Elterngeld digital auch in MV
Das Elterngeld ist eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen in Deutschland. Mithilfe eines digitalen Assistenten können Eltern ihren Antrag auch online ausfüllen. In elf Bundesländern (darunter auch Mecklenburg-Vorpommern) ist das bereits möglich.
Mit dem ElterngeldDigital hat das Bundesgesellschaftsministerium einen digitalen Assistenten geschaffen, der sie dabei unterstützt, den Elterngeldantrag auszufüllen. Er führt sie durch den Prozess. Bald werden die Daten direkt online übertragen, Nachweise elektronisch hochgeladen und die Unterschrift auf Papier durch die Authentifizierungsfunktionen des neuen Personalausweises ersetzbar.
Anlaufstelle für Elterngeld und Kindergeld
Pressemitteilung Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni eröffnet die Elterngeldstelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in ihrem Bürgerzentrum in Rostock gemeinsam mit der Familienkasse Nord eine gemeinsame Anlaufstelle für Familien. So kann Elterngeld und Kindergeld gleichzeitig an einem Ort beantragt werden.
„Wir wollen einen tatsächlichen Mehrwert für die Familien schaffen, in diesem Fall eine deutliche Zeitersparnis“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des LAGuS. Wie Guntram Bombor, Regionaler Leiter der Familienkasse Nord, sieht er viele Vorteile einer gemeinsamen Anlaufstelle zu den Leistungen für Familien bei Geburt eines Kindes. „Wege für Familien zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen“, ist Guntram Bombor besonders wichtig.
Beratungen und Erläuterungen im Antragsverfahren sowie zu notwendigen Unterlagen für die Anträge auf Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag können nunmehr an einem gemeinsamen Ort erfolgen. Das gemeinsame Angebot steht den Familien ohne Voranmeldung jeweils dienstags zu den Öffnungszeiten von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr im LAGuS am Friedrich-Engels Platz 5-8 in 18055 Rostock zur Verfügung.
Verbesserungen im Elterngeld ab 01.09.2021
Für alle Eltern von Kindern, die ab dem 01.09.2021 geboren werden, gibt es gute Nachrichten. Für sie gelten zahlreiche Verbesserungen im Elterngeld. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen – entsprechend der Wünsche und Vorstellungen von Eltern, insbesondere Vätern. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.
Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern:
- mehr Teilzeitmöglichkeiten - Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden - also auf volle vier Arbeitstage - angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet.
- länger Elterngeld für Frühchen - Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin.
- Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen - Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. So werden künftig z.B. die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtigt.
- Finanzierung und Einkommensgrenzen - Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.
Pressemitteilung vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ); Pressemitteilung 062; 31.08.2021
Bundestag beschließt Elterngeldreform
Das Elterngeld wird noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher - durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. So werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" ist vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen worden. Die Regelungen sollen zum 1. September 2021 in Kraft treten.
Die Elterngeldreform besteht aus folgenden Aspekten:
- Teilzeitkorridor wird erweitert
- bei Bezug von Lohnersatzleistungen bleibt die Höhe des Elterngeldes gleich
- Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsmonat werden bis 31.12.2021 verlängert
- Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate
- Einkommensgrenze für Paare werden angepasst
Weitere Informationen erhalten Sie beim BMFSFJ.