Neue Publikation: „Datenschutz – (k)ein Hindernis im Kinderschutz(!)?“
Wenn es im Einzelfall für den Kinderschutz erforderlich ist, tritt der Datenschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen zurück. Umgekehrt ist der Datenschutz für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den betroffenen Personen die wichtigste Grundlage, so dass er auch während des Kinderschutzverfahrens nicht pauschal „außer Kraft“ gesetzt werden kann. Für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet die Berücksichtigung dieses Spannungsfeldes eine Herausforderung. Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport MV entstand ein umfassendes an der Praxis orientiertes Regelwerk über den sicheren datenschutzrechtlichen Umgang zur Sicherung des Kinderwohls.
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Zuschüsse für Familienerholung verfügbar
Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub beantragen. Im vergangenen Jahr profitierten von dieser Förderung 320 Kinder und 188 Erwachsene und auch in diesem Jahr stehen erneut Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.
„Wir möchten mit den Landeszuschüssen erreichen, dass auch Eltern mit wenig Geld ein paar tolle Urlaubstage mit ihren Kindern fernab vom Alltagsstress miteinander verbringen können“, betonte die Ministerin. Familienerholungsmaßnahmen sollen zudem dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen informieren. „Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, so Drese.
Gefördert werden können Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit fünf bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eins der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.
„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/oder direkt bei uns auf der FamilienInfo MV. Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.
Auf den Seiten des LAGuS finden Interessierte auch alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.
Härtefallfonds zur Entlastung
Ab dem 31. August 2023 können Angebote und Dienstleister im sozialen Bereich, der Familienförderung sowie der Kinder- und Jugendhilfe Anträge zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise einreichen. Die Hilfen dienen dazu, soziale Einrichtungen bei hohen Energiepreisen zu entlasten. Anträge können bis zum 30. September bei der jeweiligen Kommune gestellt werden.
Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport. Auch Beratungsangebote, darunter Schuldner- und Insolvenzberatungen, können Hilfen beantragen. „Möglich ist eine einmalige Zahlung von bis zu 5.000 Euro“, erklärt Sozialministerin Stefanie Drese. Insgesamt stünden rund vier Millionen Euro zur Verfügung. Die Landkreise und kreisfreien Städte würden nach Antragseingang im Einzelfall prüfen, ob und in welcher Höhe die Ausgleichzahlung ausgezahlt werde, so Drese.
Zum Vergleich werden die Verbrauchspreise für Erdgas, Strom und Fernwärme der Jahre 2021 und 2022 gegenübergestellt. Die Mittel können dann beantragt werden, wenn keine Bundesmittel greifen oder die Kostensteigerungen nicht bereits durch Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen gedeckt worden sind.
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport MV zur Verfügung.