Familienhebammen unterstützen Familien in besonderen Lebenslagen

Zum Jahresanfang sind die aktualisierten Grundsätze des Landesprogramms Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Kraft getreten. Wesentliche Änderung: Mit dem Landesprogramm können Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen belastete Familien von der Geburt bis nunmehr zum Ende des 18. Lebensmonates ihres Kindes helfen, den neuen Alltag zu meistern. Bisher war eine Unterstützung nur bis zum Ende des ersten Lebensjahres möglich. Die Hilfsangebote sind für die Familien kostenlos.

Die Familien werden in ihrem häuslichen Umfeld besucht, was der Fachkraft ermöglicht, das individuelle Lebensumfeld zu verstehen und eine passgenaue Unterstützung anzubieten. Das Angebot ist niedrigschwellig und freiwillig.

Ansprechpartner*innen und weitere Informationen zum Landesprogramm finden Sie auf der Webseite der Landesfachstelle.

„Leistung macht Schule“ – an acht qualifizierten Schulen

Acht Schulen haben die Plaketten für ihre abgeschlossene Qualifizierung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“ erhalten. Sie fördern leistungsstarke Schülerinnen und Schüler. „Jedes Kind ist begabt. Diese Talente zu erkennen und weiter zu stärken, ist Kern der Initiative. Die teilnehmenden Schulen setzen sich für mehr Bildungsgerechtigkeit ein – denn die individuelle Förderung findet unabhängig der Schulform, der Klassenstufe oder der sozialen Herkunft von Schülerinnen und Schülern statt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Verleihung der Auszeichnungen. Sie dankte den Lehrkräften und Schulleitungen der ausgezeichneten vier Grundschulen und vier Gymnasien.

Mit dem Start von „Leistung macht Schule“ im Jahr 2018 haben Bund und Länder den Grundstein dafür gelegt, dass in Zukunft noch mehr Kinder und Jugendliche die Chance erhalten, ihre Stärken und Talente zu entfalten. Lehrkräfte werden befähigt, die Begabungen schnell zu erkennen und dadurch die Schülerinnen und Schüler effektiv zu fördern.

Insgesamt 28 Schulen aus Mecklenburg-Vorpommern nehmen an der Bund-Länder-Initiative teil. Die acht Schulen der ersten Phase stehen als Multiplikator-Schulen den 20 Schulen der zweiten Phase zur Seite und unterstützen sie bei der Qualifizierung.

Das Land beteiligt sich am Programm gemäß Königsteiner Schlüssel: im Jahr 2023 in Höhe von 226.400 Euro. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

Weitere Informationen: www.leistung-macht-schule.de

Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub noch verfügbar

Vor dem Beginn der Herbstferien weist Sozialministerin Stefanie Drese darauf hin, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen bei der Verwirklichung eines Familienurlaubs finanziell unterstützt. „Für diese Familienerholung stellen wir aus dem Landeshaushalt Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung, die für dieses Jahr erst zu rund zwei Dritteln ausgeschöpft sind“, betonte sie.

Im vergangenen Jahr profitierten insgesamt 320 Kinder und 188 Erwachsene von dieser gemeinsamen Auszeit. „Wir wollen mit diesem Landeszuschuss eine gemeinsame Zeit abseits des Alltags ermöglichen, auch unabhängig vom Geldbeutel“, erklärte Drese. Zudem könne eine Familienerholung dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt, das Familiengefüge aber auch die Resilienz zu stärken. So können sich Familien bei möglichen Belastungen oder Krisen direkt bei den Trägern der Erholungsangebote über weiterführende Hilfen informieren.

„Angeboten wird die Familienerholung zum Beispiel von den Familienferienstätten, die oft in hervorragender Lage, zum Beispiel auf Rügen, Usedom oder am Ostseestrand liegen“, hob Drese hervor. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/. Aber auch die freien Träger aus dem Sozialbereich, darunter die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie, ermöglichen einen Aufenthalt.

Alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren erhalten Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.

Schwimmunterricht an allen Grundschulen

Ein Jahr nach Einführung des Schwimmkonzeptes hat Bildungsministerin Simone Oldenburg eine positive Bilanz gezogen. Wie die Staatlichen Schulämter mitgeteilt haben, fand an allen Grundschulen Schwimmunterricht entweder in wöchentlichen Kursen oder in Intensivkursen bzw. in Schwimmlagern statt.

Mit dem Schwimmkonzept orientiert sich Mecklenburg-Vorpommern am neuesten Stand der Schwimmausbildung an Schulen bundesweit. Es erstreckt sich vom Erwerb der Grundkompetenzen im Vorschulalter bis zu den weiterführenden Schulen mit besonderem Fokus auf Grundschulen. Ein zentraler Bestandteil ist die regelmäßige Qualifizierung von Schwimmlehrkräften, insbesondere in Bezug auf ihre Rettungsfähigkeit. Darüber hinaus besteht auch für Lehrkräfte ohne das Unterrichtsfach Sport die Möglichkeit, sich zu Schwimmlehrkräften ausbilden zu lassen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 445 Lehrkräfte mit einer Schwimmqualifikation.

Auch im Jahr 2024 führt das Land das Programm „M-V kann schwimmen“, das vom Sozialministerium verantwortet und mit 200.000 Euro gefördert wird, fort. Das Programm ergänzt den Schwimmunterricht in der Grundschule und unterstützt insbesondere die Kinder, die nicht oder nur eingeschränkt an einem Schwimmkurs in der dafür vorgesehenen Jahrgangsstufe teilgenommen haben oder diesen nicht erfolgreich abschließen konnten.

Pressemitteilung: Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten; 16.08.2024

Die MitMachZentralen in MV: Anlaufstellen für´s Ehrenamt

Hallo Frau Illerhaus-Kulow, danke, dass Sie sich Zeit für den Blog nehmen. Stellen Sie sich bitte einmal kurz vor.

Vielen Dank für die Einladung, sehr gerne! Ich bin Carolin Illerhaus-Kulow und seit Januar 2024 zuständig für die MitMachZentrale des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unter der Trägerschaft des Instituts für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung, kurz ISBW gGmbH. Hauptsächlich arbeite ich in meinem Büro in Waren, aber auch in Neubrandenburg und Neustrelitz finden Beratungen statt. Der Landkreis ist groß – ich bin viel unterwegs!

Erzählen Sie uns gerne mehr von der MitMachZentrale. Was sind die Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte?

Das Ministerium für Sport, Gesundheit und Familie MV fördert insgesamt acht MitMachZentralen im Bundeesland. Neben der MitMachZentrale MSE gibt es auch noch weitere in den anderen Landkreisen. Die Hauptaufgabe der MitMachZentralen ist es, generell das Engagement im Landkreis oder der jeweiligen Stadt zu fördern. Dies geschieht über verschiedene Wege: Interessierte Bürger*innen, welche sich gerne engagieren möchten, können mit uns gemeinsam das Spektrum des Engagements kennenlernen, sodass wir bestimmt einen passenden Einsatzort finden. Zudem geben wir Unterstützung im Förderdschungel um passende Fördermittel für konkrete Vorhaben zu finden. Auch Veranstaltungen und Weiterbildungen für Ehrenamtliche gehören zu unserem Aufgabenspektrum.

Wie geben Sie Unterstützung und Hilfe?

Da die Anliegen und Anfragen sehr unterschiedlich sind, ist es wirklich wichtig ganz individuell zu beraten und zu unterstützen. Ein kleiner Verein braucht Ideen für die Öffentlichkeitsarbeit um neue Mitglieder zu werben, eine Kita sorgt sich um den Versicherungsschutz der Engagierten im Haus, Zugezogene möchten sich engagieren um Gleichgesinnte kennenzulernen und ihr Wissen weiterzugeben. Das sind nur wenige Beispiele der Vielfalt – aber überall finden wir Lösungen und entwickeln Ideen!

Welche Motivation haben die Freiwilligen, sich zu engagieren?

Engagement ist Vielfalt pur – und so ist es auch die jeweilige persönliche Motivation, die dahinter steckt. Für viele steht der Wunsch im Vordergrund, ihre Region aktiv mitzugestalten und einen positiven Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten. Sie möchten etwas zurückgeben, was sie selbst als wertvoll empfinden, sei es in Form von Zeit, Wissen oder Fähigkeiten.
Engagierte schätzen den Austausch mit Gleichgesinnten und die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen. Nicht zuletzt finden viele Erfüllung und Sinn im Ehrenamt, weil sie direkt sehen können, wie ihr Einsatz anderen Menschen hilft und das Zusammenleben bereichert.

Was sind die größten Herausforderungen, denen Freiwillige gegenüberstehen?

Auch hier ist es sinnvoll ein bisschen zu differenzieren. Für junge Menschen, Schüler*innen und Student*innen, Berufstätige, Eltern (insbesondere von kleinen Kindern) und Menschen mit zu pflegenden Angehörigen ist es sicherlich besonders herausfordernd, Zeit für ein Ehrenamt zu finden. Menschen, die in ihrem Alltag überlastet sind, können sich nur schwer engagieren. Mir begegnen immer wieder Personen, die sich gerne engagieren würden, aber es nicht im Alltag integrieren können.
Auch wichtig sind die Rahmenbedingungen, in welchen ein Ehrenamt stattfinden. Wo ist das Ehrenamt angegliedert? Wird das Engagement gesehen und anerkannt? Sind in Vereinen beispielsweise die Aufgaben so verteilt, dass sie gut bewältigt werden können – oder machen nur wenige Personen viel zu viel?
Zudem brauchen auch ehrenamtlich organisierte Projekte Geld, das ist nicht zu vernachlässigen. Die Beantragung von Fördergeldern kostet viel Zeit Mühe, was alles im Ehrenamt geschieht. Hier unterstütze ich auch gerne und berate schon vorab, welche Fördermöglichkeiten wirklich sinnvoll und passend sind.

Sie haben gerade von Menschen gesprochen, die sich gerne engagieren möchten, aber eigentlich keine Zeit dafür haben. Was würden Sie in solchen Situationen raten? Gibt es Möglichkeiten?

Auf jeden Fall – und es wird zunehmend wichtiger, genau solche Formate zu finden. Kurzzeitengagement, oder wie ich auch gerne sage „Engagement-Sprints“ zu vermitteln ist eine wichtige Herausforderung, die gute Plattformen braucht. Diese Engagements sind kurzweilig und können aber enorm viel bewirken. Das kann beispielsweise die Mithilfe bei einem Fest sein, oder als Vorbereitung dafür in Form von Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit.
Engagierte, die im Alltag wenig Zeit finden, können sich oftmals nur schwer für längere Zeiträume und langfristige Verantwortungsbereiche festlegen. Kurzeitengagement bringt die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Fähigkeiten wirksam dort einzusetzen, wo es in dem Moment akut am besten benötigt wird. Eine Bereicherung für beide Seiten!

Welche Pläne hat die Mitmachzentrale für die Zukunft?

Generell dreht sich bei uns vieles um die Frage: Wie können wir Engagement stärken und vorhandene Strukturen unterstützen. Es ist uns ein Anliegen, die vielen Engagierten zu erreichen und ein wirkungsvolles Angebot vorzuhalten.
Wir achten somit auch zukünftig stark darauf, im Gespräch mit Engagierten zu bleiben um die Bedarfe zu erfassen. In der Mecklenburgischen Seenplatte möchte ich nächstes Jahr auch mehr das Engagement in den dörflicheren Gegenden kennenlernen, bislang habe ich mich auf Waren, Neustrelitz und Neubrandenburg konzentriert.

