund 70 Prozent der Bevölkerung unterstützen nach einer aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) die Bekämpfung von Kinderarmut. Mehr als 65 Prozent wünschen sich, dass mehr für die Chancengerechtigkeit von Kindern unabhängig von der sozialen Herkunft getan wird.
Die Kindergrundsicherung ist künftig die zentrale Leistung für alle Kinder. Sie vereinfacht das System der Familienförderung. Die Kindergrundsicherung soll vor allem diese Ziele erreichen:
- vor Armut schützen und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen
- mehr Familien und Kinder erreichen und damit verdeckte Armut bekämpfen
- eine gebündelte Leistung sein, die das Leben für Familien leichter macht
Die Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst - außer dem Namen ändert sich nichts. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Kinderzusatzbetrag. Zusammen decken Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab.
Quelle: BMFSFJ, abgerufen am 30.08.2023 (Hintergrundinformationen)
Kabinett beschließt Entlastungen insbesondere für Familien
Das Inflationsausgleichsgesetz regelt den Abbau der kalten Progression, damit Lohnsteigerungen, die nur den inflationsbedingten Preisanstieg ausgleichen, nicht von der Steuer aufgezehrt werden. Durch diese Maßnahme werden alle Steuerzahler*innen entlastet. Familien müssen für ihren Lebensunterhalt mehr ausgeben als Haushalte ohne Kinder. Die beschlossene Erhöhung des Kindergeldes bewirkt eine zusätzliche Entlastung für Familien: Es steigt für die ersten drei Kinder auf 237 Euro pro Monat und Kind.
Die Leistungsverbesserungen im beschlossenen künftigen Bürgergeld setzen wichtige Zeichen der Unterstützung: Für Kinder im Bürgergeld gibt es je nach Alter 33 bis 44 Euro mehr im Monat. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Erhöhung der Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende auf 520 Euro. Dadurch können vor allem junge Menschen mehr von ihrem erarbeiteten Geld für sich behalten.
Sofortzuschlag und Kinderbonus
Familien erhalten ab Juli 2022 zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form einer Einmalzahlung („Kinderbonus 2022“). Bei geringem Einkommen bekommen sie zusätzlich einen monatlichen Sofortzuschlag. Die Leistungen werden von der Familienkasse beziehungsweise dem Jobcenter ausgezahlt und müssen nicht beantragt werden.
Wer Kinder hat, kann in den meisten Fällen bald mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind rechnen. Der sogenannte “„Kinderbonus 2022" wird für jedes Kind ausgezahlt, für das in mindestens einem Monat des laufenden Jahres Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Der Bonus wird ab Juli 2022 ausgezahlt. Dafür ist kein gesonderter Antrag notwendig. Auch wer im Laufe des Jahres ein Kind bekommt, hat noch Anspruch auf diese Leistung, die dann entsprechend später ausgezahlt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kinderbonus 2022: Anspruch, Auszahlung, Höhe von der Bundesagentur für Arbeit.
Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, erhalten einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Es lebt mit den Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt zusammen.
- Das Kind erhält Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Wer finanzielle Unterstützung in Form von Kinderzuschlag erhält, kann ebenfalls vom Sofortzuschlag profitieren: Der mögliche Höchstbetrag erhöht sich dauerhaft auf monatlich 229 Euro pro Kind. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dazu, wie ein Anspruch auf Kinderzuschlag vorab geprüft werden kann, finden Sie auf der Seite Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer von der Bundesagentur für Arbeit.
Anlaufstelle für Elterngeld und Kindergeld
Pressemitteilung Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni eröffnet die Elterngeldstelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in ihrem Bürgerzentrum in Rostock gemeinsam mit der Familienkasse Nord eine gemeinsame Anlaufstelle für Familien. So kann Elterngeld und Kindergeld gleichzeitig an einem Ort beantragt werden.
„Wir wollen einen tatsächlichen Mehrwert für die Familien schaffen, in diesem Fall eine deutliche Zeitersparnis“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des LAGuS. Wie Guntram Bombor, Regionaler Leiter der Familienkasse Nord, sieht er viele Vorteile einer gemeinsamen Anlaufstelle zu den Leistungen für Familien bei Geburt eines Kindes. „Wege für Familien zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen“, ist Guntram Bombor besonders wichtig.
Beratungen und Erläuterungen im Antragsverfahren sowie zu notwendigen Unterlagen für die Anträge auf Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag können nunmehr an einem gemeinsamen Ort erfolgen. Das gemeinsame Angebot steht den Familien ohne Voranmeldung jeweils dienstags zu den Öffnungszeiten von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr im LAGuS am Friedrich-Engels Platz 5-8 in 18055 Rostock zur Verfügung.