20 Jahre Lokales Bündnis für Familie Rostock
Das Lokale Bündnis für Familie Rostock feierte am 15. Mai sein 20-jähriges Bestehen. Seit 2005 setzt sich das Netzwerk erfolgreich für bessere Lebensbedingungen von Familien in der Hanse- und Universitätsstadt ein – von der Förderung familienfreundlicher Strukturen bis hin zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Rahmen einer Festveranstaltung wurde das langjährige Engagement gewürdigt. Das Bündnis bringt seit zwei Jahrzehnten zahlreiche Akteur*innen aus Stadtverwaltung, sozialen Einrichtungen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen, um gemeinsam konkrete Verbesserungen für Familien vor Ort zu erreichen.
Sozialministerin Stefanie Drese dankte in einem Videogruß allen Beteiligten für ihren Einsatz: Das Bündnis sei ein Beispiel dafür, wie durch lokales Engagement und Zusammenarbeit starke Impulse für das Familienleben gesetzt werden können.
Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub
„Das Land fördert auch in diesem Jahr Maßnahmen der Familienerholung, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden“, betonte Drese am Dienstag in Schwerin. Insgesamt stünden Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, die derzeit noch nicht vollständig gebunden sind, so die Ministerin.
„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/. Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.
Drese: „Eine Nachfrage lohnt sich auf jeden Fall. Sogar für die Sommerferien sind noch vereinzelt Plätze frei, aber auch in den Herbstferien sind Rügen, Usedom oder Graal-Müritz sehr reizvoll.“ Auch das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) helfe Interessierten gern und halte alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV bereit.
Die Zuwendung für Familienerholungsmaßnahmen beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit einer bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.
Familienreport zeigt Lebenslagen von Familien auf
Wie wirken sich Krisenzeiten auf das Familienleben aus? Wie blicken Familien in die Zukunft und wie nehmen sie die Familienpolitik der Bundesregierung wahr? Der Familienreport 2024 zeigt die vielfältigen Lebenslagen von Familien in Deutschland.
Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai hat das Bundesfamilienministerium den Familienreport 2024 veröffentlicht. Der diesjährige Bericht zeigt, dass familiäre Beziehungen in Zeiten des Umbruchs Halt geben, Eltern sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung in Familie und Beruf wünschen und trotz Krisen zuversichtlich in die Zukunft blicken.
Zuschüsse für Familienerholung verfügbar
Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub beantragen. Im vergangenen Jahr profitierten von dieser Förderung 320 Kinder und 188 Erwachsene und auch in diesem Jahr stehen erneut Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.
„Wir möchten mit den Landeszuschüssen erreichen, dass auch Eltern mit wenig Geld ein paar tolle Urlaubstage mit ihren Kindern fernab vom Alltagsstress miteinander verbringen können“, betonte die Ministerin. Familienerholungsmaßnahmen sollen zudem dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen informieren. „Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, so Drese.
Gefördert werden können Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit fünf bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eins der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.
„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/oder direkt bei uns auf der FamilienInfo MV. Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.
Auf den Seiten des LAGuS finden Interessierte auch alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte jüngst den Väterreport 2023. Dieser zeigt deutlich auf, dass Väter sich mehr für die Verteilung der Care Arbeit verantwortlich fühlen. Jeder zweite Vater möchte gern die Hälfte der Betreuung übernehmen. Tatsächlich gelingt dies nur jedem fünften Vater. Die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit ist noch immer groß. Der Väterreport beschreibt auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen, Werte und Einstellungen von Vätern in Deutschland und skizziert unterschiedliche Vätertypen.
Neuer Suchtbericht für MV veröffenlicht
Der vom Gesundheitsministerium beauftragte Bericht basiert auf den Daten der insgesamt 25 ambulanten Sucht- und Drogenberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern. „Der Suchtmittelmissbrauch und Drogenkonsum ist in Mecklenburg-Vorpommern ein schwerwiegendes und dauerhaftes Problem. Besonders der Alkoholmissbrauch ist leider weiterhin sehr verbreitet“, hob Stefanie Drese das Hauptergebnis des mittlerweile fünften Suchtberichtes des Landes hervor. „In vielen durch Alkohol bedingten Erkrankungen haben wir Werte zu verzeichnen, die teilweise deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen“, so Drese. Das gelte vor allem auch bei Todesfällen infolge Alkoholsucht bei Männern. „Das sind erschreckende Zahlen, die uns deutlicher kaum zeigen könnten, dass sich im Umgang mit Alkohol etwas ändern muss“, betonte sie.