Wie sieht die Zukunft des Ehrenamts in der Region aus?

Ehrenamt trägt unser Zusammenleben als Gesellschaft: Nachbarschaftshilfe, die Freiwilligen Feuerwehren, ehrenamtliche Bürgermeister*innen, Vereine, die kulturelle, soziale, gesellschaftsstärkende oder umweltschützende Projekte in die Wege leiten, Sportvereine. Menschen organisieren sich über Vereine, verbringen eine gute und wirkungsvolle Zeit zusammen. Das brauchen wir mit Blick auf unsere Zukunft mehr denn je! Gleichzeitig muss Ehrenamt, Engagement und Vereinsleben auch zeitgemäß sein: Um die Wege in unserem Bundesland zu überbrücken braucht es gute Mobilitätsstrukturen. Auch das Thema Digitalisierung ist im Ehrenamtskontext ein wichtiges: Was für viele Vereine eine große Herausforderung ist, bietet gleichzeitig wunderbare Möglichkeiten.

Wo sind die MitMachZentralen zu finden? Wie kann man Kontakt aufnehmen?

Das Büro der MitMachZentrale MSE ist in der Dietrich-Bonhoeffer-Str. 18 in Waren (Müritz), direkt angegliedert an unsere Familienbildungsstätte, dem Familienhafen Waren.
Carolin Illerhaus-Kulow ist Ihre Ansprechpartnerin vor Ort und freut sich auf regen Austausch, gute Ideen und engagierte Menschen im Landkreis MSE! (Tel. 03991 180037)

Die Kontakte aller MitMachZentralen in MV finden Sie HIER auf unserer Seite.

Beschluss zum weiterentwickelten KiTa-Qualitätsgesetz

Das Bundeskabinett hat das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Es soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Damit setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro.

Mit dem weiterentwickelten Gesetz können die Länder künftig in sieben prioritäre Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind:

Fachkräfte sind einer der größten, wenn nicht der größte Engpass für den stabilen Kita-Betrieb. Deshalb führt der Bund die Vorgabe ein, dass jedes Land künftig mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ergreifen muss. Das BMFSFJ setzt damit einen klaren Schwerpunkt bei diesem Handlungsfeld.

Pressemitteilung: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend; 14.08.2024

Kita und Hort bleiben auch künftig beitragsfrei

“Die Beitragsfreiheit ist ein großer Gewinn für die Familien in unserem Land. Egal, ob Kita, Schule, Hort, Berufsausbildung an öffentlichen Schulen oder Studium - in MV ist und bleibt die Bildung kostenfrei. Damit unterscheiden wir uns von vielen anderen Bundesländern. Unsere Beitragsfreiheit ist ein großer Schritt, um endlich den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Mit unseren Investitionen in die Kindertagesförderung von der Krippe bis zum Hort sind wir bundesweit führend. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlasten wir die Eltern je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das ist das größte Familienentlastungspaket in der Geschichte unseres Landes und das wird es selbstverständlich auch weiterhin geben. Die Eltern können sich auf uns verlassen”, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für die Beitragsfreiheit stellt das Land 2024 Mittel in Höhe von 62.620.915,00 Euro zur Verfügung. Bundesweit gehört Mecklenburg-Vorpommern mit einem Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich und einer Betreuungsquote von 94,5 Prozent bei den Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren zu den Spitzenreitern.

“Wir investieren zusätzlich auch weiterhin in Qualitätsmaßnahmen. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden über 700 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher eingestellt und mit der Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels werden es in den nächsten Monaten weitere 1200 Fachkräfte sein, mit denen wir in die Bildung, Förderung und Betreuung in der Kindertagesförderung investieren”, so die Ministerin.

Pressemitteilung: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV; 31.07.2024

Zehn „Aqua-Kitas“ vom Land gefördert

„In Mecklenburg-Vorpommern ist es wichtig, dass viele Kinder möglichst früh schwimmen lernen. Mit den entsprechenden Schulungen für pädagogische Fachkräfte setzen wir genau dort an, damit Kinder bereits im Kindergartenalter an das Wasser gewöhnt werden. Es freut mich sehr, dass das Angebot des Modellprojekts so gut angenommen wird“, sagte Simone Oldenburg bei ihrem Besuch in Dambeck.

Das Land stellt pro Jahr 15.000 Euro zur Verfügung. Damit können bis zu zehn Einrichtungen mit jeweils 1.500 Euro gefördert werden. In diesem Jahr erhalten zehn Kindertageseinrichtungen aus Greifswald, Parchim, Priborn, Dambeck, Gadebusch und Sternberg die Förderung, um Fachkräfte zu Assistenzschwimmlehrerinnen und Assistenzschwimmlehrern ausbilden zu lassen. Die 30-stündigen Online-Schulungen werden durch die Stiftung Deutschland Schwimmt durchgeführt. Die Kurse umfassen 20 Theorieeinheiten via Lehrbriefe per Zoom. Zusätzlich absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Praxistag. Im Anschluss erhalten sie ein Zertifikat „geprüfte/r Schwimmlehrer/in BASIS“ des Deutschen Schwimmlehrerverbandes.

Für die pädagogischen Fachkräfte ist die Teilnahme kostenlos.

Pressemitteilung: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV; 17. Juli 2024

Landesprogramm „M-V kann schwimmen“ geht ins 5. Jahr

Auch in diesem Jahr können Grundschülerinnen und Grundschüler wieder im Rahmen des Landesprogramms „M-V kann schwimmen“ kostenfrei Schwimmkurse besuchen, um ihre Schwimmfertigkeiten zu verbessern. Dafür stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nach Angabe von Sport-Staatssekretärin Sylvia Grimm 200.000 Euro zur Verfügung.

Das Programm richtet sich an diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach dem regulären Schwimmunterricht an der Grundschule noch immer nicht bzw. nicht sicher schwimmen können, z.B. da sie nicht oder nur teilweise am Schwimmunterricht in der dafür vorgesehenen Jahrgangsstufe teilnehmen konnten.

Über die Berechtigung für eine kostenlose Teilnahme an einem der Schwimmkurse entscheiden die jeweiligen Sport- bzw. Schwimmlehrerinnen und -lehrer der Grundschulen und informieren darüber die Eltern rechtzeitig vor Schuljahresende. Berechtigte erhalten von der Schule ein entsprechendes Formular, das vor Beginn des jeweiligen Schwimmkurses beim Veranstalter vorzulegen ist.

Angeboten werden die Kurse hauptsächlich durch die am Programm teilnehmenden schwimmsporttreibenden Verbände DLRG, DRK-Wasserwacht, ASB sowie die Sportvereine des Schwimmverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus können aber auch Kommunen selbst Schwimmkurse in ihren Schwimmstätten durchführen. „Wir raten Eltern, sich bei diesen Anbietern über Kurse in der Nähe zu informieren und ihre Kinder wie gewohnt anzumelden“, so Grimm.

Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub

„Das Land fördert auch in diesem Jahr Maßnahmen der Familienerholung, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden“, betonte Drese am Dienstag in Schwerin. Insgesamt stünden Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, die derzeit noch nicht vollständig gebunden sind, so die Ministerin.

„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/. Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.

Drese: „Eine Nachfrage lohnt sich auf jeden Fall. Sogar für die Sommerferien sind noch vereinzelt Plätze frei, aber auch in den Herbstferien sind Rügen, Usedom oder Graal-Müritz sehr reizvoll.“ Auch das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) helfe Interessierten gern und halte alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV bereit.

Die Zuwendung für Familienerholungsmaßnahmen beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit einer bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.