Adoptionshilfe-Gesetz
Künftig erhalten alle Adoptivfamilien, die Herkunftsfamilien und vor allem die Kinder mehr Hilfe und Unterstützung. Es wird die Beratung, Aufklärung und Vermittlung verbessert. Das Gesetz macht darüber hinaus verbindlichere Vorgaben bei Auslandsadoptionen, um Kinder vor Menschenhandel zu schützen. Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regelungen sollen am 1. April 2021 in Kraft treten.
Das neue Adoptionshilfe-Gesetz besteht aus vier Bausteinen (Pressemitteilung vom BMFSFJ):
- Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption
- Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption
- Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot
- Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen