Schwimmunterricht an allen Grundschulen
Ein Jahr nach Einführung des Schwimmkonzeptes hat Bildungsministerin Simone Oldenburg eine positive Bilanz gezogen. Wie die Staatlichen Schulämter mitgeteilt haben, fand an allen Grundschulen Schwimmunterricht entweder in wöchentlichen Kursen oder in Intensivkursen bzw. in Schwimmlagern statt.
Mit dem Schwimmkonzept orientiert sich Mecklenburg-Vorpommern am neuesten Stand der Schwimmausbildung an Schulen bundesweit. Es erstreckt sich vom Erwerb der Grundkompetenzen im Vorschulalter bis zu den weiterführenden Schulen mit besonderem Fokus auf Grundschulen. Ein zentraler Bestandteil ist die regelmäßige Qualifizierung von Schwimmlehrkräften, insbesondere in Bezug auf ihre Rettungsfähigkeit. Darüber hinaus besteht auch für Lehrkräfte ohne das Unterrichtsfach Sport die Möglichkeit, sich zu Schwimmlehrkräften ausbilden zu lassen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 445 Lehrkräfte mit einer Schwimmqualifikation.
Auch im Jahr 2024 führt das Land das Programm „M-V kann schwimmen“, das vom Sozialministerium verantwortet und mit 200.000 Euro gefördert wird, fort. Das Programm ergänzt den Schwimmunterricht in der Grundschule und unterstützt insbesondere die Kinder, die nicht oder nur eingeschränkt an einem Schwimmkurs in der dafür vorgesehenen Jahrgangsstufe teilgenommen haben oder diesen nicht erfolgreich abschließen konnten.
Pressemitteilung: Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten; 16.08.2024
Grundschulkinder erhalten mehr Zeit für das Lesen
Zum kommenden Schuljahr führt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung das Leseband für alle Jahrgangsstufen der Grundschule ein. Dadurch stehen den Kindern jeden Tag 20 Minuten zur Verfügung, um das Lesen zu üben. Die Lesezeit ist fester Bestandteil des Unterrichts. Lehrerinnen und Lehrer wurden beim diesjährigen Grundschultag sowie in zahlreichen Fortbildungen auf die Umsetzung vorbereitet.
Ministerin Oldenburg erklärte, dass die aktuellen Ergebnisse von Schulleistungstests wie den IQB-Bildungstrend, IGLU oder PISA deutlich zeigen, dass mehr Zeit zur Stärkung der basalen Lesekompetenzen bereitgestellt werden muss. „In jedem Fach ist es wichtig, lesen zu können, um Aufgabenstellungen richtig zu erfassen. Daher ist es gut, dass wir verschiedene Lese-Methoden etablieren, die von den Lehrkräften genutzt werden können.“
Pressemitteilung: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV; 24.07.2024
Stärkung der Leseförderung in der Grundschule
Mecklenburg-Vorpommern führt im Schuljahr 2024/2025 ein Leseband ein und fördert damit systematisch das Lesen. Für Grundschülerinnen und Grundschüler gehört ab dem kommenden Schuljahr eine feste Lesezeit von 20 Minuten zu jedem Schultag. Außerdem steht in den Jahrgangsstufen 3 bzw. 4 eine zusätzliche Stunde Deutschunterricht auf dem Stundenplan.
Mit der Einführung des Lesebandes reagiert das Land auf die jüngsten Ergebnisse von Schulleistungstests wie den IQB-Bildungstrend, IGLU oder PISA. Um das Leseband zu realisieren, legen die Grundschulen für jeden Schultag innerhalb der Unterrichtszeit ein Zeitfenster für eine 20-minütige Lesezeit fest. Sie zieht sich für Grundschülerinnen, Grundschüler aller Jahrgangsstufen und ihre Lehrkräfte wie ein Band durch die Schulwoche. Die Lesezeit ist fester Bestandteil des Unterrichts.
Pressemitteilung: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV
Mediatope mit verschiedenen Ferienangeboten
In den Mediatopen der Medienanstalt MV können Bürgerinnen und Bürger des Landes verschiedenste Medien – zum Beispiel Videos oder Audio-Podcasts – selbst gestalten und ausprobieren. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, sich mit ihren Gedanken und Ideen an eine breite Öffentlichkeit zu wenden und zu erfahren, wie Medien entstehen, welche Wirkung und welchen Einfluss sie auf die Gesellschaft haben. Ob Redaktion, Moderation, Regie oder Schnitt, es können alle Tätigkeiten einer Medienproduktion ausprobiert und unter fachlicher Anleitung vor Ort erlernt werden.
Die Ferienaktion "Trickfilm und Filmtrick" vom Mediatop Schwerin bietet für Kinder im Grundschulalter kreativen Spielraum, Medien gezielt zu nutzen, um Illusionen zu erschaffen und kleine Geschichten zu erzählen. Hier lernen die Kinder, wie Stopp-Trick und Greenscreen funktionieren und im Fernsehen eingesetzt werden.
Tauche ein in die faszinierende Reise der Spieleentwicklung und gestalte dein eigenes Point-and-Click-Computerspiel im Mediatop Rostock! In der Rolle als Designer:in deines eigenen Games sammelst du erste Programmiererfahrungen und lernst essenzielle Wenn-Dann-Regeln kennen. Erwecke deine Geschichte zum Leben, indem du eigene Objekte, Charaktere und Spielumgebungen kreierst und zeichnest.
Ratgeber „Das ABC der Schule“
Ob Lernmanagementsysteme, Rahmenpläne oder Übergangszeugnis: Das Bildungssystem und die dazugehörigen Inhalte, Rechte und Pflichten für Eltern, Schülerinnen und Schüler sind zahlreich und nicht immer leicht zu erschließen. Außerdem ändern sich Regelungen auch mit der Zeit. Das Bildungsministerium hat „Das ABC der Schule“ aufgelegt, um Eltern bzw. Erziehungs- und Sorgeberechtigte besser zu unterstützen und um ihnen einen schnellen Einstieg und guten Überblick zu ermöglichen. „Das ABC der Schule“ steht online auf dem Bildungsserver MV zur Verfügung und ist als Printversion verfügbar.
Die Printversion des Ratgebers „Das ABC der Schule“ befindet sich derzeit im Druck. Grundschulen erhalten Sie Anfang des Jahres per Post.
Landesprogramm "MV kann schwimmen" wird verlängert
Mit einer Landesförderung in Höhe von 200.000 Euro sollen auch in diesem Jahr pandemiebedingte Defizite in der Schwimmkompetenz von Kindern aufgeholt werden. „Die Zahl der teilnehmenden Grundschüler*innen hat sich seit Initiierung des Programmes fast verdoppelt. So profitierten letztes Jahr bereits 1.860 Kinder im Land von den zusätzlichen Angeboten der Schwimmsport treibenden Verbände in den schulfreien Zeiten“, erklärte Drese. Auch die Anzahl der angebotenen Kurse stieg von 140 im Jahr 2020 auf 260 im Jahr 2022. Anbieter der Schwimmkurse, die vom Land gefördert werden, sind Vereine im Schwimm-Verband M-V, die DLRG MV, der ASB MV, die Wasserwacht im DRK-Landesverband MV sowie Städte und Gemeinden. Um eine Förderung für die zusätzlichen Kurse zu erhalten, muss durch den Träger ein entsprechender Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin eingereicht werden. Die Durchführung kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte erfolgen, die im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sind.
Ziel des Sportministeriums sei es, dass das Projekt langfristig sicher finanziert wird, so Drese. Wurde es 2022 zuletzt aus Bundesmitteln des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ getragen, so sei ab diesem Jahr eine feste Finanzierung aus Landesmitteln vorgesehen.
Weitere Informationen zum Landesprogramm "MV kann schwimmen"
Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt 2021“
In der siebten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ veröffentlicht das Bundesfamilienministerium aktuelle Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung von Kindern bis zum Schuleintritt sowie in der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Sie zeigen: 2021 wurden erneut mehr Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut als im Vorjahr. Dennoch sank die Betreuungsquote im Vergleich zum Vorjahr. Dies hängt mit der weiterhin wachsenden Anzahl der Kinder dieser Altersgruppe in der Bevölkerung zusammen. Die Daten zeigen, dass der Betreuungsbedarf der Eltern noch nicht gedeckt und ein Platzausbau weiterhin notwendig ist.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Bundesrat das „Ganztagsförderungsgesetz“ beschlossen. Damit wird schrittweise ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule eingeführt. Ganztägige Bildung und Förderung sorge dafür, dass alle Kinder gut ins Schulleben starten und damit gleiche Chancen haben, sagte Sozialministerin Drese: „Bildungschancen dürfen nicht von der Herkunft oder dem Geldbeutel ihrer Eltern abhängen.“
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 43.000 belegte Plätze im Hort (Stichtag 01.03.2021) – ein Zuwachs von fast 7.000 Plätzen gegenüber 2016. Nach Berechnungen des Sozialministeriums müssen in MV noch ca. 10.000 zusätzliche Hortplätze für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Grundschulalter ab 2026 geschaffen werden.
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kann endlich eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Der Rechtsanspruch wird im SGB VIII geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von 8 Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal 4 Wochen – auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.
Stufenplan für Schulöffnung in MV
Am 22. Februar startet in Mecklenburg-Vorpommern die Schule wieder. Die Voraussetzungen haben sich geändert – Mit einem Stufenplan ermöglicht die Landesregierung die schrittweise Wiederöffnung der Schulen für den Präsenzunterricht. Wie der Unterricht wo nach den Winterferien geregelt wird, und welche Klassenstufen wieder in Präsenz in der Schule unterrichtet werden können, orientiert sich am Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Folgend die wichtigsten Informationen zur Schulorganisation nach den Winterferien auf einen Blick (Bildungsministerium MV):
7-Tages-Inzidenz seit mindestens 10 Tagen unter 50:
- Präsenzunterricht in der Grundschule
- Präsenzunterricht in den Klassenstufen 5 und 6
- Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen
- in den Abschlussklassen der beruflichen Schulen
- Für die Klassenstufen der weiterführenden Schulen ab der Klassenstufe 7 startet der Unterricht in Präsenz unter Einhaltung des Mindestabstandes am 8. März. In der Regel sind dafür die Lerngruppen zu teilen (Wechselunterricht). Sind die Lerngruppen ohnehin klein oder der genutzte Raum sehr groß (z. B. Aula, Sporthalle), kann ausnahmsweise auf die Teilung verzichtet werden. Ziel dieser Reglung ist es, den Mindestabstand als Hygienemaßnahme einhalten zu können. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.
- In den beruflichen Schulen gelten für die Klassen, die keine Abschlussprüfung in diesem Jahr haben, die gleichen Regelungen.
7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 150:
- Grundschule: Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die zuhause betreut werden, erhalten Aufgabenpakete.
- Klassen 5 und 6: Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die von zuhause lernen, erhalten Aufgabenpakete.
- Ab der Klassenstufe 7: In der Regel Distanzunterricht. Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde kann abweichend von dieser Regel ab dem 8. März 2021 Wechselunterricht zulassen, sofern das örtliche Infektionsgeschehen klar abgrenzbar und die Erteilung von Präsenzunterricht aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist.
- Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen: Es findet zur Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht statt. Die Präsenzpflicht ist aber aufgehoben.
- Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen erhalten Distanzunterricht.
7-Tages-Inzidenz seit 2 Tagen über 150:
- Grundschule: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
- Klassen 5 und 6: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
- Ab der Klassenstufe 7: Distanzunterricht
- Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
- Abschlussklassen der beruflichen Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.