Auch Kinder haben Rechte - Kinderrechte in Deutschland

“Ein Recht ist etwas, was dir zusteht und das man dir nicht verbieten kann.”

Jeder Mensch und auch jedes Kind auf der Welt hat Rechte. Diese sollten sowohl Erwachsene als auch Kinder kennen und respektieren. Festgehalten wurden die Rechte der Kinder vor mehr als 30 Jahren in der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Bereits jüngere Kinder können damit vertraut gemacht werden, welche Rechte sie haben und wie sie diese einsetzen können. In diesem Blogartikel beleuchten wir, was Kinderrechte sind, was sie beinhalten und warum sie wichtig sind. Außerdem geht es um Möglichkeiten, den Kindern ihre Rechte näher zu bringen.

Wissen Sie, was Kinderrechte sind und was diese beinhalten?

Die Kinderrechte bestehen insgesamt aus 54 Artikeln. Dabei geht es zum Beispiel um den Schutz vor Diskriminierung und den Schutz des Kindeswohls. Diese Schutzrechte weisen unter anderem darauf hin, dass Kinder und Jugendliche in vielerlei Hinsicht schutzbedürftig sind. Es geht aber auch um das Recht auf Leben und Entwicklung und das Recht der Kinder auf Beteiligung. Dies schließt das Recht auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung sowie auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen ein. Kinder und Jugendliche dürfen ihre Meinung äußern und Entscheidung, die sie betreffen, mitbestimmen.

Kindern und Jugendlichen ihre Rechte zu verdeutlichen ist einerseits Aufgabe der Eltern, andererseits sollten auch Fachkräfte an Kitas, Horten und Schulen diese Aufgabe übernehmen. Erwachsene, ob als Eltern oder pädagogische Fachkräfte, können Kindern aufzeigen und mit ihnen darüber sprechen, welche Rechte sie haben und wie sie diese nutzen können.

Schauen Sie sich die Erklärung der Kinderrechte in diesem Video an:
https://www.youtube.com/watch?v=4d1878xkAe0

Für eine kindgerechte Erklärung eignet sich außerdem dieses Video der UNICEF:
https://www.youtube.com/watch?v=pXUaxFs4ocM

Wie kann man Kinderrechte in den Alltag integrieren?

Der Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit
Kinder dürfen sich ihre eigene Meinung bilden, und diese zum Beispiel per Telefon, Brief, in einer Email oder einer Nachricht in den sozialen Medien weitergeben. Auch dürfen sich Kinder die Informationen dafür auf alle möglichen Weisen beschaffen. Das ist durch digitale Medien (insbesondere das Internet) heutzutage viel leichter geworden. Dabei ist es wichtig und wäre wünschenswert, dass Kinder zur Beschaffung von Informationen kind- und jugendgerechte Webseiten oder Suchmaschinen benutzen. Dieses zu gewährleisten ist Aufgabe der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte.

Es bedeutet auch, dass bei der Verbreitung von Medien einige Regeln eingehalten werden müssen, z. B. dürfen keine Lügen verbreitet werden oder andere Menschen beleidigt oder ihre Recht verletzt werden. Dies den Kindern zu verdeutlichen ist auch Aufgabe der Erwachsenen.

Artikel 17: Zugang zu den Medien
Da sich Kinder schnell und unkompliziert Informationen aus dem Internet, aus Büchern, dem Fernsehen und Radio beschaffen können, ist es wichtig, dass es kindgerechte Informationen gibt. Sowohl Kinderbücher, als auch Artikel über das Weltgeschehen sollten in kindgerechter Sprache formuliert sein. Weil es vor allem im Internet auch Menschen gibt, die Kindern schaden wollen, ist es wichtig, dass der Staat sie vor solchen Gefahren schützt.

Aber es ist auch Aufgabe der Eltern und Erziehungsberechtigten, diese Rechte zu wahren, indem man die Kinder vor gefährlichen Bildern und Seiten im Internet schützt.

Artikel 16: Schutz der Privatsphäre und Ehre
Kinder haben das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf ihre Post oder SMS lesen, oder in ihr Zimmer kommen, wenn sie mal alleine sein wollen.

Dieser Artikel erklärt sich fast von selbst. Kinder haben ein Recht auf Geheimnisse! Briefe oder andere Nachrichten, die an sie adressiert sind, dürfen von anderen Menschen nicht ohne ihr Einverständnis gelesen werden! Auch die Privatsphäre im eigenen Zimmer steht Kindern zu. Es ist wichtig, dass die Eltern auch dies respektieren.

Einige weitere beispielhafte Artikel / Auszüge aus der UN-Kinderrechtskonvention:
Artikel 3 + 18: Vorrang und Verantwortung für das Kindeswohl
Wir als Eltern und Staat sind dafür verantwortlich, dass es unseren Kindern gut geht und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Mit der Stärkung von Kinderrechten sollen gerade auch Familien und das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung und Förderung von Kindern gestärkt werden (so steht es auch in Artikel 6 des Grundgesetzes).

Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens
Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen diese frei heraus sagen und sie muss dann auch berücksichtigt werden.

Artikel 23: Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen
Alle Kinder haben die gleichen Rechte und sollen gleich behandelt werden. Kinder mit Behinderungen sollen besondere Unterstützung erhalten

Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben
Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und aktive Erholung. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung.

 

Nehmen Sie sich doch auch einmal etwas Zeit, um einige ausgewählte Kinderrechte innerhalb Ihrer Familie, in Ihrer Schulklasse oder Ihrer Jugendgruppe zu thematisieren! Viele weitere Angebote und alltagsnahe Beispiele zur Umsetzung von Kinderrechten finden Sie u.a. auf www.kindersache.de und www.kinderrechte.de

 

Hintergrundinformationen

Seit über 30 Jahren bestehen diese Rechte zum Schutz, zur Förderung und Beteiligung von Kindern. Am 20. November 1989 haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (englisch: United Nations - UN) die Übereinkunft über die Rechte von Kindern (und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr) geschlossen. Die deutsche Bundesregierung hat im Januar 1990 den Vertrag zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Insgesamt 196 Staaten und Länder weltweit haben die Kinderrechte anerkannt, damit ist sie die meist unterzeichnete Konvention der Welt.

Welche Grundprinzipien beinhalten die Kinderrechte?

Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder hat die folgenden vier „Allgemeinen Prinzipien“ definiert, die den Artikeln der Kinderrechtskonvention zugrunde liegen:

  1. Nichtdiskriminierung (Artikel 2) bedeutet, dass jedes Kind / jeder Jugendliche, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, egal ob mit Behinderung oder ohne und unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus genau dieselben Rechte besitzt. Alle Kinder, die in Deutschland leben, müssen Schutz, Förderung, Bildung und Beteiligung erfahren.
    Beispiel: Einem ausländischen Kind steht laut Kinderrechtskonvention eine ärztliche Versorgung in gleicher Qualität zu wie einem Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft.
  2. Der Vorrang des Kindeswohls (Art. 3) meint, dass bei jeder Entscheidung (sei es von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder öffentlichen und privaten Einrichtungen) die Kinder betrifft, das Wohl und die Interessen des Kindes als ein vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden muss.
    Beispiel: Bei der Entscheidung eines Familiengerichtes in Sorgerechtsangelegenheiten.
  3. Aus dem Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6) folgt, dass alle Kinder in Deutschland ein Recht darauf haben, in einem geschützten Rahmen aufzuwachsen. Damit einhergehen auch die gleichen Chancen auf ein gelingendes Leben und die Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
    Beispiel: Kinder haben ein Recht darauf, dass mögliche herkunftsbedingte Bildungsnachteile in Kitas, Schulen und / oder durch gesonderte Förderung ausgeglichen werden.
  4. Aus dem Recht auf Beteiligung (Art. 12) ergibt sich schließlich, dass die Meinung der Kinder und Jugendlichen bei sämtlichen sie betreffenden Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Dabei sollte das Alter und die Reife des Kindes oder Jugendlichen entsprechend berücksichtigt werden.
    Beispiele: Der Bau eines Spielplatzes oder die Erweiterung eines Jugendzentrums, oder aber bei Entscheidungen, die den Schulbetrieb betreffen (z. B. pandemiebedingte Schulschließungen)

 

Quellen: