Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und damit auf einen Hortplatz. Zunächst gilt der Anspruch für Erstklässlerinnen und Erstklässler und wird in den folgenden Jahren auf weitere Klassenstufen ausgeweitet.

Mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) werden außerdem die Betreuungsschlüssel in Krippe und Hort verbessert. Ziel ist es, die Betreuungsqualität zu erhöhen und Familien besser bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen des Kindertagesförderungsgesetzes finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern.

Qualitätssteigerungen in der Kindertagesförderung

Mit dem neuen „Zukunftsplan Kita“ will Mecklenburg-Vorpommern die Qualität in der Kindertagesförderung weiter verbessern. Geplant ist, die Gruppengrößen in Krippe, Kindergarten und Hort in den kommenden Jahren schrittweise zu verkleinern. Dadurch sollen Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit für die individuelle Förderung, Betreuung und Bildung der Kinder erhalten.

Bereits ab 2027 wird das Fachkraft-Kind-Verhältnis in den Krippen verbessert. Auch in den Horten und Kindergärten sind bis 2029 weitere Anpassungen vorgesehen. Zusätzlich starten im Juni 2026 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten regionale Gespräche zur Zukunft der Kindertagesförderung.

Nach Angaben des Bildungsministeriums sollen die Qualitätsverbesserungen Familien und pädagogische Fachkräfte gleichermaßen stärken. Die Finanzierung erfolgt aus zusätzlichen Bundesmitteln, sodass den Kommunen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Mehr Hortplätze für Grundschulkinder geplant

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern bereitet sich auf den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 vor. Das Kabinett hat dazu eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) auf den Weg gebracht.

Mit der geplanten Neuregelung erhalten künftig alle eingeschulten Kinder eine Förderung von 40 Stunden pro Woche – unabhängig vom beruflichen Bedarf der Eltern. Die Betreuung gilt auch in den Ferien und ohne zusätzliche Antragstellung.

Darüber hinaus sind weitere Änderungen vorgesehen:

Ziel der Änderungen ist es, Familien stärker zu entlasten, Verfahren zu vereinfachen und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu stärken. Aktuell nutzen bereits 77,5 Prozent der Kinder in Mecklenburg-Vorpommern einen Hortplatz. Insgesamt stehen rund 51.000 Plätze zur Verfügung. Bis 2028 sollen über 4.000 zusätzliche Plätze geschaffen oder gesichert werden.

Auch die Zusammenarbeit von Grundschulen und Horten soll weiter gestärkt werden. Unterstützt wird dies durch das neue „Kompetenzzentrum Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“, das Einrichtungen bei der Weiterentwicklung gemeinsamer Bildungs- und Betreuungsangebote beraten wird.

Weitere Informationen gibt es in der vollständigen Pressemitteilung.

Mehr Hortplätze für Familien in MV

Mecklenburg-Vorpommern baut die Hortbetreuung für Grundschulkinder weiter aus. Im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau von Bund und Land entstehen über 1.100 neue Hortplätze, weitere rund 900 Plätze werden gesichert. Insgesamt fließen dafür 66,2 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln in Neubau, Umbau, Sanierung und Ausstattung von Horten.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt schrittweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder – beginnend mit der 1. Klassenstufe und ausgeweitet bis 2029/2030 auf alle Klassenstufen. Ziel ist eine verlässliche Betreuung von bis zu acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche.

Der Ausbau stärkt Familien, verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schafft mehr Planungssicherheit im Alltag.

MV ändert Schulgesetz: Mehr Demokratiebildung und digitale Chancen

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat eine Novelle des Schulgesetzes beschlossen. Ziel ist ein modernes und zukunftsfestes Schulsystem.

Ministerin Simone Oldenburg betonte: „Wir schaffen moderne und verlässliche Rahmenbedingungen – für Demokratie, gute Lernorganisation und eine starke digitale Infrastruktur.“

„Big HuG“ stärkt Ganztagsbetreuung in MV

Zur Vorbereitung auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 startet Mecklenburg-Vorpommern das Modellprojekt „Big HuG – Bildungsgemeinschaft Hort und Grundschule“. Das Land fördert das Projekt von Juni 2025 bis Mai 2028 mit 480.000 Euro. Träger ist die RAA Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Waren/Müritz.

Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Horten und Grundschulen zu stärken. Das neue Kompetenzzentrum berät Einrichtungen, analysiert bestehende Strukturen und unterstützt bei der Qualitätsentwicklung. Fachkräfte werden gezielt fortgebildet.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Ganztägige Bildung braucht verlässliche Strukturen und gutes Personal. Mit ‚Big HuG‘ erhalten Schulen und Horte die nötige Unterstützung – für mehr Bildungsgerechtigkeit im Land.“

Kita und Hort bleiben auch künftig beitragsfrei

“Die Beitragsfreiheit ist ein großer Gewinn für die Familien in unserem Land. Egal, ob Kita, Schule, Hort, Berufsausbildung an öffentlichen Schulen oder Studium - in MV ist und bleibt die Bildung kostenfrei. Damit unterscheiden wir uns von vielen anderen Bundesländern. Unsere Beitragsfreiheit ist ein großer Schritt, um endlich den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Mit unseren Investitionen in die Kindertagesförderung von der Krippe bis zum Hort sind wir bundesweit führend. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlasten wir die Eltern je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das ist das größte Familienentlastungspaket in der Geschichte unseres Landes und das wird es selbstverständlich auch weiterhin geben. Die Eltern können sich auf uns verlassen”, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für die Beitragsfreiheit stellt das Land 2024 Mittel in Höhe von 62.620.915,00 Euro zur Verfügung. Bundesweit gehört Mecklenburg-Vorpommern mit einem Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich und einer Betreuungsquote von 94,5 Prozent bei den Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren zu den Spitzenreitern.

“Wir investieren zusätzlich auch weiterhin in Qualitätsmaßnahmen. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden über 700 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher eingestellt und mit der Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels werden es in den nächsten Monaten weitere 1200 Fachkräfte sein, mit denen wir in die Bildung, Förderung und Betreuung in der Kindertagesförderung investieren”, so die Ministerin.

Pressemitteilung: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV; 31.07.2024

Beitragsfreier Ferienhort in MV

Der beitragsfreie Ferienhort startet pünktlich zu den anstehenden Sommerferien. Dies hat der Landtag in zweiter Lesung beschlossen. Mit der geänderten Regelung aus dem Kindertagesförderungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für den beitragsfreien Ferienhort geschaffen.

„Dieses gute Angebot gibt den Eltern die Gewissheit, dass ihre Kinder bestens betreut und gefördert werden und sie andererseits für diese Möglichkeit keinen einzigen Cent mehr zahlen müssen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. Künftig müssen Eltern auch bei einem erhöhten Betreuungsbedarf ihrer Kinder keine Gebühren mehr zahlen.

Den beitragsfreien Ferienhort gibt es bereits seit 2020, allerdings wurde er bisher aus dem MV-Schutzfonds finanziert.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Bundesrat das „Ganztagsförderungsgesetz“ beschlossen. Damit wird schrittweise ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule eingeführt. Ganztägige Bildung und Förderung sorge dafür, dass alle Kinder gut ins Schulleben starten und damit gleiche Chancen haben, sagte Sozialministerin Drese: „Bildungschancen dürfen nicht von der Herkunft oder dem Geldbeutel ihrer Eltern abhängen.“

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 43.000 belegte Plätze im Hort (Stichtag 01.03.2021) – ein Zuwachs von fast 7.000 Plätzen gegenüber 2016. Nach Berechnungen des Sozialministeriums müssen in MV noch ca. 10.000 zusätzliche Hortplätze für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Grundschulalter ab 2026 geschaffen werden.

Auch Kinder haben Rechte - Kinderrechte in Deutschland

“Ein Recht ist etwas, was dir zusteht und das man dir nicht verbieten kann.”

Jeder Mensch und auch jedes Kind auf der Welt hat Rechte. Diese sollten sowohl Erwachsene als auch Kinder kennen und respektieren. Festgehalten wurden die Rechte der Kinder vor mehr als 30 Jahren in der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Bereits jüngere Kinder können damit vertraut gemacht werden, welche Rechte sie haben und wie sie diese einsetzen können. In diesem Blogartikel beleuchten wir, was Kinderrechte sind, was sie beinhalten und warum sie wichtig sind. Außerdem geht es um Möglichkeiten, den Kindern ihre Rechte näher zu bringen.

Wissen Sie, was Kinderrechte sind und was diese beinhalten?

Die Kinderrechte bestehen insgesamt aus 54 Artikeln. Dabei geht es zum Beispiel um den Schutz vor Diskriminierung und den Schutz des Kindeswohls. Diese Schutzrechte weisen unter anderem darauf hin, dass Kinder und Jugendliche in vielerlei Hinsicht schutzbedürftig sind. Es geht aber auch um das Recht auf Leben und Entwicklung und das Recht der Kinder auf Beteiligung. Dies schließt das Recht auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung sowie auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen ein. Kinder und Jugendliche dürfen ihre Meinung äußern und Entscheidung, die sie betreffen, mitbestimmen.

Kindern und Jugendlichen ihre Rechte zu verdeutlichen ist einerseits Aufgabe der Eltern, andererseits sollten auch Fachkräfte an Kitas, Horten und Schulen diese Aufgabe übernehmen. Erwachsene, ob als Eltern oder pädagogische Fachkräfte, können Kindern aufzeigen und mit ihnen darüber sprechen, welche Rechte sie haben und wie sie diese nutzen können.

Schauen Sie sich die Erklärung der Kinderrechte in diesem Video an:
https://www.youtube.com/watch?v=4d1878xkAe0

Für eine kindgerechte Erklärung eignet sich außerdem dieses Video der UNICEF:
https://www.youtube.com/watch?v=pXUaxFs4ocM

Wie kann man Kinderrechte in den Alltag integrieren?

Der Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit
Kinder dürfen sich ihre eigene Meinung bilden, und diese zum Beispiel per Telefon, Brief, in einer Email oder einer Nachricht in den sozialen Medien weitergeben. Auch dürfen sich Kinder die Informationen dafür auf alle möglichen Weisen beschaffen. Das ist durch digitale Medien (insbesondere das Internet) heutzutage viel leichter geworden. Dabei ist es wichtig und wäre wünschenswert, dass Kinder zur Beschaffung von Informationen kind- und jugendgerechte Webseiten oder Suchmaschinen benutzen. Dieses zu gewährleisten ist Aufgabe der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte.

Es bedeutet auch, dass bei der Verbreitung von Medien einige Regeln eingehalten werden müssen, z. B. dürfen keine Lügen verbreitet werden oder andere Menschen beleidigt oder ihre Recht verletzt werden. Dies den Kindern zu verdeutlichen ist auch Aufgabe der Erwachsenen.

Artikel 17: Zugang zu den Medien
Da sich Kinder schnell und unkompliziert Informationen aus dem Internet, aus Büchern, dem Fernsehen und Radio beschaffen können, ist es wichtig, dass es kindgerechte Informationen gibt. Sowohl Kinderbücher, als auch Artikel über das Weltgeschehen sollten in kindgerechter Sprache formuliert sein. Weil es vor allem im Internet auch Menschen gibt, die Kindern schaden wollen, ist es wichtig, dass der Staat sie vor solchen Gefahren schützt.

Aber es ist auch Aufgabe der Eltern und Erziehungsberechtigten, diese Rechte zu wahren, indem man die Kinder vor gefährlichen Bildern und Seiten im Internet schützt.

Artikel 16: Schutz der Privatsphäre und Ehre
Kinder haben das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf ihre Post oder SMS lesen, oder in ihr Zimmer kommen, wenn sie mal alleine sein wollen.

Dieser Artikel erklärt sich fast von selbst. Kinder haben ein Recht auf Geheimnisse! Briefe oder andere Nachrichten, die an sie adressiert sind, dürfen von anderen Menschen nicht ohne ihr Einverständnis gelesen werden! Auch die Privatsphäre im eigenen Zimmer steht Kindern zu. Es ist wichtig, dass die Eltern auch dies respektieren.

Einige weitere beispielhafte Artikel / Auszüge aus der UN-Kinderrechtskonvention:
Artikel 3 + 18: Vorrang und Verantwortung für das Kindeswohl
Wir als Eltern und Staat sind dafür verantwortlich, dass es unseren Kindern gut geht und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Mit der Stärkung von Kinderrechten sollen gerade auch Familien und das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung und Förderung von Kindern gestärkt werden (so steht es auch in Artikel 6 des Grundgesetzes).

Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillens
Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen diese frei heraus sagen und sie muss dann auch berücksichtigt werden.

Artikel 23: Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen
Alle Kinder haben die gleichen Rechte und sollen gleich behandelt werden. Kinder mit Behinderungen sollen besondere Unterstützung erhalten

Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben
Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und aktive Erholung. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung.

 

Nehmen Sie sich doch auch einmal etwas Zeit, um einige ausgewählte Kinderrechte innerhalb Ihrer Familie, in Ihrer Schulklasse oder Ihrer Jugendgruppe zu thematisieren! Viele weitere Angebote und alltagsnahe Beispiele zur Umsetzung von Kinderrechten finden Sie u.a. auf www.kindersache.de und www.kinderrechte.de

 

Hintergrundinformationen

Seit über 30 Jahren bestehen diese Rechte zum Schutz, zur Förderung und Beteiligung von Kindern. Am 20. November 1989 haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (englisch: United Nations - UN) die Übereinkunft über die Rechte von Kindern (und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr) geschlossen. Die deutsche Bundesregierung hat im Januar 1990 den Vertrag zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Insgesamt 196 Staaten und Länder weltweit haben die Kinderrechte anerkannt, damit ist sie die meist unterzeichnete Konvention der Welt.

Welche Grundprinzipien beinhalten die Kinderrechte?

Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder hat die folgenden vier „Allgemeinen Prinzipien“ definiert, die den Artikeln der Kinderrechtskonvention zugrunde liegen:

  1. Nichtdiskriminierung (Artikel 2) bedeutet, dass jedes Kind / jeder Jugendliche, unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, egal ob mit Behinderung oder ohne und unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus genau dieselben Rechte besitzt. Alle Kinder, die in Deutschland leben, müssen Schutz, Förderung, Bildung und Beteiligung erfahren.
    Beispiel: Einem ausländischen Kind steht laut Kinderrechtskonvention eine ärztliche Versorgung in gleicher Qualität zu wie einem Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft.
  2. Der Vorrang des Kindeswohls (Art. 3) meint, dass bei jeder Entscheidung (sei es von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder öffentlichen und privaten Einrichtungen) die Kinder betrifft, das Wohl und die Interessen des Kindes als ein vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden muss.
    Beispiel: Bei der Entscheidung eines Familiengerichtes in Sorgerechtsangelegenheiten.
  3. Aus dem Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6) folgt, dass alle Kinder in Deutschland ein Recht darauf haben, in einem geschützten Rahmen aufzuwachsen. Damit einhergehen auch die gleichen Chancen auf ein gelingendes Leben und die Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
    Beispiel: Kinder haben ein Recht darauf, dass mögliche herkunftsbedingte Bildungsnachteile in Kitas, Schulen und / oder durch gesonderte Förderung ausgeglichen werden.
  4. Aus dem Recht auf Beteiligung (Art. 12) ergibt sich schließlich, dass die Meinung der Kinder und Jugendlichen bei sämtlichen sie betreffenden Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Dabei sollte das Alter und die Reife des Kindes oder Jugendlichen entsprechend berücksichtigt werden.
    Beispiele: Der Bau eines Spielplatzes oder die Erweiterung eines Jugendzentrums, oder aber bei Entscheidungen, die den Schulbetrieb betreffen (z. B. pandemiebedingte Schulschließungen)

 

Quellen: