MV sucht "Frau des Jahres" 2025

Die Landesregierung bittet um Vorschläge bis zum 30. Oktober 2024. Vorgeschlagen werden können engagierte Frauen, die zum Beispiel auch durch eine einmalige, besondere Aktion oder Leistung aufgefallen sind. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist, dass die vorgeschlagene Frau in Mecklenburg-Vorpommern wohnt oder in einer Einrichtung oder Organisation im Land beruflich oder ehrenamtlich aktiv ist. Vorschlagsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte, Kommunen, Vereine, Verbände und Parteien sowie alle Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern. Die namentlichen Vorschläge mit einer aussagekräftigen Begründung sowie einem kurzen Lebenslauf der vorgeschlagenen Person können bis einschließlich 30. Oktober 2024 beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingereicht werden.

„Seit 2019 verleihen wir die Aus­zeich­nung ‚Frau des Jahres des Landes Meck­len­burg-Vor­pom­mern‘. Mit dieser Ehrung würdigen wir das Engagement von Frauen, die Außergewöhnliches leisten und mit ihrem Einsatz ob in Beruf, Familie oder im Ehrenamt die Gesellschaft voranbringen und den Zusammenhalt stärken. Auch wenn die Auszeichnung jedes Jahr an eine einzelne Frau verliehen wird, steht sie doch für die Anerkennung aller Frauen, die etwas bei uns bewegen“ sagt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die rot-rote Landesregierung macht Frauen sichtbarer. Wir würdigen Verdienste und Engagement auf allen Ebenen. Die öffentliche Wahrnehmung für das Wirken von Frauen ist noch immer nicht präsent genug. Daher freue ich mich auf viele neue Vorschläge für engagierte Frauen, die im nächsten Jahr geehrt werden sollen.“

Frau des Jahres 2024 gesucht

Jedes Jahr dankt die Landesregierung den Frauen in Mecklenburg-Vorpommern für ihr Engagement und ihre Leistungen. Gewürdigt werden diese Frauen seit dem Jahr 2019 mit der Auszeichnung „Frau des Jahres“. Auch im Jahr 2024 soll stellvertretend für die Frauen im Land eine „Frau des Jahres“ geehrt werden. „In Mecklenburg-Vorpommern gibt es viele starke und engagierte Frauen in allen Generationen. Sie leisten jeden Tag Großartiges in Beruf, Familie und Ehrenamt. Das verdient Wertschätzung und Anerkennung, nicht zuletzt mit der Einführung des 8. März als gesetzlichen Feiertag. Auch die Ehrung mit der Auszeichnung ‚Frau des Jahres‘ ist eine solche Anerkennung. Sie wird auch im kommenden Jahr wieder verliehen. Wir freuen uns über Vorschläge“, sagt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Voraussetzung ist, dass die vorgeschlagene Frau in Mecklenburg-Vorpommern wohnt oder in einer Einrichtung oder Organisation im Land beruflich oder ehrenamtlich aktiv ist. Vorschlagsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte, Kommunen, Vereine, Verbände und Parteien sowie alle Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern.

Ein Musterformblatt kann auf der Website des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz abgerufen werden.

Die namentlichen Vorschläge mit einer aussagekräftigen Begründung sowie einem kurzen Lebenslauf der vorgeschlagenen Person können bis einschließlich Montag, 30. Oktober 2023, per E-Mail oder Brief beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingereicht werden:

E-Mail: fraudesjahres@jm.mv-regierung.de