Zuschüsse für Familienerholung verfügbar

Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub beantragen. Im vergangenen Jahr profitierten von dieser Förderung 320 Kinder und 188 Erwachsene und auch in diesem Jahr stehen erneut Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.

„Wir möchten mit den Landeszuschüssen erreichen, dass auch Eltern mit wenig Geld ein paar tolle Urlaubstage mit ihren Kindern fernab vom Alltagsstress miteinander verbringen können“, betonte die Ministerin. Familienerholungsmaßnahmen sollen zudem dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen informieren. „Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, so Drese.

Gefördert werden können Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit fünf bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eins der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/oder direkt bei uns auf der FamilienInfo MV.  Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.

Auf den Seiten des LAGuS finden Interessierte auch alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.

Zuschüsse zur Familienerholung

Die Landesregierung hilft dabei, dass Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen einen gemeinsamen Familienurlaub erleben können. “Seit 2017 erhalten Berechtigte deutlich höhere Zuschüsse des Sozialministeriums, um gemeinsam mit ihren Kindern Urlaub und Familienfreizeit verbringen zu können“, sagte Ministerin Stefanie Drese.

Gefördert werden Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe sowie Trägern von Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person bei fünf bis sieben Tagen (bis 2017 20 Euro), darüber hinaus ist sie gestaffelt von 26 Euro bis 15 Euro pro Person und Übernacht

Eine Teilnahme an der geförderten Maßnahme kann erfolgen, wenn mindestens einem der teilnehmenden Familienmitglieder zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der folgenden Leistungen gewährt wird: Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und/ oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zudem muss mindestens ein mitreisendes, dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein und die Familien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Die Ministerin gab bekannt, dass von den Landesmitteln für die Familienerholung in Höhe von 150.000 Euro für dieses Jahr noch rund 100.000 Euro zur Verfügung stehen. Informationen erhalten die Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die Familienerholung anbieten, bei Familienferienstätten in M-V, Jugendherbergen in M-V, den Landesverbänden AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das Antragsverfahren zuständig.

Informationen wie die Richtlinie, Antragsvordrucke, Ansprechpartner*innen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV

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