Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub noch verfügbar

Vor dem Beginn der Herbstferien weist Sozialministerin Stefanie Drese darauf hin, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen bei der Verwirklichung eines Familienurlaubs finanziell unterstützt. „Für diese Familienerholung stellen wir aus dem Landeshaushalt Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung, die für dieses Jahr erst zu rund zwei Dritteln ausgeschöpft sind“, betonte sie.

Im vergangenen Jahr profitierten insgesamt 320 Kinder und 188 Erwachsene von dieser gemeinsamen Auszeit. „Wir wollen mit diesem Landeszuschuss eine gemeinsame Zeit abseits des Alltags ermöglichen, auch unabhängig vom Geldbeutel“, erklärte Drese. Zudem könne eine Familienerholung dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt, das Familiengefüge aber auch die Resilienz zu stärken. So können sich Familien bei möglichen Belastungen oder Krisen direkt bei den Trägern der Erholungsangebote über weiterführende Hilfen informieren.

„Angeboten wird die Familienerholung zum Beispiel von den Familienferienstätten, die oft in hervorragender Lage, zum Beispiel auf Rügen, Usedom oder am Ostseestrand liegen“, hob Drese hervor. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/. Aber auch die freien Träger aus dem Sozialbereich, darunter die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie, ermöglichen einen Aufenthalt.

Alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren erhalten Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.

Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub

„Das Land fördert auch in diesem Jahr Maßnahmen der Familienerholung, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden“, betonte Drese am Dienstag in Schwerin. Insgesamt stünden Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, die derzeit noch nicht vollständig gebunden sind, so die Ministerin.

„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/. Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.

Drese: „Eine Nachfrage lohnt sich auf jeden Fall. Sogar für die Sommerferien sind noch vereinzelt Plätze frei, aber auch in den Herbstferien sind Rügen, Usedom oder Graal-Müritz sehr reizvoll.“ Auch das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) helfe Interessierten gern und halte alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV bereit.

Die Zuwendung für Familienerholungsmaßnahmen beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit einer bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.

Geschwister von Kindern mit Behinderung