App: Kindersicher! - Kinderunfälle vermeiden
Die App „Kindersicher!“ unterstützt frischgebackene Eltern mit wichtigen Informationen und hilfreichen Tipps, um Unfälle und Gefahren im Alltag zu vermeiden. Sie beantwortet Fragen wie: Dürfen Kuscheltiere ins Babybett? Wie erkenne ich sicheres Spielzeug? Wie finde ich den richtigen Autokindersitz? Und was tun bei einem Unfall?
Die App begleitet Dich durch die ersten Jahre Deines Kindes und hilft, Gefahrenquellen zu erkennen und sicher zu umgehen.
Online-Angebot STARK unterstützt Eltern in Krisen oder in Trennung
Expertinnen und Experten aus Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaft und Ökonomie haben das Online-Angebot entwickelt. Das Portal wurde in den vergangenen fünf Jahren mit rund 2,6 Millionen Euro vom Bundesfamilienministerium gefördert.
Die Plattform richtet sich an drei Zielgruppen:
- Für Paare und Eltern bietet die Plattform Informationen zu rechtlichen, finanziellen und psychologischen Aspekten, gerade wenn Kinder betroffen sind, sowie praxisorientierte Trainings zur Konfliktbewältigung und Entscheidungsfindung.
- Für Kinder und Jugendliche bietet die Plattform einen eigenen Bereich, der altersgerecht bei Trennung unterstützt.
- Für Fachkräfte bietet die Plattform spezialisierte Tools und Wissensangebote für Fachkräfte aus der Paar-, Trennungs- und Erziehungsberatung.
Die Plattform ist kostenfrei zugänglich unter www.stark-familie.info.
JIM-Studie 2024 veröffentlicht
Die JIM-Studie 2024 vom Medienpädagogischen Forschungsverband Südwest (mpfs) zeigt, dass KI-Technologien wie ChatGPT, Snapchat KI, Google KI und DALL-E von etwa zwei Dritteln der Jugendlichen genutzt werden, vor allem für schulische Zwecke (zwei Drittel), Unterhaltung (52 %) und Informationssuche (43 %). Die Studie wird gemeinsam von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), der Medienanstalt Rheinland-Pfalz und dem Südwestrundfunk (SWR) durchgeführt. Die JIM-Studie wird seit 1998 jährlich durchgeführt und bietet umfassende Einblicke in das Medienverhalten Jugendlicher in Deutschland.
Zunahme problematischer Inhalte: 61 % der Jugendlichen berichten von Kontakt mit Fake News, ein Anstieg von 42 % (2021). Auch beleidigende Kommentare (57 %) und extreme politische Ansichten (54 %) nehmen zu. Fast ein Drittel der Jugendlichen hat sexuelle Belästigung im Netz erlebt, vor allem auf Instagram.
Soziale Medien und Nachrichten: Plattformen wie WhatsApp, Instagram, TikTok und Snapchat prägen den Alltag der Jugendlichen. Neben persönlicher Kommunikation sind sie wichtige Informationsquellen: Rund ein Drittel informiert sich über Instagram, YouTube und TikTok über aktuelle Ereignisse.
Nachrichteninteresse und Belastung: 83 % der Jugendlichen interessieren sich für Nachrichten, aber viele fühlen sich von negativen Meldungen belastet.
Smartphone-Nutzung: Das Smartphone bleibt das zentrale Medium, wird aber kritisch reflektiert: Zwei Drittel verbringen mehr Zeit am Handy als geplant, und zwei Fünftel erleben Ablenkungen bei Aufgaben. Gleichzeitig genießen 59 % auch Offline-Zeit.
Neues Beratungsangebot für Eltern von Kleinkindern
Für viele Eltern ist das Medienthema mit Emotionen besetzt. Manche fürchten, dass es Kindern schadet, wenn sie zu früh Medien konsumieren. Andere wollen sichergehen, dass ihre Kinder nichts verpassen.
Eins ist klar: Kinder sind von Geburt an von Medien umgeben. Die Smartphones der Eltern, Fernseh-Apparate, Bildschirme beim Kinderarzt oder in der U-Bahn – Medien sind allgegenwärtig. Die Empfehlung, mit dem Schauen von Medieninhalten bis zum dritten Geburtstag der Kinder zu warten, fällt da oftmals schwer. Wichtig ist, sich vorab Gedanken zu machen, was zum Familienalltag passt und was den eigenen Kindern guttut.
Auf Basis einer aktuellen Befragung von Eltern und Kindern hat FLIMMO die wichtigsten Infos, Tipps und Anregungen für den Medienstart in einem neuen Beratungsangebot zusammengestellt.
Zeitgleich hat FLIMMO eine bundesweite Versandaktion von FLIMMO-Plakaten an rund 54.000 Kindertageseinrichtungen, auch in Mecklenburg-Vorpommern gestartet. Diese soll auf das neue Beratungsangebot für Eltern hinweisen.
Landesweites Zeugnissorgentelefon
Heute erhalten 161.700 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen ihre Zeugnisse. Für einige Kinder und Jugendliche ist der letzte Schultag allerdings auch mit Enttäuschungen verbunden, weil ihre Noten nicht so ausfallen wie erhofft. Das Bildungsministerium bietet bereits mit Beginn der letzten Schulwoche vor den Sommerferien ein landesweites Zeugnissorgentelefon an. Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte erhalten hier Unterstützung, Rat und Hilfe.
Die telefonische schulpsychologische Beratung ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Das Zeugnissorgentelefon mit der landeseinheitlichen Nummer 0385 588 7987 ist bis 26. Juli 2024, von Montag bis Freitag und auch am Samstag, 20. Juli 2024, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr besetzt.
Landesprogramm „M-V kann schwimmen“ geht ins 5. Jahr
Auch in diesem Jahr können Grundschülerinnen und Grundschüler wieder im Rahmen des Landesprogramms „M-V kann schwimmen“ kostenfrei Schwimmkurse besuchen, um ihre Schwimmfertigkeiten zu verbessern. Dafür stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nach Angabe von Sport-Staatssekretärin Sylvia Grimm 200.000 Euro zur Verfügung.
Das Programm richtet sich an diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach dem regulären Schwimmunterricht an der Grundschule noch immer nicht bzw. nicht sicher schwimmen können, z.B. da sie nicht oder nur teilweise am Schwimmunterricht in der dafür vorgesehenen Jahrgangsstufe teilnehmen konnten.
Über die Berechtigung für eine kostenlose Teilnahme an einem der Schwimmkurse entscheiden die jeweiligen Sport- bzw. Schwimmlehrerinnen und -lehrer der Grundschulen und informieren darüber die Eltern rechtzeitig vor Schuljahresende. Berechtigte erhalten von der Schule ein entsprechendes Formular, das vor Beginn des jeweiligen Schwimmkurses beim Veranstalter vorzulegen ist.
Angeboten werden die Kurse hauptsächlich durch die am Programm teilnehmenden schwimmsporttreibenden Verbände DLRG, DRK-Wasserwacht, ASB sowie die Sportvereine des Schwimmverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus können aber auch Kommunen selbst Schwimmkurse in ihren Schwimmstätten durchführen. „Wir raten Eltern, sich bei diesen Anbietern über Kurse in der Nähe zu informieren und ihre Kinder wie gewohnt anzumelden“, so Grimm.
Pilotstudie zu Auswirkungen globaler Krisen auf Familien und Kinder
Die heutigen weltweiten Krisen stellen Menschen in jeder Altersgruppe vor große Herausforderungen. Die psychologische Forschung interessiert sich unter anderem dafür, welche Emotionen hierbei ausgelöst werden und wie Betroffene damit umgehen. Mit Ihrer Teilnahme können Sie zu wissenschaftlichen Erkenntnissen beitragen und uns dabei unterstützen, Kindern und ihren Eltern den Umgang mit globalen Krisen zu erleichtern.
Sie können an dieser spannenden Studie teilnehmen, wenn Sie:
- ein Kind im Alter zwischen 6 und 17 Jahren haben
- sich seit mindestens 2 Jahren in der Elternrolle befinden (neben der biologischen Elternschaft kann dies auch eine Stief-, Adoptiv- oder Pflegeelternschaft sein)
- regelmäßig Kontakt zu Ihrem Kind haben
- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen
Link zur Studie: www.soscisurvey.de/krisenpfade24/
Die Studie umfasst einen Online-Fragebogen, dessen Bearbeitung ca. 45 Minuten dauert. Bitte füllen Sie den Fragebogen entweder am PC, Laptop oder Tablet aus. Als Dankeschön werden unter den Teilnehmenden 2 Gutscheine im Wert von 20€ verlost (www.wunschgutschein.de).
Die Studie wird durch die Friedrich-Schiller-Universität Jena am Lehrstuhl für Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters durchgeführt (Leitung: Prof. Dr. Julia Asbrand, M. Sc. Nora Spirkl).
KiföG-Änderung für ein besseres Betreuungsverhältnis
In den Kindergartengruppen in Mecklenburg-Vorpommern soll das Betreuungsverhältnis verbessert werden. Geplant ist, das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 zu senken. So sieht es der Entwurf für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, kurz KiföG, vor, den das Kabinett Ende November beschlossen hat. Von September 2024 an soll eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreuen.
Der Gesetzentwurf nimmt auch die Sprachentwicklung von Kindern besonders in den Blick. „Im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation wird bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sprachliche Fähigkeiten sind die Grundlage für die gesamte – nicht nur kindliche – Entwicklung. Wir müssen hier anfangen und gleichzeitig Verbesserungen in der Schule vornehmen“, erläuterte die Ministerin.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Entlastungen für die Beschäftigten in den Kitas vor. Teil der Fachkräfteoffensive ist eine Stärkung der Rechte der Assistenzkräfte. So sollen künftig zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, kleinere Gruppen eigenständig leiten und somit auch die Randzeitenbetreuung übernehmen können. Auch Alltagshilfen sind zur Entlastung des pädagogischen Personals von nicht pädagogischen Aufgaben in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.
Zu den Neuerungen zählt auch die Stärkung der Elternrechte. Ab 2024 sind mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte vorgesehen, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder.
Seit 2007 werden Daten zum Vorlesen in Deutschland, seit letztem Jahr als Vorlesemonitor, erhoben. Auch 2023 wurden 833 Eltern für die etablierte Bildungsstudie zu ihrem Vorleseverhalten befragt. Die zentralen Erkenntnisse: Es besteht massiver Handlungsbedarf, da mehr als ein Drittel der Eltern ihren Kindern nur selten oder gar nicht vorliest. Durch Buchgeschenke sowie Ausleihmöglichkeiten ist die Chance jedoch höher, dass Kindern in Familien vorgelesen wird. Außerdem kann Vorlesen vererbt werden: Kinder, die heute Vorlesen erleben, geben diese Erfahrungen morgen selbst aktiv weiter.