Antimissbrauchsgesetz beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat ein wichtiges Vorhaben beschlossen: mit dem UBSKM-Gesetz wird ein starkes, durch das Parlament legitimiertes Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen geschaffen. Auch der beim UBSKM-Amt angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs werden damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Damit wird der Kinderschutz in Deutschland dauerhaft gestärkt.
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Gerade für Betroffene ist dies - exakt 15 Jahre nach dem Beginn des sogenannten Missbrauchsskandal - ein immens wichtiges Zeichen politischer Verantwortungsübernahme. Insbesondere die im Gesetz festgeschriebene regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag und Bundesrat wird dazu beitragen, dass Politik durch das Gesetz künftig noch zielgerichteter agieren kann. Zudem wird die Bundesregierung verpflichtet, das UBSKM-Amt in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. Mit dem Gesetz nimmt Deutschland auch international eine Vorreiterrolle ein - und setzt einen wichtigen Impuls, dem hoffentlich auch andere Länder folgen werden.“
Bundeskabinett beschließt Gewalthilfegesetz sowie Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) beschlossen. Das Gewalthilfegesetz sieht erstmalig einen bundesgesetzlichen Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor.
Vorgesehene Maßnahmen:
- Ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder bereitstellen.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person bereitstellen.
- Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
- Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und innerhalb des Systems mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppe
- Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein.
- Für die zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung zum anteiligen Ausgleich.
Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
Das Bundeskabinett hat zudem den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes: die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammenzuführen, um alle Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich zu fördern.
Vorgesehene Maßnahmen:
- Ein Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden zusammengeführt.
- Ein Verfahrenslotse für Familien: Sie helfen den Familien Leistungen zur Teilhabe in Anspruch zu nehmen und beraten Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote vor Ort.
- Kostenfreie Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten: Die Möglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen, an Sportgruppen, Ausflügen etc. teilzunehmen, werden deutlich verbessert.
- Strukturierte Umsetzung ohne Überforderung für die Beteiligten: Bis 2028 haben die Länder und Kommunen Zeit diese vorzunehmen.
Jugendbeteiligungsgesetz im Landtag beschlossen
Der Landtag hat das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz beschlossen. Es stärkt die Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie Menschen mit Einschränkungen.
Das Gesetz bestätigt: Kinder und Jugendliche sind Expert*innen in eigener Sache und sollen in allen Belangen, die sie betreffen, mitgestalten und mitentscheiden können. Auf Ebene von Land und Kommunen sollen dafür nun geeignete Maßnahmen zur Beteiligung angeboten werden, um die Rechte von jungen Menschen auf Mitwirkung zu gewährleisten.
Entwurf zum Pflegestudiumstärkungsgesetz
Mit dem Gesetz soll die Vergütung für diejenigen geregelt werden, die ein Pflegestudium beginnen oder die bereits studieren. Außerdem soll die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtert werden. Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen "Pflegefachfrau" beziehungsweise "Pflegefachmann" kann in Zukunft eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung "Pflegefachperson" gewählt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung sollen an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung, bei der Berücksichtigung gendermedizinischer Erkenntnisse oder um Auslandsaufenthalte im Rahmen der Ausbildung zu ermöglichen.