Kinderwunschbehandlungen: Land stellt Kofinanzierung sicher
Das Land Mecklenburg‑Vorpommern beteiligt sich weiterhin gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an der finanziellen Förderung von Kinderwunschbehandlungen – seit 2013 für verheiratete Paare, seit 2017 auch für Paare in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft.
Wichtige Fakten:
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Seit Start der Förderung wurden fast 3.500 Behandlungszyklen im Land unterstützt. Allein im letzten Jahr waren es 226 bei Ehepaaren sowie 45 bei Paaren in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft.
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Die Förderung deckt bis zu 50 % des verbleibenden Eigenanteils nach Abzug der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung – paritätisch aufgeteilt zwischen Bund und Land.
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Aufgrund der deutlichen Kürzungen von Bundesmitteln in den Jahren 2024/2025 konnte weniger Anträge bewilligt werden. Die Zuschüsse für die Kinderwunschbehandlungen werden ab 2026 nach den Haushaltsberatungen des Bundes wieder erhöht und die Förderung über das LAGuS ist dann ab Januar wieder in gewohnter Weise möglich.
Relevanz für Familien:
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch erhalten durch diese Landesförderung eine wichtige finanzielle Unterstützung. Gerade für Familien mit kleinerem oder mittlerem Einkommen kann dies den Zugang zu medizinischen Maßnahmen erleichtern und den Kinderwunsch unterstützen.