Das Bundeskabinett hat den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes durch die neue Leistung Kindergrundsicherung zu ersetzen. Im Jahr 2025 soll die Kindergrundsicherung erstmals ausgezahlt werden.
Familien werden künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen werden einfacher. Damit schafft die Kindergrundsicherung einen Systemwechsel - weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates.
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Das Inflationsausgleichsgesetz regelt den Abbau der kalten Progression, damit Lohnsteigerungen, die nur den inflationsbedingten Preisanstieg ausgleichen, nicht von der Steuer aufgezehrt werden. Durch diese Maßnahme werden alle Steuerzahler*innen entlastet. Familien müssen für ihren Lebensunterhalt mehr ausgeben als Haushalte ohne Kinder. Die beschlossene Erhöhung des Kindergeldes bewirkt eine zusätzliche Entlastung für Familien: Es steigt für die ersten drei Kinder auf 237 Euro pro Monat und Kind.
Die Leistungsverbesserungen im beschlossenen künftigen Bürgergeld setzen wichtige Zeichen der Unterstützung: Für Kinder im Bürgergeld gibt es je nach Alter 33 bis 44 Euro mehr im Monat. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Erhöhung der Freibeträge für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende auf 520 Euro. Dadurch können vor allem junge Menschen mehr von ihrem erarbeiteten Geld für sich behalten.