KiföG-Änderung für ein besseres Betreuungsverhältnis
In den Kindergartengruppen in Mecklenburg-Vorpommern soll das Betreuungsverhältnis verbessert werden. Geplant ist, das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 zu senken. So sieht es der Entwurf für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, kurz KiföG, vor, den das Kabinett Ende November beschlossen hat. Von September 2024 an soll eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreuen.
Der Gesetzentwurf nimmt auch die Sprachentwicklung von Kindern besonders in den Blick. „Im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation wird bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sprachliche Fähigkeiten sind die Grundlage für die gesamte – nicht nur kindliche – Entwicklung. Wir müssen hier anfangen und gleichzeitig Verbesserungen in der Schule vornehmen“, erläuterte die Ministerin.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Entlastungen für die Beschäftigten in den Kitas vor. Teil der Fachkräfteoffensive ist eine Stärkung der Rechte der Assistenzkräfte. So sollen künftig zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, kleinere Gruppen eigenständig leiten und somit auch die Randzeitenbetreuung übernehmen können. Auch Alltagshilfen sind zur Entlastung des pädagogischen Personals von nicht pädagogischen Aufgaben in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.
Zu den Neuerungen zählt auch die Stärkung der Elternrechte. Ab 2024 sind mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte vorgesehen, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder.