Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt 2021“

In der siebten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ veröffentlicht das Bundesfamilienministerium aktuelle Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung von Kindern bis zum Schuleintritt sowie in der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Sie zeigen: 2021 wurden erneut mehr Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut als im Vorjahr. Dennoch sank die Betreuungsquote im Vergleich zum Vorjahr. Dies hängt mit der weiterhin wachsenden Anzahl der Kinder dieser Altersgruppe in der Bevölkerung zusammen. Die Daten zeigen, dass der Betreuungsbedarf der Eltern noch nicht gedeckt und ein Platzausbau weiterhin notwendig ist.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Bundesrat das „Ganztagsförderungsgesetz“ beschlossen. Damit wird schrittweise ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule eingeführt. Ganztägige Bildung und Förderung sorge dafür, dass alle Kinder gut ins Schulleben starten und damit gleiche Chancen haben, sagte Sozialministerin Drese: „Bildungschancen dürfen nicht von der Herkunft oder dem Geldbeutel ihrer Eltern abhängen.“

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 43.000 belegte Plätze im Hort (Stichtag 01.03.2021) – ein Zuwachs von fast 7.000 Plätzen gegenüber 2016. Nach Berechnungen des Sozialministeriums müssen in MV noch ca. 10.000 zusätzliche Hortplätze für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Grundschulalter ab 2026 geschaffen werden.

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kann endlich eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Der Rechtsanspruch wird im SGB VIII geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von 8 Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal 4 Wochen – auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.

Zusätzliche Landesmittel für den Ferienhort

Das Land stellt zwei Millionen Euro für eine erweiterte Hortbetreuung in den Sommerferien zur Verfügung. „Damit werden coronabedingte Betreuungs-Mehrbedarfe in den bevorstehenden Schulferien finanziert", teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit. Die Mittel stammen aus dem MV-Schutzfonds.

„Viele Eltern mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits teilweise oder sogar vollständig ihren Urlaub nehmen. Deshalb ist eine gute und umfassende Ferienhortbetreuung in diesem Jahr besonders wichtig“, betonte Drese. Das Land sorge mit den zusätzlichen Mitteln dafür, dass diese erweiterte Ferienhortbetreuung für die Eltern beitragsfrei ist.

Kitas und Kindertagespflegestellen konnten vom 19. April bis zum 17. Mai landesweit nur eine Notfallbetreuung anbieten und befanden sich zum Anfang des Jahres 2021 in der Schutzphase.

Die Hortregelbetreuung ist in Mecklenburg-Vorpommern elternbeitragsfrei und beträgt bei einem Ganztagsanspruch sechs Stunden täglich und bei einem Teilzeitanspruch drei Stunden am Tag. Einige Einrichtungen ermöglichen voll berufstätigen Eltern darüber hinaus in den Ferien eine erweiterte Hortbetreuung mit höchstens zehn Stunden täglich. Die zusätzlichen Stunden müssen normalerweise von den Eltern selbst bezahlt werden.

Drese: „Um die Eltern von diesen Kosten für die zusätzliche Betreuung zu entlasten, übernimmt das Land den Mehraufwand der Horte für die Zeit vom 21. Juni bis 31. Juli 2021. Ich hoffe, dass viele Hortträger vor diesem Hintergrund ihr Ferienangebot im Sinne der Eltern und Kinder erweitern.“