Das Inflationsausgleichsgesetz regelt den Abbau der kalten Progression, damit Lohnsteigerungen, die nur den inflationsbedingten Preisanstieg ausgleichen, nicht von der Steuer aufgezehrt werden. Durch diese Maßnahme werden alle Steuerzahler*innen entlastet. Familien müssen für ihren Lebensunterhalt mehr ausgeben als Haushalte ohne Kinder. Die beschlossene Erhöhung des Kindergeldes bewirkt eine zusätzliche Entlastung für Familien: Es steigt für die ersten drei Kinder auf 237 Euro pro Monat und Kind.
Die Leistungsverbesserungen im beschlossenen künftigen Bürgergeld setzen wichtige Zeichen der Unterstützung: Für Kinder im Bürgergeld gibt es je nach Alter 33 bis 44 Euro mehr im Monat. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Erhöhung der Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende auf 520 Euro. Dadurch können vor allem junge Menschen mehr von ihrem erarbeiteten Geld für sich behalten.
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