Birgit Grämke, Geschäftsführerin der LAKOST, verdeutlicht: „9790 Menschen haben letztes Jahr Unterstützung in einer Einrichtung für Sucht- und Drogenberatung in Anspruch genommen. Davon waren 8836 Menschen mit eigener Symptomatik und 954 waren Angehörige. Die größte Gruppe unter den Hilfesuchenden besteht aus Erwerbstätigen, die 36,9 % der Gesamtzahl ausmachen. Die moderne Arbeitswelt von heute ist geprägt von einem verstärkten Streben nach Erfolg und Leistung, langen Arbeitszeiten sowie anhaltenden Anforderungen an hohe Konzentration und Flexibilität. Fachleute schätzen, dass jede/r fünfte bis zehnte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin im Unternehmen einen riskanten bzw. schädlichen Suchtmittelkonsum betreibt. Die Folgen sind oft Fehlzeiten und Ausfälle von Beschäftigten. In Unternehmen ist ein Umdenken erforderlich, um gesundheitsfördernde Maßnahmen und Suchtprävention zu etablieren. Wir empfehlen deshalb allen mittleren und großen Unternehmen, über unsere Landeskoordinierungsstelle einen betrieblichen Suchtkrankenhelfer ausbilden zu lassen.“
Das Land habe mit ESF+-Mitteln in Höhe von fünf Millionen Euro in diesem Jahr das Projekt „Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien“ (KipsFam) ins Leben gerufen. „Eine eigens geschaffene KipsFam-Landesfachstelle informiert und sensibilisiert bereits Eltern und Fachkräfte rund um das Thema Süchte. Ab Oktober werden auch die ersten Anlaufstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Arbeit aufnehmen“, erklärte Drese. Zusätzlich sollen im Rahmen des Projektes künftig auch zielgruppenspezifische Angebote gefördert werden, die auf die Unterstützung und Stärkung der betroffenen Kinder abzielen.
Der 5. Bericht zur ambulanten Suchthilfe steht in Gänze auch unter www.lakost-mv.de zum Download zur Verfügung.
Internationaler Tag der Familie
Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai 2023 ist ein von den Vereinten Nationen (UN) ausgerufener Tag zur Bekräftigung der Bedeutung von Familien. Der Internationale Tag der Familie steht jedes Jahr unter einem anderen Motto.
„Stark für Familienmomente“ – so lautet das Motto des Aktionstages 2023 der Lokalen Bündnisse für Familie. Bündnisakteurinnen und -akteure setzen sich tagtäglich dafür ein, dass die Familien genau diese gemeinsamen Momente haben und nutzen können. Durch ihren engagierten Einsatz für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf schaffen die Netzwerke vor Ort Zeit und Raum für die großen und kleinen Momente des Familienlebens.
Zuschüsse zur Familienerholung
Die Landesregierung hilft dabei, dass Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen einen gemeinsamen Familienurlaub erleben können. “Seit 2017 erhalten Berechtigte deutlich höhere Zuschüsse des Sozialministeriums, um gemeinsam mit ihren Kindern Urlaub und Familienfreizeit verbringen zu können“, sagte Ministerin Stefanie Drese.
Gefördert werden Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe sowie Trägern von Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person bei fünf bis sieben Tagen (bis 2017 20 Euro), darüber hinaus ist sie gestaffelt von 26 Euro bis 15 Euro pro Person und Übernacht
Eine Teilnahme an der geförderten Maßnahme kann erfolgen, wenn mindestens einem der teilnehmenden Familienmitglieder zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der folgenden Leistungen gewährt wird: Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und/ oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zudem muss mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein und die Familien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Die Ministerin gab bekannt, dass von den Landesmitteln für die Familienerholung in Höhe von 150.000 Euro für dieses Jahr noch rund 100.000 Euro zur Verfügung stehen. Informationen erhalten die Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die Familienerholung anbieten, bei Familienferienstätten in M-V, Jugendherbergen in M-V, den Landesverbänden AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das Antragsverfahren zuständig.
Informationen wie die Richtlinie, Antragsvordrucke, Ansprechpartner*innen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV
Monitor Familienforschung
Wie familienfreundlich schätzen die Menschen Deutschland ein? Welche Erwartungen haben Eltern und Kinderlose an eine kinderfreundliche Gesellschaft? Antworten darauf gibt eine neue Studie.
Soziale Sicherung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und familienfreundliches Wohnen - das sind aus Sicht der Bevölkerung die drei dringlichsten Themen für eine familienfreundlichere Gesellschaft. Am 23. Februar ist der aktuelle Monitor Familienforschung "Was heißt hier familienfreundlich? Vorstellungen und Erwartungen von (potenziellen) Eltern" erschienen. Die vom SINUS-Institut durchgeführte Studie zeigt erstmalig, wie Eltern und jene, die es werden wollen, Familienfreundlichkeit in Deutschland wahrnehmen und was aus ihrer Sicht wichtig ist für eine familienfreundliche Gesellschaft. Sie wirft auch einen Blick darauf, welche Bedarfe Familien haben.