Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub noch verfügbar

Vor dem Beginn der Herbstferien weist Sozialministerin Stefanie Drese darauf hin, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen bei der Verwirklichung eines Familienurlaubs finanziell unterstützt. „Für diese Familienerholung stellen wir aus dem Landeshaushalt Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung, die für dieses Jahr erst zu rund zwei Dritteln ausgeschöpft sind“, betonte sie.

Im vergangenen Jahr profitierten insgesamt 320 Kinder und 188 Erwachsene von dieser gemeinsamen Auszeit. „Wir wollen mit diesem Landeszuschuss eine gemeinsame Zeit abseits des Alltags ermöglichen, auch unabhängig vom Geldbeutel“, erklärte Drese. Zudem könne eine Familienerholung dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt, das Familiengefüge aber auch die Resilienz zu stärken. So können sich Familien bei möglichen Belastungen oder Krisen direkt bei den Trägern der Erholungsangebote über weiterführende Hilfen informieren.

„Angeboten wird die Familienerholung zum Beispiel von den Familienferienstätten, die oft in hervorragender Lage, zum Beispiel auf Rügen, Usedom oder am Ostseestrand liegen“, hob Drese hervor. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/. Aber auch die freien Träger aus dem Sozialbereich, darunter die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie, ermöglichen einen Aufenthalt.

Alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren erhalten Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.

Zuschüsse für Familienerholung verfügbar

Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub beantragen. Im vergangenen Jahr profitierten von dieser Förderung 320 Kinder und 188 Erwachsene und auch in diesem Jahr stehen erneut Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.

„Wir möchten mit den Landeszuschüssen erreichen, dass auch Eltern mit wenig Geld ein paar tolle Urlaubstage mit ihren Kindern fernab vom Alltagsstress miteinander verbringen können“, betonte die Ministerin. Familienerholungsmaßnahmen sollen zudem dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen informieren. „Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, so Drese.

Gefördert werden können Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit fünf bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eins der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/oder direkt bei uns auf der FamilienInfo MV.  Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.

Auf den Seiten des LAGuS finden Interessierte auch alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.

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Ferien, Kuren und Rehabilitation in MV

Urlaub in den Familienferienstätten – Förderung in MV

Familienerholung