Kinderwunschbehandlungen: Land stellt Kofinanzierung sicher

Das Land Mecklenburg‑Vorpommern beteiligt sich weiterhin gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an der finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen – seit 2013 für verheiratete Paare, seit 2017 auch für Paare in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft.

Wichtige Fakten:

Relevanz für Familien:
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch erhalten durch diese Landesförderung eine wichtige finanzielle Unterstützung. Gerade für Familien mit kleinerem oder mittlerem Einkommen kann dies den Zugang zu medizinischen Maßnahmen erleichtern und den Kinderwunsch unterstützen.