Mehr Hortplätze für Grundschulkinder geplant
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern bereitet sich auf den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 vor. Das Kabinett hat dazu eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) auf den Weg gebracht.
Mit der geplanten Neuregelung erhalten künftig alle eingeschulten Kinder eine Förderung von 40 Stunden pro Woche – unabhängig vom beruflichen Bedarf der Eltern. Die Betreuung gilt auch in den Ferien und ohne zusätzliche Antragstellung.
Darüber hinaus sind weitere Änderungen vorgesehen:
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Eltern können weiterhin bis zu 50 Wochenstunden Betreuung beantragen.
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Eine Bedarfsprüfung durch das Jugendamt erfolgt nur noch, wenn mehr als 40 Stunden Betreuung pro Woche benötigt werden.
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Die Glaubhaftmachung eines zusätzlichen Betreuungsbedarfs in den Ferien entfällt.
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Für Kindertagespflegepersonen soll es künftig einfacher werden, auch Grundschulkinder zu betreuen.
Ziel der Änderungen ist es, Familien stärker zu entlasten, Verfahren zu vereinfachen und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu stärken. Aktuell nutzen bereits 77,5 Prozent der Kinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Hortplatz. Insgesamt stehen rund 51.000 Plätze zur Verfügung. Bis 2028 sollen über 4.000 zusätzliche Plätze geschaffen oder gesichert werden.
Auch die Zusammenarbeit von Grundschulen und Horten soll weiter gestärkt werden. Unterstützt wird dies durch das neue „Kompetenzzentrum Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“, das Einrichtungen bei der Weiterentwicklung gemeinsamer Bildungs- und Betreuungsangebote beraten wird.
Weitere Informationen gibt es in der vollständigen Pressemitteilung.
KiföG-Änderung: Land investiert weiter in die Kita-Qualität
Die Kindergartengruppen in Mecklenburg-Vorpommern werden kleiner. Der Landtag hat nach Zweiter Lesung das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) beschlossen. Demnach wird das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 gesenkt. Von September 2024 an betreut eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule. Durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses und den gestiegenen Personalbedarf entstehen Mehraufwände in Höhe von 11,8 Millionen Euro pro Jahr.
„Bundesweit fehlen über 400.000 Kita-Plätze. Trotz des Rechtsanspruches können zahlreiche Bundesländer diesen nicht umsetzen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In vielen Orten reagiert man mit verkürzten Öffnungszeiten, um überhaupt noch eine Betreuung zu gewährleisten. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Situation zum Glück anders. Bei uns gibt es für jedes Kind einen Platz. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern erfüllen wir den Rechtsanspruch und inzwischen gibt es – aufgrund der sinkenden Kinderzahlen – landesweit sogar freie Kita-Plätze. Eltern müssen auch nicht ihre Arbeitszeiten den Öffnungszeiten anpassen, weil es bei uns die längsten Öffnungszeiten gibt“, betonte Oldenburg.
Pressemitteilung: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV
KiföG-Änderung für ein besseres Betreuungsverhältnis
In den Kindergartengruppen in Mecklenburg-Vorpommern soll das Betreuungsverhältnis verbessert werden. Geplant ist, das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 zu senken. So sieht es der Entwurf für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, kurz KiföG, vor, den das Kabinett Ende November beschlossen hat. Von September 2024 an soll eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreuen.
Der Gesetzentwurf nimmt auch die Sprachentwicklung von Kindern besonders in den Blick. „Im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation wird bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sprachliche Fähigkeiten sind die Grundlage für die gesamte – nicht nur kindliche – Entwicklung. Wir müssen hier anfangen und gleichzeitig Verbesserungen in der Schule vornehmen“, erläuterte die Ministerin.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Entlastungen für die Beschäftigten in den Kitas vor. Teil der Fachkräfteoffensive ist eine Stärkung der Rechte der Assistenzkräfte. So sollen künftig zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, kleinere Gruppen eigenständig leiten und somit auch die Randzeitenbetreuung übernehmen können. Auch Alltagshilfen sind zur Entlastung des pädagogischen Personals von nicht pädagogischen Aufgaben in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.
Zu den Neuerungen zählt auch die Stärkung der Elternrechte. Ab 2024 sind mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte vorgesehen, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder.