Landesprogramm „M-V kann schwimmen“ geht ins 5. Jahr

Auch in diesem Jahr können Grundschülerinnen und Grundschüler wieder im Rahmen des Landesprogramms „M-V kann schwimmen“ kostenfrei Schwimmkurse besuchen, um ihre Schwimmfertigkeiten zu verbessern. Dafür stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nach Angabe von Sport-Staatssekretärin Sylvia Grimm 200.000 Euro zur Verfügung.

Das Programm richtet sich an diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach dem regulären Schwimmunterricht an der Grundschule noch immer nicht bzw. nicht sicher schwimmen können, z.B. da sie nicht oder nur teilweise am Schwimmunterricht in der dafür vorgesehenen Jahrgangsstufe teilnehmen konnten.

Über die Berechtigung für eine kostenlose Teilnahme an einem der Schwimmkurse entscheiden die jeweiligen Sport- bzw. Schwimmlehrerinnen und -lehrer der Grundschulen und informieren darüber die Eltern rechtzeitig vor Schuljahresende. Berechtigte erhalten von der Schule ein entsprechendes Formular, das vor Beginn des jeweiligen Schwimmkurses beim Veranstalter vorzulegen ist.

Angeboten werden die Kurse hauptsächlich durch die am Programm teilnehmenden schwimmsporttreibenden Verbände DLRG, DRK-Wasserwacht, ASB sowie die Sportvereine des Schwimmverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus können aber auch Kommunen selbst Schwimmkurse in ihren Schwimmstätten durchführen. „Wir raten Eltern, sich bei diesen Anbietern über Kurse in der Nähe zu informieren und ihre Kinder wie gewohnt anzumelden“, so Grimm.

Stärkung der Leseförderung in der Grundschule

Mecklenburg-Vorpommern führt im Schuljahr 2024/2025 ein Leseband ein und fördert damit systematisch das Lesen. Für Grundschülerinnen und Grundschüler gehört ab dem kommenden Schuljahr eine feste Lesezeit von 20 Minuten zu jedem Schultag. Außerdem steht in den Jahrgangsstufen 3 bzw. 4 eine zusätzliche Stunde Deutschunterricht auf dem Stundenplan.

Mit der Einführung des Lesebandes reagiert das Land auf die jüngsten Ergebnisse von Schulleistungstests wie den IQB-Bildungstrend, IGLU oder PISA. Um das Leseband zu realisieren, legen die Grundschulen für jeden Schultag innerhalb der Unterrichtszeit ein Zeitfenster für eine 20-minütige Lesezeit fest. Sie zieht sich für Grundschülerinnen, Grundschüler aller Jahrgangsstufen und ihre Lehrkräfte wie ein Band durch die Schulwoche. Die Lesezeit ist fester Bestandteil des Unterrichts.

Pressemitteilung: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV

Bildungs-Monitoring offenbart Schwächen

Auf die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2021 reagiert Bildungsministerin Oldenburg besorgt. Gleichzeitig sieht sie sich im Vorhaben bestätigt, die Kernkompetenzen der Kinder an den Schulen in MV weiter zu stärken. „Auch wenn die Studie für MV nicht repräsentativ ist, da nur 36 Schulen aus unserem Bundesland teilgenommen haben, haben auch die Grundschüler*innen unseres Bundeslandes Defizite, vor allem in den Fächern Mathematik und Deutsch“, sagt die Ministerin.

Ergebnisse sind:

Im Kompetenzbereich “Zuhören“ sind die Defizite am gravierendsten. In allen Bereichen befinden sich die Leistungen der Kinder auf der 3. von insgesamt 5 Kompetenzstufen.

"MV kann schwimmen" wird fortgesetzt

Auch in diesem Jahr fördert die Landesregierung zusätzliche Schwimmlernkurse für Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt stehen für die Fortsetzung des Landesprogramms „MV kann schwimmen“ 250.000 Euro zur Verfügung, teilten die Ministerinnen Stefanie Drese und Simone Oldenburg mit.

„MV kann schwimmen“ geht damit bereits in das dritte Jahr. Im Jahr 2021 haben rund 3.600 Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Landesprogramms Schwimmkurse besucht. Bei der ersten Auflage 2020 im ersten Jahr der Pandemie waren es 950. Auch in diesem Jahr rechnen das Sportministerium und die Anbieter mit einer großen Nachfrage.

Die Schwimmkurse können in der unterrichtsfreien Zeit vorrangig in den Ferien oder auch an den Wochenenden bzw. Nachmittagen im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2022 stattfinden. Sie richten sich insbesondere an Grundschüler:innen der Klassenstufen 3 und 4. Die Kurse sind für die Familien kostenfrei. Verabschiedete Fördergrundsätze regeln Näheres.

Anbieter der Schwimmkurse, die vom Land gefördert werden, sind Vereine im Schwimm-Verband M-V, die DLRG MV, der ASB MV, die Wasserwacht im DRK-Landesverband MV sowie Städte und Gemeinden. Um eine Förderung für die zusätzlichen Kurse zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin eingereicht werden. Die Durchführung kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte erfolgen, die im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sind.

Weitere Informationen zu Fördergrundsätzen und der Antrag für eine Förderung gibt es auf der Website des für Sport zuständigen Sozialministeriums: Landesprogramm "MV kann schwimmen"